Betreff
Gewerbesteuersituation der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 132/20
Art
Anfrage

Vorbemerkung der Fragensteller:

Zusammen mit dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bildet die Gewerbesteuer die wichtigste Ertragsquelle der Gemeinde Kleinmachnow. Für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist sie deshalb von zentraler Bedeutung.

Eine verantwortungsvolle Kommunalpolitik setzt voraus, dass potenzielle Risiken für die Finanzausstattung der Gemeinde frühzeitig identifiziert und vorausschauend gemanagt werden. Im Bereich der Gewerbesteuer können Risiken insbesondere darin bestehen, dass große Gewerbesteuerzahler unerwartet wegbrechen, z. B. weil sie ihren Standort verlagern. Dieses Risiko wiegt umso schwerer, je stärker sich das Gewerbesteueraufkommen auf nur wenige Großbetriebe konzentriert.

Um die Nachhaltigkeit der derzeit sehr komfortablen Gewerbesteuersituation in Kleinmachnow besser beurteilen und mögliche Konzentrationsrisiken abschätzen zu können, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Wahrung des Steuergeheimnisses wird dabei selbstverständlich vorausgesetzt und sollte durch die Art der Fragestellung gewährleistet sein.

 

Fragen an die Verwaltung:

1) Bitte geben Sie für die letzten fünf verfügbaren Jahre jeweils an, wie viele Gewerbebetriebe in Kleinmachnow registriert waren und wie viele von diesen tatsächlich zum Gewerbesteueraufkommen beigetragen haben.

2) Bitte geben Sie für die letzten fünf verfügbaren Jahre jeweils die Höhe der ausgewiesenen Gewerbesteuereinnahmen

a) in der Ergebnisrechnung und

b) in der Finanzrechnung an.

3) Bitte geben Sie für die besagten Jahre jeweils an, wieviel Prozent des gesamten Gewerbesteueraufkommens* auf die 3 größten, wieviel Prozent auf die 5 größten, wieviel Prozent auf die 10 größten und wieviel Prozent auf die 20 größten Gewerbesteuerzahler entfallen:

 

Jahr

Anteil größte 3 in %

Anteil größte 5 in %

Anteil größte 10 in %

Anteil größte 20 in %

20..

 

 

 

 

20..

 

 

 

 

20..

 

 

 

 

20..

 

 

 

 

20..

 

 

 

 

 

* Da es vorliegend um ein Konzentrationsmaß und nicht um absolute Größen geht, dürfte es für das Ergebnis keine entscheidende Rolle spielen, ob das Gewerbesteueraufkommen des jeweiligen Jahres auf der Grundlage der Vorauszahlungen oder der endgültig veranlagten Steuern ermittelt wird. Wählen Sie gerne die Größe aus, die sich am einfachsten bzw. mit den aktuellsten Daten ermitteln lässt.