Betreff
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung der Gestaltungssatzung für ein Teilgebiet der Sommerfeld-Siedlung
Vorlage
DS-Nr. 012/11
Art
Beschlussvorlage

1. Die 1. Änderung der Gestaltungssatzung für ein Teilgebiet der Sommerfeld-Siedlung (vgl. Anl. 2) wird als Satzung beschlossen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt,

­            die Satzung gemäß § 81 Abs. 9 Satz 4 BbgBO dem Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen Sonderaufsichtsbehörde anzuzeigen und

­            die Satzung gemäß § 81(Abs. 9 Satz 5 BbgBO öffentlich bekannt zu machen, wenn sie durch die Sonderaufsichtsbehörde nicht beanstandet wird.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Wortlaut der Gestaltungssatzung in der vom Inkraft­treten der 1. Änderung an geltenden Fassung (vgl. Anlage 4) im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow bekannt machen zu lassen.


Die Gestaltungssatzung für ein Teilgebiet der Sommerfeld-Siedlung trat am 01.10.2004 in Kraft.

 

Mit DS-Nr. 127/2010 vom 23.09.2010 leitete die Gemeindevertretung das Verfahren zur 1. Ände­rung dieser Satzung ein. Gegenstand des Änderungsverfahrens war eine Präzisierung von Rege­lungen zur Dacheindeckung in § 2 Abs. 1 Nr. 7 der Satzung.

Noch vor Beginn der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung wurden auch die Formulierungen in § 1 der Ursprungssatzung nochmals überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die in diesem §§ geregelte Festlegung des Geltungsbereiches klarzustellen war: Während nämlich der „Übersichtsplan“ den Geltungsbereich zutreffend abbildete, war die „Auflistung der Grundstücke und Flurstücksnummern“ unvollständig. Um Missverständnissen künftig vorzubeugen, wurde deshalb auch hier eine entsprechende Präzisierung vorgenommen.

Die mit der Aufstellung der 1. Änderung erfolgenden Änderungen der Ursprungssatzung sind der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Aus der Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeitsbeteiligung) und der Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange (Behördenbeteiligung) resultierten keine Änderungen des Satzungsentwurfs.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte kann die 1. Änderung der Gestaltungs­satzung für ein Teilgebiet der Sommerfeld-Siedlung (vgl. Anlage 2) deshalb als Satzung be­schlossen werden.

 

Nach Abschluss des gemäß § 81 Abs. 9 BbgBO erforderlichen Anzeigeverfahrens und dem Inkrafttreten der Satzung zur 1. Änderung soll der Wortlaut der dann geltenden Satzungsversion bekannt gemacht werden, um insbesondere Grundstückseigentümern und Architekten einen einfachen Zugriff auf die geltenden Vorschriften zu ermöglichen.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)         Geltungsbereich

2)         1. Änderung der Gestaltungssatzung (Satzung)

nur zur Information:

3)         Gegenüberstellung der geänderten Inhalte „Ursprungssatzung“ – „1. Änderung“

4)         Neufassung der Gestaltungssatzung für ein Teilgebiet der Sommerfeld-Siedlung
(Vorlage für die Bekanntmachung)