Betreff
Fortschreibung Errichtungsbeschluss DS-Nr. 072/16 vom 20.07.2016 zum BV "Uferweg Teltowkanalaue, Streckenabschnitt 9 (westlich Dreilinden), Bauabschnitt B - ehemalige Autobahnbrücke - Gemeindegrenze"
Vorlage
DS-Nr. 137/20
Art
Beschlussvorlage

1.      Die mit DS-Nr. 072/16 vom 20.07.2016 gebilligte Vorplanung für den Uferweg Teltowkanalaue, Abschnitt westlich Dreilinden (Abschnitt 9 gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009), Bauabschnitt B zwischen ehemaliger Autobahnbrücke und Gemeindegrenze, vgl. Anlage 2), wird bestätigt. Die Maßnahme wird wie folgt ausgeführt:

·       Länge des Weges ca. 721 m,

·       Wegbreite (Mindestmaß) 2,5 m, zzgl. beidseitig 0,5 m breite Bankette,

·       wasser- und luftdurchlässiger Aufbau (Tragschicht mit Natursteinmineralgemisch, Deckschicht mit wassergebundener Wegedecke),

·       Einfassung mit niveaugleich eingebauten Holzbohlen.

 

2.      Hierfür werden im Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 373.300 EUR bereitgestellt.

 


Ausgangssituation

Mit Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009 (DS-Nr.: 047-1/09) beauftragte die Gemeindevertretung die Verwaltung, anhand des „Planungskonzeptes Kanalaue“ vom Juni 2007 die Planungen für einen gemeinsamen Rad- und Wanderweg (mit Stahnsdorf und Teltow) entlang des Teltow­kanals voranzutreiben. Mehrere Streckenabschnitte wurden planungsrechtlich gesichert und z.T. schon baulich ausgeführt.

Im Jahr 2020 konnten die Streckenabschnitte 9 (westlich Dreilinden, Bauabschnitt 9A – westlich Campingplatz – ehemalige Autobahnbrücke) und 13 (Abschnitt Allee am Forsthaus, westlicher Teil) fertiggestellt werden.

Da auch die Uferbereiche westlich Dreilinden durch Wanderer stark frequentiert werden, wird nun der Lückenschluss zwischen der ehemaligen Autobahnbrücke und der Gemarkungsgrenze angestrebt (vgl. Anlage 1, Luftbild). Der Verlauf dieses mit Bauabschnitt 9B bezeichneten Weges orientiert sich maßgeblich an den in der Realität bereits vorhandenen, noch unbefestigten Pfaden.

Für die Inanspruchnahme von Flächen des Bundes bei der Wegeführung wurde ein Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin abgeschlossen. Für die Inanspruchnahme von Flächen des Landes Berlin, hier vertreten durch Berliner Forsten/Forstamt Grunewald ist noch ein Nutzungsvertrag abzuschließen.

Die Wegeführung wurde unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Baumbestandes festgelegt. Für das gesamte Gelände westlich Dreilinden erfolgte eine Einstufung als Wald nach Landes­waldgesetz Brandenburg (LWaldG) durch die Untere Forstbehörde. Da der Wegebau in der Art forstlicher Wirtschaftswege realisiert wird und ein wasser- und luftdurchlässiger Aufbau vorgesehen ist, handelt es sich nach Einschätzung der Forstbehörde nicht um eine Verkehrsfläche, sondern weiterhin um Wald. Erforderliche Fällungen von Waldbäumen werden nach LWaldG auszugleichen sein, die Kosten sind in der Kostenvorabschätzung berücksichtigt.

Der Abschnitt verläuft innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Parforceheide“. Die deshalb erforderliche landschaftsschutzrechtliche Genehmigung sowie die naturschutzrechtliche Eingriffs­genehmigung erteilte der Landkreis Potsdam-Mittelmark als zuständige Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Februar 2019. Sie umfassen auch den Ausgleich der Bodeninanspruchnahme, der notwendigen Baumfällungen und Gehölzrodungen sowie der ‑ unvermeidlichen ‑ Beseitigung einzelner Brut- und Niststätten.

 

 

Baubeschreibung

Der geplante Weg ist im Bauabschnitt B (zwischen ehemaliger Autobahnbrücke und Gemeindegrenze) 2,5 m breit und ca. 721 m lang (siehe Anlage 2, Vorplanung). Zur Anpassung an das Gelände werden zusätzlich Bankette mit 0,5 m Breite angelegt.

 

 

Für den Anschluss der Trasse an das Anlaufbauwerk der ehemaligen Autobahnbrücke wird eine Rampe mit einem noch fahrradnutzbaren Längsgefälle ausgeführt, um den Höhenunterschied von 3,20 m zu überwinden. Zwischen den Stationierungen 0+56 und 0+361 verläuft die Trasse ca. 40 m nördlich der Uferlinie auf einer dammartigen Aufschüttung oberhalb der Böschungsberme des ehemaligen Treidelpfades. Zwischen den Stationierungen 0+361 und 0+384 wird die Trasse auf die Ebene des ehemaligen Treidelpfades unmittelbar oberhalb der Uferböschung durch Nutzung eines vorhandenen Böschungseinschnittes verschwenkt. Von der Stationierung 0+384 bis zur Gemeindegrenze verläuft der geplante Weg dann unmittelbar oberhalb der Uferböschung.

Der Aufbau wird wasser- und luftdurchlässig hergestellt, ohne Verwendung von Recyclingbaustoffen zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen (Natursteinmineralgemisch-Tragschicht 15 cm, Korngrößenabstufung 0-32 mm, falls das Baugrundgutachten in einigen Teilbereichen eine unzureichende Tragfähigkeit ermittelt, dann ggf. Tragschichtstärke bis zu 30 cm, Grauwackegranulat-Deckschicht 4 cm, Korngrößenabstufung 0-8 mm, Einfassung mit niveaugleich eingebauten Bohlen aus Nadelholz der Resistenzklasse 4).

 

 

Beschlusslage und Kosten der Maßnahme M-000542

Für die gemäß Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 047-1/09 vom 19.03.2009) vorzulegende Vorplanung sind für den gesamten Streckenabschnitt 9 Kosten für die Vermessung der Trasse von 4.630,29 € und für die landschaftsplanerischen Leistungen in Höhe von 18.976,29 € entstanden.

Ein Errichtungsbeschluss liegt mit DS-Nr. 072/16 vom 20.07.2016 bereits vor. Im Anschluss an diese Beschlussfassung wurden die Planung präzisiert und noch erforderliche Genehmigungen eingeholt.

Bislang nicht erfolgreich waren jedoch die Verhandlungen mit dem Land Berlin über einen Nutzungsvertrag für Bauabschnitt 9B. Aus diesem Grund konnte die Maßnahme noch nicht umgesetzt werden. Inzwischen ist eine organisatorische Neuordnung auf Berliner Seite aber abgeschlossen und die Verhandlungen werden wiederaufgenommen.

Aufgrund der mit den Genehmigungen erteilten Auflagen und der seit dem Errichtungsbeschluss 2016 gestiegenen Baupreise können die bisher genannten Kosten von 192.000,‑ € (brutto) nicht mehr gehalten werden. Nach überarbeiteter Kostenschätzung werden folgende Mittel für die Realisierung des Uferwegabschnittes 9, Bauabschnitt B im Haushalt 2021 benötigt:

·           Kosten für landschaftsplanerische Leistungen:                                                           27.000,00 €

·           Kosten für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen:                                                    35.980,00 €

·           Kosten für Vermessung:                                                                                                2.249,00 €

·           Kosten für Munitionsbergung:                                                                                       1.081,00 €

·           Kosten für ökologische Baubegleitung:                                                                        5.000,00 €

·           Baukosten:                                                                                                                300.788,00 €

Gesamtsumme:                                                                                                               372.098,00 €

 

Die Gesamtkosten für Streckenabschnitt 9, Bauabschnitt B, belaufen sich damit gerundet auf voraussichtlich 373,000,‑ EUR.

Mit der Bauausführung soll so frühzeitig wie möglich begonnen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

M-000542

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Luftbild zur räumlichen Einordnung des Streckenabschnittes 9, Bauabschnitt B

2)      3 Blätter Vorplanung des Büros Trautmann Landschaftsarchitekten v. 23.02.2016/16.10.2017