Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow für das Jahr 2021
Vorlage
DS-Nr. 146/20
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 67 BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

In den Haushaltsplan einzubeziehen ist gemäß § 72 BbgKVerf die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Mit Beschluss zur DS-Nr. 161/20 hat die Gemeindevertretung Kleinmachnow auf ihrer Sitzung am 12. November 2020 dem Hauptausschuss gemäß § 2 Abs. 2 BbgKomNotV die Entscheidung über den Beschluss einer Haushaltssatzung (§2 Ziff. 5 BbKomNotV) übertragen.

 

 

Die beschlossene Haushaltssatzung ist gemäß § 67 Absatz 4 BbgKVerf einen Monat vor Beginn des neuen Haushaltsjahres der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 67 Absatz 5 BbgKVerf öffentlich bekanntzumachen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


 

 

Anlage:

Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan 2021