Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des KITA-Verbundes, Eigenbetrieb der Gemeinde, wird beschlossen.
Aufgrund verschiedener Ursachen ergaben sich Abweichungen zu dem am 19.11.2019 durch die Gemeindevertretung beschlossenen Wirtschaftsplan, die einen Nachtrag erfordern (Problem-beschreibung siehe Anlage „Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020“).
Die Werkleitung hat daher gemäß § 14 EigV Abs. 4 einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan erarbeitet. Im Ergebnis führt der Nachtrag zu einer notwendigen Erhöhung des Zuschusses der Gemeinde zum laufenden Betrieb des KITA-Verbundes in Höhe von 30.900,00 €. Des Weiteren ist eine Nachfinanzierung (investiver Zuschuss) von 70.000,00 € zur Sanierung des Hortes im Steinweg 2 + 4 erforderlich.
Insgesamt sind im Haushalt der Gemeinde für den KITA-Verbund für das Wirtschaftsjahr 2020 folgende Zahlungen (Wirtschaftsplan + Nachtrag zum Wirtschaftsplan) zu berücksichtigen:
Einzahlungen der Gemeinde an den KITA-Verbund:
- Investitionszuschuss (§ 23 Abs. 3 EigV) 1.033.000,00 €
- Betriebskostenzuschüsse (§ 23 Abs. 4 (1))
zum laufenden Betrieb 2.896.300,00 €
zur
raumluft- u. brandschutz-
technischen
Sanierung der
Kita „Ameisenburg“ 345.000,00 €
Auszahlungen des KITA-Verbundes an die Gemeinde:
- Sonstige Auszahlungen 106.600,00 €
Entsprechend der Beanstandung durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark,
Untere Kommunalaufsichtsbehörde vom 26.10.2020 (siehe Anlage), musste die
Festsetzungsseite (Seite 6 von 24) gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 EigV (Ausweis der
bisherigen Beträge und der Änderungsbeträge) überarbeitet werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nachtrag zum Wirtschaftsplan
2020
Schreiben Landkreis
Untere Kommunalaufsicht vom 26.10.2020