Betreff
Sommerlicher Wärmeschutz im Rathaus Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 076b/20/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1.   [entfallen]

2.   [entfallen]

3.   Grundsatzbeschluss: Für die in der Vorplanung dargestellten Maßnahmen
‑ Dacharbeiten (Gründach und Photovoltaikanlage), Kühlung Arbeitsräume und Bürgersaal (Kosten: 2.530.000 EUR) und
- Begrünung Treppenraum innen, Erneuerung/Neuverglasung aller Fenster (Kosten: 1.170.000 EUR)
sollen die Planungen dann weitergeführt und Errichtungsbeschlüsse vorgelegt werden, wenn die mit Bauabschnitt 1 (siehe Errichtungsbeschluss DS-Nr. 076a/20/1) verfolgte Wirkung nach entsprechender Auswertung nicht zu einer spürbaren Verbesserung im Gebäudeinneren geführt hat.

 

 

Anlage (nur zur Information)

·       Rathaus Kleinmachnow, Sommerlicher Wärmeschutz, Vorplanung – Stand 05.08.2020

 

 


Die Errichtung des Rathauses Kleinmachnow geht zurück auf die Baugenehmigung Nr. 04724-02-30 vom 21.05.2003 „Neubau eines Rathauses und Geschäftshauses“ und den Nachtrag Nr. 03617-03-30 vom 07.08.2003. Im Frühjahr 2004, nach Fertigstellung des erweiterten Rohbaus, wurden die für die Rathausnutzung vorgesehenen Gebäudeteile von der Kondor Wessels Mark Brandenburg GmbH an die Gemeinde übergeben, die in eigener Verantwortung den Innenausbau durchführte.

 

Im Dezember 2004 konnte das fertiggestellte Rathaus (Bürgerhaus) bezogen werden.

Schon bald stellte sich heraus, dass sich die Räume im Neubau vor allem in den Sommermonaten erheblich aufheizen. Daraufhin durchgeführte Untersuchungen, beginnend mit der Thermografischen Untersuchung der Fa. Thermo Control im März 2006 ergaben, dass diese Situation insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen ist:

 

-           erhöhter solarer Wärmeeintrag über Fenster – der vorhandene Sonnenschutz in den Scheibenzwischenräumen kann die Überhitzung nicht vermindern,

-           zusätzlicher Wärmeeintrag über Fensterprofile mit niedrigem Dämmstandard (im Winter auch Kälteeintrag, siehe Thermografie),

-           es existiert in den Räumen keine aktive Kühlung, Fensterlüftung ist sowohl im Bürobetrieb, als auch bei Veranstaltungen nur begrenzt möglich,

-           keine erkennbaren Maßnahmen zur Wärmeabführung bei Veranstaltungen und zur Nachlüftung.

-            

Verschiedene Anträge (vgl. Fachinfo-Nr. BAU 004/12 zur Bauausschuss-Sitzung vom 09.01.2012) und Beschlussvorlagen (vgl. DS-Nr. 149/12Grundsatzbeschluss für die Beauftragung einer Entwurfsplanung für den Einsatz von Sonnenschutzanlagen für die zum Osten und Westen weisenden Fenster des Rathauses Kleinmachnow als erste Maßnahme“ und DS-Nr. 150/12Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Entscheidungsfindung für eine Überdachung des Innenhofes vor dem Haupteingang des Rathauses mit PV-Modulen“, beide vorgelegt zu den Fachausschuss-Sitzungen im September 2012, DS-Nr. 022/13Vorbereitungsbeschluss für die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Rathauses der Gemeinde Kleinmachnow“, vorgelegt zu den Fachausschuss-Sitzungen im Mai 2013 etc.) fanden – aus unterschiedlichen Gründen – in der Gemeindevertretung keine Mehrheit oder wurden schon nach den Vorberatungen von der Verwaltung zurückgezogen.

Das Problem besteht für die Rathausbeschäftigten und die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger (Besucher der Verwaltung, Bibliotheksnutzer, Veranstaltungsgäste etc.) jedoch unverändert fort.

 

Vor dem Hintergrund des stattfindenden Klimawandels, der u. a. zu einer Zunahme (sehr) heißer Sommer führt, wird sich die Situation mit hohen Temperaturen draußen wie drinnen weiter verschärfen.

Vor diesem Hintergrund ließ die Verwaltung alle bisher erstellten Untersuchungen und Machbarkeitsstudien im Frühjahr 2019 nochmals auswerten. Im Ergebnis zeigte sich, dass die früher vorgelegten Lösungsvorschläge nach wie vor tragfähig sind und, darauf aufbauend, eine Arbeitsgemeinschaft aus Fachplanern, Architekten und Statikern mit der Ausarbeitung einer konkreten, wirtschaftlichen Planung beauftragt werden sollte.

Dieser Empfehlung folgend, forderte die Verwaltung drei Arbeitsgemeinschaften zur Angebotsabgabe auf. Zwei der drei angefragten Arbeitsgemeinschaften gaben ein Angebot ab, nach deren Auswertung wurde der Auftrag am 10./13.02.2020 an Bertsch Architekten (Berlin) / Mende Ingenieure (Kleinmachnow) erteilt.

Im Mai 2020 legten die Auftragnehmer eine erste Vorplanung zum Sommerlichen Wärmeschutz vor, die inzwischen präzisiert und ergänzt wurde (vgl. Anlage). Vorgeschlagen werden drei Bauabschnitte:

1)      kurzfristig: Begrünung Außenwände Südfassaden, außenliegender Sonnenschutz Fenster Süd/ Ost/ West),

2)      mittelfristig (im Jahr 2022): Dacharbeiten (Verstärkung Dämmung, Erneuerung Dachhaut, Dach-Absturz­sicherung), bei statischer Eignung Gründach, Photovoltaikanlage, Kühlung Arbeitsräume und Bürgersaal,

und

3)      mittelfristig (im Jahr 2023): Begrünung Treppenraum innen, Erneuerung/Neuverglasung aller Fenster.

Für diese drei Bauabschnitte (Maßnahmen) sind jeweils Errichtungsbeschlüsse vorzubereiten. Im Rahmen der Vorbereitung der Errichtungsbeschlüsse für die Bauabschnitte 2 und 3 soll jeweils auch betrachtet werden, welche Wirkung die bis dahin bereits umgesetzten Bauabschnitte auf die Situation im Gebäude haben und ob die jeweils nachfolgenden Bauabschnitte tatsächlich noch erforderlich sind.

 

 

Finanzierung, Stand Kostenschätzung

 

Bauabschnitt 1 mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 650.000 EUR (brutto) ist als Maßnahme neu im Haushalt 2021 zu veranschlagen.

Bauabschnitt 2 mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 2.530.000 EUR (brutto) und

Bauabschnitt 3 mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.170.000 EUR (brutto)

sollen mittels der ggf. zu fassenden Errichtungsbeschlüsse in den entsprechenden Haushaltsjahren veranschlagt werden.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Das Thema „Sommerlicher Wärmeschutz …“ wurde unter DS-Nr. 076/20 als „Grundsatzbeschluss“ in den Sitzungen der Fachausschüsse im August 2020 vorberaten (Ergebnis Bauausschuss: 9 „Ja“ / ‑ „Nein“ / ‑ „Enthaltungen“, Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungs­angelegenheiten: 9 „Ja“ / ‑ „Nein“ / ‑ „Enthaltungen“, Finanzausschuss: 4 „Ja“ / 1 „Nein“ / 2 „Ent­haltungen“).

 

Der Hauptausschuss stimmte der DS-Nr. 076/20 mit 8 „Ja“ / 1 „Nein“ / 2 „Enthaltungen“ ebenfalls mehrheitlich zu,

Im Nachgang zur Sitzung des Hauptausschusses wurden die finanziellen Auswirkungen einschl. der Veranschlagung im Haushalt nochmals geprüft und die Beschlussvorlage überarbeitet (neu: DS-Nr. 076/20/1). Sie besteht nun aus dem Errichtungsbeschluss für Bauabschnitt 1, der zeitnah umgesetzt werden soll, und aus dem Grundsatzbeschluss zu – möglichen – nachfolgenden Bauabschnitten.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.11.2020 wurde Drucksache Nr. 076/20/1 geteilt in DS-Nr. 076a/20/1 (Errichtungsbeschluss) und DS-Nr. 076b/20/1 (Grundsatzbeschluss) und entsprechend einzeln abgestimmt.

Die für Bauabschnitt 1 gemäß Kostenschätzung erforderlichen Mittel in Höhe von 650.000 EUR sind insgesamt im Haushalt 2021 bereitzustellen.

 

 

Errichtungsbeschluss (zu: DS-Nr. 076a/20/1)

 

 

Kosten zum jetzigen Zeitpunkt

 

 

Vorplanungskosten

28.000,-

EUR

Investive Gesamtkosten i. H. v.

650.000,-

EUR

 

davon Erwerb Grundstück i. H. v.

------

EUR

 

davon Baukosten i. H. v.

650.000,-

EUR

 

davon Ausstattung i. H. v.

------

EUR

Voraussichtliche Planung in Jahresscheiben entsprechend Bauzeitplan:

 

2021

650.000,-

EUR

 

------

------

EUR

 

------

------

EUR

 

------

------

EUR

 

------

------

EUR

Verpflichtungsermächtigung erforderlich

 ja

 nein

Fördermittel i. H. v.

-

EUR

Zuwendungen Dritter i. H. v.

-

EUR

Beiträge i. H. v.

-

EUR

Kreditaufnahme i. H. v.

-

EUR

jährliche Tilgungskosten

------

%

------

EUR

jährliche Folgekosten (Aufwand) i. H. v.

 

 

 

davon für Personalkosten

-

EUR

 

davon für Unterhaltung/Wartung

NN

EUR

 

davon für Mieten/Pachten

-

EUR

 

davon für Bewirtschaftung

NN

EUR

 

davon für Zinsen

-

EUR

 

Weitere spezifische Kosten

-

EUR

 

 

 

Abschreibungen entsprechend Nutzungsdauer

(Zuschreibung Rathausgebäude)

10.400,-

EUR

Einnahmen (Ertrag) i. H. v.

 

------

EUR

 

davon aus Gebühren

------

EUR

 

davon aus Vermietung

------

EUR

 

Erträge aus Auflösung Sonderposten

------

EUR

 

weitere spezifische Erträge

------

EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

11.17

Teilhaushalt/Budget:

40.47

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein