Die P&E ist als Geschäftsbesorger für die Gemeinde Kleinmachnow tätig. Gemäß Geschäftsbesorgervertrag vom 22. April 1999 über die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist die P&E verpflichtet, die Grundstücke des Treuhandvermögens nach Maßgabe des § 169 BauGB und unter Betrachtung der Weisung der Gemeinde zu veräußern. Die Bedingungen sind im Vertrag erfüllt.
Entsprechend den §§ 144 und 169 BauGB sind Grundstückskaufverträge in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten durch die Gemeinde Kleinmachnow zu genehmigen.
Die P&E ist Eigentümer des Flurstückes 4535, Flur 1, Gemarkung Kleinmachnow.
Knut Kleemann kauft eine Teilfläche.
Der Kaufpreis für die Teilfläche mit ca. 1.481 m² beträgt 190,00 €/m², mithin 281.390,00 € und für die Teilfläche mit ca. 345 m² beträgt 140,00 €/m², mithin 48.300,00 €. Der Gesamtkaufpreis beträgt 329.690,00 €.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark hat den Bodenrichtwert für erschlossenes, gewerbliches Bauland im TIW-Gebiet zum Stichtag 31.12.2019 mit 190,00 €/m² ausgewiesen. Aufgrund des Leitungsrechtes ergibt sich eine Nutzungseinschränkung zur Überbauung. Aus diesem Grunde erfolgt für die Teilfläche des Leitungsrechtes ein Abschlag von 50,00 €/m².
Die Einnahmen aus dem Verkauf des P&E-Grundstücks fließen in das treuhänderisch verwaltete Vermögen bei der P&E. Es sind keine direkten Einwirkungen auf den Gemeindehaushalt zu erwarten.
Der Grundstückskaufvertrag liegt vom 19. November 2020 bis 7. Dezember 2020 zur Einsichtnahme aus.
Mit Beschluss zur DS-Nr. 161/20 hat die Gemeindevertretung Kleinmachnow auf ihrer Sitzung am 12. November 2020 dem Hauptausschuss gemäß § 2 Abs. 2 BbgKomNotV die Entscheidung über Geschäfte über Vermögensgegenstände der Gemeinde (§ 2 Ziff. 7 BbgKomNotV) übertragen.
Anlage:
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