Die Bewilligung der Zuschüsse für die Vereinsförderung 2021 an die in beiliegender Übersicht (Anlage 1) aufgeführten Vereine wird in der ausgewiesenen Höhe empfohlen.
Die Gemeinde Kleinmachnow fördert entsprechend der im Jahr 2013 verabschiedeten Vereinsförderrichtlinie Vereine, die durch ihre Aktivitäten wesentlich zum gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde beitragen.
In §3 der Vereinsförderrichtlinie werden folgende Arten der Zuwendung aufgeführt: die Grundförderung (Abs. 1), die Förderung von Maßnahmen (Abs. 2) und die Sonderförderung (Abs. 3), wobei die Anträge nach Abs. 1 und 2 von der Verwaltung eigenverantwortlich nach Maßgabe der Vereinsförderrichtlinie beschieden werden. Für die nach §3 Abs. 3 beantragten Sonderförderungen spricht der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales gemäß §4 Abs. 1 zuvor eine Empfehlung aus.
Anlage 2 enthält eine Aufstellung sämtlicher Förderanträge für das Jahr 2021. Danach wurden für 2021 Fördermittel in Höhe von ca. 392.000,- € beantragt. Im Haushalt 2021 sind Mittel für die Förderung von Vereinen in Höhe von insgesamt 363.000,- € eingestellt.
Sollte der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales den Empfehlungen der Verwaltung folgen, werden für die Förderung der Vereine insgesamt Mittel in Höhe von bis zu 358.000,- € benötigt.
Für das Jahr 2021 wurden Sonderförderungen in Höhe von insgesamt ca. 184.500,- € beantragt (Anlage 1). Die Finanzierung der beantragten Vereinsförderungen ist unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben über den Haushalt 2021 abgesichert und kann umgesetzt werden:
Anträge auf Grundförderung (s. Anlage 2, grün unterlegt) werden vollständig berücksichtigt,
Anträge auf Förderung von Personalkosten (s. Anlage 2, blau unterlegt) werden, sofern nicht anders vermerkt, vollständig berücksichtigt,
Anträge, denen beschlossene Drucksachen oder geschlossene Vereinbarungen zugrunde liegen (s. Anlage 2, rosa unterlegt) werden vollständig berücksichtigt,
Anträge auf Übernahme von Mietkosten (s. Anlage 2, gelb unterlegt) werden vollständig berücksichtigt.
Die Anträge werden erst nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales und nach der Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel beschieden.
Aufgrund der besonderen
Situation durch die Pandemie können nicht verbrauchte Mittel aus dem Jahr 2020
noch im Jahr 2021 verwendet werden. Vor der Auszahlung der für das Jahr 2021
beantragten Mittel sind jedoch die Verwendungsnachweise für die Mittel aus dem
Jahr 2020 einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Übersicht der
Anträge zur Empfehlung
2. Gesamtübersicht
aller Förderanträge für das Jahr 2021