Betreff
Förderung der Kontaktstelle Bildung und Engagement Älterer des Fördervereins "Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V." in der Region TKS
Vorlage
DS-Nr. 018/21
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Gemeinde Kleinmachnow unterstützt die Kontaktstelle in der Region TKS des  Fördervereins „Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.“ in den Jahren 2022 bis 2026 zur Sicherstellung des Betriebes mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 28.262,50 €.

 

  1. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der anteiligen Finanzierung durch die Stadt Teltow und die Gemeinde Stahnsdorf und ist abhängig von der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Hierfür wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf und der Stadt Teltow sowie dem Förderverein Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V. abgeschlossen.

Der Förderverein Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V. engagiert sich seit vielen Jahren in unserer Region Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf nachhaltig dafür, Ältere aktiv in die Gesellschaft einzubeziehen. Als anerkannter und zertifizierter Träger der Weiterbildung bietet die Akademie 2. Lebenshälfte anspruchsvolle und altersgerechte Lern- und Trainingsangebote für die Gruppe der Älteren zwischen 50 und 100 zur Förderung nicht nur von Wissenszuwachs und geistiger Aktivität sondern vor allem von sozialen Vernetzungen und aktiven Lebensweisen. Mit speziellen Projekten der Bildung, der Beschäftigung, der sozialen Kommunikation und vielfältigen Möglichkeiten für freiwilliges Engagement werden Menschen in der 2. Lebenshälfte Wege aufgezeigt, sich ihrer Kompetenzen bewusst zu werden, sie zu nutzen, einzubringen und weiter zu entwickeln. Mit der Förderung generationsübergreifender Projekte wird darüber hinaus ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, die Herausforderungen des demografischen Wandels im Miteinander von Alt und Jung besser zu bewältigen.

Die gesellschaftliche Bedeutung einer stärkeren Einbindung der Älteren in die Lebensräume junger Familien (Wunschgroßeltern) sowie ortsansässige Einrichtungen wie Schulen, Kitas und andere soziale Einrichtungen (Lese-, Lernpaten, Unterrichtsbegleiter, Mediatoren) begründen zudem für die Zukunft die Notwendigkeit, die Kontinuität dieser Arbeit zu sichern und auszubauen.

 

Bereits seit dem Jahr 2012 fördern die Kommunen Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf die Arbeit der Akademie 2. Lebenshälfte mit anfangs 55.000 €, später mit 70.500 €  jährlich, die auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung entsprechend der Einwohnerzahlen umgelegt wurden.

 

Mit Antrag vom 05.03.2021 (s. Anlage 1) bittet der Förderverein Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V. um eine Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung bis Ende 2026 mit einer jährlichen Fördersumme in Höhe von insgesamt 87.500 €.

 

Der Gesamtzuschuss zur Sicherstellung der Finanzierung der Mietkosten sowie der Personal- und Sachkosten zur Aufrechterhaltung der Kontaktstelle für Bildung und Engagement Älterer in der Region Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf soll einwohnerbezogen (Stand 31.12.2020) durch die drei Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf getragen werden. Dies bedeutet, dass

 

- die Stadt Teltow ( 27.097 Einwohner)            42,8 %

- die Gemeinde Kleinmachnow ( 20.406 Einwohner)  32,3 % und

- die Gemeinde Stahnsdorf ( 15.756 Einwohner)         24,9 %

 

des Zuschusses tragen. Die Summen werden auf volle Hundert gerundet.

 

Ausgehend von einem jährlichen Gesamtförderbedarf von bis zu 87.500 € ergeben sich nach den vorgenannten Einwohnerzahlen folgende Zuschüsse:

 

- Stadt Teltow                           37.450,- €

- Gemeinde Kleinmachnow    28.262,50 € und

- Gemeinde Stahnsdorf           21.787,50 €

 

jeweils für die Jahre 2022 bis 2026.

 

Eine Vereinbarung der Bürgermeister der Stadt Teltow und der Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow sowie des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V. zur anteiligen Kostentragung der Kontaktstelle ist in Vorbereitung und soll nach Beschlussfassung aller Parlamente unterzeichnet werden (s. Anlage 2).


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

33.10

Teilhaushalt/Budget:

4013

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

  1. Antrag vom 05.03.2021
  2. Entwurf Verwaltungsvereinbarung