Betreff
Beschluss zur Herstellung der Barrierefreiheit an weiteren Bushaltestellen im Gemeindegebiet
Vorlage
DS-Nr. 024/21
Art
Beschlussvorlage

Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum Jahr 2024 weitere Bushaltestellen im Gemeindegebiet barrierefrei umzugestalten.

 

Dafür ist pro Jahr ein Betrag von ca. 430.000 € brutto (Planung und Bau) für die Umgestaltung von jeweils 10 Bushaltestellen bereitzustellen.


 

Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt, die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet im Sinne einer nachhaltigen und umweltverträglichen Verkehrsentwicklung gemäß § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und des Nahverkehrsplanes des Landkreises Potsdam-Mittelmark weiter voranzutreiben.

 

Der Nahverkehrsplan wurde mit Kreistagsbeschluss v. 27.02.2020 für den Zeitraum 2020 bis 2024 fortgeschrieben. Im Zuge dessen wurde auch der Ist-Zustand der Haltestellen im Landkreis als Datenbasis für ein Haltestellenkataster erstellt. In Kleinmachnow sind 75 Haltestellen vom Landkreis kategorisiert worden. Die Gemeinde ergänzte zusätzlich sechs neue Haltestellen und zwei Haltestellen, die durch eine Fahrplanänderung zu betrachten sind.

 

Für die Gliederung und Priorisierung der Maßnahmen ordnete der Landkreis die Haltestellen in die Kategorien A, B, C1, C2 und C3 ein. Die Priorität orientiert sich u.a. an der Höhe der Kategorie, höchste Kategorie ist die Kat. A. Die Umsetzung der Barrierefreiheit soll schrittweise erfolgen, zunächst sind die Haltestelleneinrichtungen der Kategorien A, B und C1 barrierefrei umzugestalten. Bei diesen Kategorien werden die zuwendungsfähigen Kosten vom Landkreis mit bis zu 75 % gefördert.

Es ist jedoch bereits absehbar, dass landkreisweit ein hoher Handlungsbedarf an den A- und B-Haltestellen besteht und die Fördermittel deshalb vorerst nicht auch für C1-Haltestellen zur Verfügung stehen bzw. ausreichen werden.

 

In der Gemeinde Kleinmachnow sind die Haltestellen derzeit wie folgt kategorisiert:

 

Kategorien

 Landkreis Potsdam-Mittelmark

Bushaltestellen

in Kleinmachnow

Bereits barrierefrei um­gebaute Bushaltestellen

A

0

-

B

0

-

C1

58

18

 vsl. C1 (Festlegung Gemeinde)

6

2

C2

7

-

 vsl. C2 (Festlegung Gemeinde)

2

-

C3

10

-

Gesamt

83

20

Haltestellen der Kategorien A und B gibt es im Gemeindegebiet nicht. 64 Haltestellen sind der Kategorie C1 zuzuordnen.

 

Es ist beabsichtigt, bis zum Jahr 2024 alle Haltestellen der Kategorie C1 in Kleinmachnow barrierefrei umzubauen. 20 Haltestellen sind bereits barrierefrei, 10 weitere befinden sich aktuell in der Planungs- und Umsetzungsphase.

 

 

Dabei werden die Haltstellen Nr. 51 und Nr. 52 „Weinbergviertel“ entsprechend Grundsatzbeschluss DS-Nr. 075/20 zum Integrierten Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, Handlungsschwerpunkt 5 „Weinbergviertel“ barrierefrei umgebaut. Die Haltestellen Nr. 45 und Nr. 46 „Rathausmarkt“ sind im IVK-Handlungsschwerpunkt 1 enthalten und in diesem Zusammenhang barrierefrei umzugestalten.

 

Die restlichen 30 noch umzubauenden C1-Haltestellen wurden in drei Leistungspakete aufgeteilt und sollen bis 2024 realisiert werden.

 

Übersicht Leistungspakete:

Paket 2022: 10 Haltestellen (Leistungszeitraum 2021/22)

Paket 2023: 10 Haltestellen (Leistungszeitraum 2022/23)

Paket 2024: 10 Haltestellen (Leistungszeitraum 2023/24)

 

Planungsgrundlagen

Die Mindestanforderung an die barrierefreie ÖPNV-Gestaltung richtet sich nach den Empfehlungen des Nahverkehrsplan 2020-2024 LK PM. Jede C1-Haltestelle wird zudem mit einer Wartehalle, Papierkorb, ggf. Werbetafel und Fahrrad-Anlehnbügeln ausgestattet.

 

Bei neu anzuschaffenden Wartehallen wird, den Festlegungen aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.03.2021, TOP 9.3 entsprechend, ein Modell ausgewählt, dass abhängig vom konkreten Standort eine Dachbegrünung erhält und/oder mit einem Solarmodul ausgestattet wird, um den Strombedarf der jeweiligen Wartehallte (insbesondere für Beleuchtung) netzunabhängig abdecken zu können. Darüber hinaus sollen die neu anzuschaffenden Wartehallen eine dem Ortsbild angemessene Gestaltung aufweisen.

 

Kosten

Aus den Erfahrungswerten der bisherigen Maßnahmen belaufen sich die Gesamtkosten für 10 Haltestellen pro Jahr (Planung und Bau) auf 430.000 € brutto. Pro Haltestelle betragen die reinen Baukosten für den Umbau durchschnittlich 38.000 € brutto.

 

 

Aufwandskosten

(in €)

Investivkosten

(in €)

Aufwand + Investiv (in €)

Planung

20.000 (Lph 3)

 

30.000 (Lph 4-9)

 

50.000

Bau

-

380.000

 

380.000

Gesamt

20.000

410.000

 

430.000

 

Übersicht Finanzierung

 

Pakete

2021

2022

2023

2024

 

A

I

A

I

A

I

A

I

Paket 2022

20.000€

 

 

410.000€

 

 

 

 

Paket 2023

 

 

20.000€

 

 

410.000€

 

 

Paket 2024

 

 

 

 

20.000€

 

 

410.000€

A= Aufwand, I=Investiv

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.700.200

Teilhaushalt/Budget:

50/37

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)      Lageplan Bushaltestellen der Gemeinde Kleinmachnow

2)      bereits geplante und umgebaute Bushaltestellen

3)      Bushaltestellen-Prioritätenliste für 2022 - 2024