2.
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der
Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Der
FNP ist der vorbereitende Bauleitplan
der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die
Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger
entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen
sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes
Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP
entwickelt werden.
Mit DS-Nr. 028/11 vom
24.03.2011 beschloss die Gemeindevertretung, den FNP für den Bereich des
Berufsbildungszentrums Kleinmachnow (BBiZ) am Stahnsdorfer Damm und die
zugehörige Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1 ‑ 17 zu ändern
(Änderungsbereich vgl. Anl. 1).
Schon
mit DS-Nr. 180/10 vom 16.12.2010 war für diesen Bereich ein
Bebauungsplan-Verfahren mit der Bezeichnung KLM-BP-045 „BBiZ
Kleinmachnow“ eingeleitet worden.
Nachdem die Bauleitplanung längere Zeit ruhen musste, wurde sie 2017 wiederaufgenommen. Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde mit DS-Nr. 158/19 vom 12.12.2019 in zwei Teilbereiche gegliedert, die seither als eigenständige Verfahren weitergeführt werden. Mit dem Verfahren KLM-BP-045-a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1-17 geschaffen und die Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges Teltowkanalaue als öffentlichen Fuß- u. Radweg gesichert werden. Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-045-b soll die vom Bund als dem Flächeneigentümer beabsichtigte Neuordnung des Ausbildungsstandortes der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (BBiZ) planungsrechtlich vorbereitet werden.
Die FNP-Änderung erfolgt parallel zu den beiden Bebauungsplan-Verfahren.
Am 17.09.2020 billigte die Gemeindevertretung den FNP-Vorentwurf (DS-Nr. 073/20). Die im Rahmen der anschließenden frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen wurden ausgewertet und flossen in die Erarbeitung des FNP-Entwurfes ein. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit konnte aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen nicht als Erörterungsveranstaltung, sondern nur mittels Auslegung des Vorentwurfes im Zeitraum 14.12.2020 – 29.01.2021 erfolgen. In diesem Zeitraum ging die Äußerung eines Bürgers ein, der auf die Waldeigenschaft von Teilen des BBiZ-Geländes und auf die besondere Bedeutung einer dort vorhandenen Doppelreihe von Alteichen hinwies. Diese Hinweise werden aufgrund der Darstellungssystematik und des Maßstabes nicht im FNP-, sondern im parallelen Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-045-b berücksichtigt.
Der erarbeitete Entwurf zur 15. FNP-Änderung ist als Anl. 2 beigefügt. Nach Billigung durch die
Gemeindevertretung erfolgt die förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und
Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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