Betreff
Neubesetzung des Amtes des stellvertretenden Wahlleiters der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 049/21
Art
Beschlussvorlage

Auf Grund § 15 Abs. 1 BbgKWahlG in der derzeitig gültigen Fassung i. V. m. § 2 BbgKWahlV in der derzeitig gültigen Fassung wird für das Wahlgebiet der Gemeinde Kleinmachnow der Bedienstete

 

Herr

Thomas Nicolai

Rechnungsprüfer im Gemeindeamt

 

mit Wirkung zum 1. Juni 2021 als Stellvertreter des Wahlleiters berufen.

 

 


Die Gemeindevertretung Kleinmachnow hat auf ihrer Sitzung am 8. November 2018 entsprechend § 15 BbgKWahlG i. V. m. § 2 BbgKWahlV für das Wahlgebiet den Wahlleiter (Herrn Piecha) und die stellvertretende Wahlleiterin (Frau Konrad) berufen. Frau Konrad hat mitgeteilt, dass sie mit Wirkung vom 31. Mai 2021 als stellvertretende Wahlleiterin ausscheidet. Demzufolge ist nach § 15 Abs. 1 und 4 ein neuer stellvertretender Wahlleiter zu berufen.

 

Der berufene Stellvertreter des Wahlleiters ist nach § 2 Abs. 5 BbgKWahlV durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf seine Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung seines Amtes und zur Verschwiegenheit über ihm bei seiner amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinzuweisen. Der Name des Stellvertreters des Wahlleiters ist öffentlich bekanntzumachen. Name und Anschrift des Stellvertreters des Wahlleiters sind der Kreiswahlleiterin und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein