Auf Grund § 15 Abs. 1 BbgKWahlG in der derzeitig gültigen Fassung i. V. m. § 2 BbgKWahlV in der derzeitig gültigen Fassung wird für das Wahlgebiet der Gemeinde Kleinmachnow der Bedienstete
Herr
Thomas Nicolai
Rechnungsprüfer im Gemeindeamt
mit Wirkung zum 1. Juni 2021 als Stellvertreter des Wahlleiters berufen.
Die Gemeindevertretung Kleinmachnow hat auf ihrer Sitzung am 8. November 2018 entsprechend § 15 BbgKWahlG i. V. m. § 2 BbgKWahlV für das Wahlgebiet den Wahlleiter (Herrn Piecha) und die stellvertretende Wahlleiterin (Frau Konrad) berufen. Frau Konrad hat mitgeteilt, dass sie mit Wirkung vom 31. Mai 2021 als stellvertretende Wahlleiterin ausscheidet. Demzufolge ist nach § 15 Abs. 1 und 4 ein neuer stellvertretender Wahlleiter zu berufen.
Der berufene Stellvertreter des Wahlleiters ist nach § 2 Abs. 5 BbgKWahlV durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf seine Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung seines Amtes und zur Verschwiegenheit über ihm bei seiner amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinzuweisen. Der Name des Stellvertreters des Wahlleiters ist öffentlich bekanntzumachen. Name und Anschrift des Stellvertreters des Wahlleiters sind der Kreiswahlleiterin und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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