1.        Die in der Anlage 1 beigefügte Aufstellung zur Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren wird gebilligt.

 

2.        Der Bürgermeister wird beauftragt, den für die Bauleitplanung zuständigen Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung im Fachbereich Bauen/Wohnen zu veranlassen, die damit vorgegebene Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren zu beachten und umzusetzen.

 


Die Gemeindevertretung legt in unregelmäßigen Abständen fest, welche Bauleitplan-Verfahren, das heißt

-       Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (vorbereitender Bauleitplan) und

-       Verfahren zur Aufstellung / Änderung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne)

von der Verwaltung vorrangig und welche nachrangig bearbeitet werden sollen.

 

Die Festlegung von Prioritäten ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass der Fachdienst Stadtplanung/Bau­ordnung mit den gegebenen personellen und finanziellen Möglichkeiten die Bauleitplan-Verfahren möglichst effektiv abarbeiten kann.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass jedes Verfahren – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zul. geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) – mit erheb­lichem Aufwand verbunden ist (Vorbereitung verfahrensleitender Beschlüsse, Abstimmung mit / Koordination der eingebundenen Fachplaner und Gutachter, Fachbereiche der Gemein­dever­waltung und zu beteiligenden Fachbehörden usw.).

 

Um die Rechtssicherheit der Pläne nach ihrem Inkrafttreten gewährleisten zu können, ist sorgfältiges Arbeiten erforderlich. Die Bauleitplan-Verfahren können daher nur schrittweise abgearbeitet werden, die Setzung von Prioritäten ist erforderlich.

 

Die Priorität der Bearbeitung ist in Anlage 1 dargestellt. Innerhalb der vier Prioritätsstufen erfolgt die Auflistung nach der B-Plan-Nummerierung und den parallel erforderlichen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes; die Reihenfolge stellt hier keine Rangfolge dar.

 

Soweit bereits Beschlüsse (Aufstellungsbeschlüsse) zu Planverfahren vorliegen, sind die jeweils an­gestrebten Geltungsbereiche in Anlage 2 gekennzeichnet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.      Prioritätenliste

2.      Übersicht Plangebiete, Stand 06/2019

nur zur Information:

3.      Beschluss DS-Nr. 098/12/1 vom 13.12.2012 (ohne Anlagen)