1. Die in der Anlage 1 beigefügte Aufstellung zur Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren wird gebilligt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den für die Bauleitplanung zuständigen Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung im Fachbereich Bauen/Wohnen zu veranlassen, die damit vorgegebene Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren zu beachten und umzusetzen.
Die Gemeindevertretung legt in unregelmäßigen Abständen fest, welche
Bauleitplan-Verfahren, das heißt
- Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (vorbereitender Bauleitplan) und
- Verfahren zur Aufstellung / Änderung von
Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne)
von der Verwaltung vorrangig und welche nachrangig bearbeitet werden
sollen.
Die Festlegung von Prioritäten ist erforderlich, um zu gewährleisten,
dass der Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung mit den gegebenen personellen und
finanziellen Möglichkeiten die Bauleitplan-Verfahren möglichst effektiv
abarbeiten kann.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass jedes Verfahren
– nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634), zul. geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) – mit erheblichem Aufwand
verbunden ist (Vorbereitung verfahrensleitender Beschlüsse, Abstimmung mit /
Koordination der eingebundenen Fachplaner und Gutachter, Fachbereiche der
Gemeindeverwaltung und zu beteiligenden Fachbehörden usw.).
Um die Rechtssicherheit der Pläne nach ihrem Inkrafttreten
gewährleisten zu können, ist sorgfältiges Arbeiten erforderlich. Die Bauleitplan-Verfahren
können daher nur schrittweise abgearbeitet werden, die Setzung von Prioritäten
ist erforderlich.
Die Priorität der Bearbeitung ist in Anlage 1 dargestellt. Innerhalb der vier Prioritätsstufen
erfolgt die Auflistung nach der B-Plan-Nummerierung und den parallel
erforderlichen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes; die
Reihenfolge stellt hier keine Rangfolge dar.
Soweit
bereits Beschlüsse (Aufstellungsbeschlüsse) zu Planverfahren vorliegen, sind
die jeweils angestrebten Geltungsbereiche in Anlage 2 gekennzeichnet.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
2. Übersicht Plangebiete, Stand 06/2019
nur zur
Information:
3. Beschluss DS-Nr. 098/12/1 vom 13.12.2012 (ohne Anlagen)