1)
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“ sowie die Begründung werden
in der vorliegenden Fassung vom 21.02.2011 gebilligt.
2)
Der 2. Entwurf, die Begründung
einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich
bekannt zu machen.
3)
Den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, ist Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem
von der Auslegung benachrichtigt werden.
Die
Gemeindevertretung hatte am 15.10.2009 beschlossen, für das in Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-043
„Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“ aufzustellen.
Mit
dem Bebauungsplan wird u. a. angestrebt, insbesondere die öffentlichen Flächen
für den ruhen den Verkehr im unmittelbaren Umfeld des Adam-Kuckhoff-Platzes
(Marktplatz) und des (z. Zt. noch stillgelegten) Bahnhofes „Kleinmachnow/
Düppel“ zu sichern.
Eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung fand im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung am
09.03.2010 statt. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 01.11.2010
bis einschließlich 03.12.2010. Dabei gab es jedoch keine Äußerungen, die zu
einer Änderung der planerischen Grundkonzeption geführt hätten.
In der
parallel vorgenommenen förmlichen Behördenbeteiligung erfolgte der Hinweis der
Deutschen Bahn, dass neben der im ersten Entwurf dargestellten Fläche (Flur 8,
Flurstück 2038) auch das Flurstück 2042 als gewidmete Fläche für Bahnanlagen zu
betrachten und kommunalen Planungen damit nicht zugänglich ist. Planfestgestellte
Flächen sind vielmehr nachrichtlich in den Bebauungsplan zu übernehmen und dürfen
mit keiner anderen Nutzung überplant werden.
Im
1. Entwurf war die Fläche Flur 8, Flurstück 2042 als „Grünfläche“ sowie
teilweise als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ festgesetzt. Für die im
2. Entwurf nun geänderte Darstellung von Flurstück 2042 ist eine erneute Beteiligung
von Öffentlichkeit und Behörden erforderlich.
Weitere
redaktionelle Änderungen betreffen grünordnerische Festsetzungen, welche der
Anl. 3 (Gegenüberstellung der Änderungen) zu entnehmen sind.
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Entwurf auf die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt werden.
Anlagen:
1)
Geltungsbereich KLM-BP-043
„Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“
2)
Bebauungsplan-Entwurf (2. Entwurf, Stand:
21.02.2011)
nur zur Information:
3)
Gegenüberstellung der Änderungen 1. Entwurf
(Stand 23.09.2010) zu 2. Entwurf (21.02.2011)
4)
Kanzlei Dr. Scharmer, rechtliche
Einschätzung zu den Flächen der DB AG im Geltungsbereich