2) Mit dem Bebauungsplan sollen auf den Grundstücken im Geltungsbereich durch Festsetzung u.a. einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 und von überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenstern“) die Voraussetzungen für eine behutsame ergänzende Wohnbebauung und für einen möglichst umfassenden Baumerhalt geschaffen werden. Weitere, insbesondere gestalterischen Festsetzungen sollen sich an den Regelungen im angrenzenden Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ orientieren.
3) Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
4) Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Mit DS-Nr. 204/17 „Aufstellung
eines Bebauungsplanes für die Grundstücke „Wolfswerder“ und „Am Rund“
(Flurstücke 510 bis 514, 540 bis 552)“ beschloss die Gemeindevertretung am
20.09.2018, für diese Flächen Baurecht zu schaffen (vgl. Anlage 3).
Bei
den Grundstücken handelt es sich um 20 bereits in den 1930er Jahren gebildete
Parzellen an den Straßen „Wolfswerder“ und „Am Rund“. Dieser Bereich und
größere, östlich angrenzende Flächen waren im Jahr 1999 vom Landesamt für
Bauen, Bautechnik u. Wohnen (LBBW) als der damals zuständigen höheren
Verwaltungsbehörde von der Genehmigung des Flächennutzungsplanes (FNP) ausgenommen
worden. Die Darstellung der Flächen als Wohnbauland verstieß gegen Landesrecht.
Deshalb waren die Grundstücke im FNP, also auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung, fortan „weiß“,
d. h. ohne Art der Bodennutzung dargestellt.
Am 12.12.2019 beschloss die Gemeindevertretung mit DS Nr. 144/19 die 11. FNP-Änderung für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder, die der Landkreis Potsdam-Mittelmark mit Schreiben vom 29. Juli 2020 (Az. 05/20) genehmigte und die mit Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 09/2020 am 30. November 2020 wirksam wurde.
Damit ist der hier in Rede stehende Geltungsbereich im FNP jetzt als Wohnbaufläche (Reines Wohngebiet, WR) dargestellt, vgl. Anlage 2, FNP-Auszug. Ebenfalls im auf der Ebene der Flächennutzungsplanung wurde darüber hinaus festgelegt, dass die Grundflächenzahl (GRZ) für künftige Baugrundstücke eine GRZ von 0,15 nicht überschreiten soll.
Der Geltungsbereich KLM-BP-026 hat eine Größe von ca. 1,5 ha. Er zählt planungsrechtlich bisher zum Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch; vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).
Entwickelt aus den FNP-Darstellungen sollen mit dem Bebauungsplan durch Festsetzung u.a. der GRZ von max. 0,15 und von überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenstern“) die Voraussetzungen für eine behutsame ergänzende Wohnbebauung und für einen möglichst umfassenden Baumerhalt geschaffen werden. Weitere, insbesondere gestalterischen Festsetzungen sollen sich an den Regelungen im angrenzenden Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ orientieren.
Parallel zum oben genannten
FNP-Änderungsverfahren und in Vorbereitung für das Bebauungsplan-Verfahren
KLM-BP-026 beauftragte die Verwaltung bereits im Jahr 2019 ein
Artenschutzgutachten für die Artengruppen Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien und
Reptilien. Die dafür erforderlichen artenschutzfachlichen Erfassungen fanden im
Zeitraum 08/2019 bis 11/2020 statt, inzwischen liegt das fertiggestellte
Gutachten einschließlich einer Reihe von Vorschlägen für Vermeidungs- und
Kompensationsmaßnahmen vor. Das Gutachten wird im bevorstehenden
Bebauungsplan-Verfahren berücksichtigt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Sodann ist ein Bebauungsplan-Vorentwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-026
2) Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP),
Auszug
Nur zur Information:
3) DS-Nr. 204/17 vom 20.09.2018