Betreff
Einrichtung einer zweiten Schiedsstelle
Vorlage
DS-Nr. 112/21
Art
Beschlussvorlage

Mit Wirkung zum 04.11.2021 soll eine zweite Schiedsstelle eingerichtet werden. Die Schiedsstelle Kleinmachnow I umfasst das Gebiet westlich der Karl-Marx-Straße. Die Schiedsstelle Kleinmachnow II umfasst das Gebiet östlich der Karl-Marx-Straße bzw. des Zehlendorfer Damms. Die Anlage 1 dieser Drucksache ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 


Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz - SchG) richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten ein. Hierzu kann sie eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Die Gemeinde bestimmt deren Zuständigkeitsbereiche und unterhält diese. In der Regel soll der Bereich einer Schiedsstelle nicht mehr als zehntausend Einwohner umfassen.

 

In den letzten fünfundzwanzig Jahren gab es nur eine Schiedsstelle für die Bürger Kleinmachnows. Auf Wunsch der bisher tätigen Schiedsstellenperson und ihrer Stellvertreterin, Frau Stahn und Frau Barth, sollen nunmehr zwei Bereiche eingerichtet werden. Zum einen ist die Anzahl der Einwohner seit der Gründung der Schiedsstelle im Jahre 1995 auf fast das Doppelte angewachsen und zudem kommt es auch zu mehr Streitigkeiten, die mit Hilfe der Schiedsstelle gelöst werden sollen.

 

Da Frau Stahn und Frau Barth ihr bisheriges Wissen weitergeben wollen, würden sie gerne in der nächsten Wahlperiode wieder als Schiedspersonen tätig sein und den neu gewählten Personen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 

Die Gemeinde Kleinmachnow soll daher mit Wirkung zum 04.11.2021 eine weitere Schiedsstelle erhalten. Dazu wird das Gemeindegebiet in zwei Teile geteilt.

Entlang der Karl-Marx-Straße und an deren südlichem Ende, weiter entlang des Zehlendorfer Damms, soll das Gemeindegebiet in zwei Teile aufgeteilt werden (siehe Karte, Anlage 1). Die Schiedsstelle Kleinmachnow I umfasst das gelb dargestellte Gebiet, westlich der Karl-Marx-Straße bis zum Machnower See.

 

Die ganze östliche, grün dargestellte Seite der Karl-Marx-Straße, bis hinunter zum Zehlendorfer Damm, umfasst das Gebiet der Schiedsstelle Kleinmachnow II. Das Gebiet unterhalb des Machnower Sees gehört zum Gebiet Schiedsstelle Kleinmachnow II, der See bildet eine natürliche Grenze der beiden Gebiete. Diese Aufteilung des Gemeindegebietes wurde mit Frau Stahn und Frau Barth abgestimmt.

 

Die beiden am 04.11.2021 gewählten Schiedspersonen einigen sich darüber, welches Schiedsstellengebiet (I oder II) jeweils von ihnen betreut werden soll. In diese Entscheidung sollen auch die stellvertretenden Schiedspersonen mit einbezogen werden. Wenn keine Einigung zwischen den vier Personen erzielt werden kann, entscheidet die Verwaltung über eine sinnvolle Zuordnung der Gebiete.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

12.20.01.00

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

300,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage:  Karte von Kleinmachnow