Mit Wirkung zum 04.11.2021 soll eine zweite Schiedsstelle eingerichtet werden. Die Schiedsstelle Kleinmachnow I umfasst das Gebiet westlich der Karl-Marx-Straße. Die Schiedsstelle Kleinmachnow II umfasst das Gebiet östlich der Karl-Marx-Straße bzw. des Zehlendorfer Damms. Die Anlage 1 dieser Drucksache ist Bestandteil des Beschlusses.
Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes
über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz - SchG) richtet
jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen zur Durchführung des
Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten ein. Hierzu kann
sie eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Die Gemeinde bestimmt deren
Zuständigkeitsbereiche und unterhält diese. In der Regel soll der Bereich einer
Schiedsstelle nicht mehr als zehntausend Einwohner umfassen.
In den
letzten fünfundzwanzig Jahren gab es nur eine Schiedsstelle für die Bürger
Kleinmachnows. Auf Wunsch der bisher tätigen Schiedsstellenperson und ihrer
Stellvertreterin, Frau Stahn und Frau Barth, sollen nunmehr zwei Bereiche
eingerichtet werden. Zum einen ist die Anzahl der Einwohner seit der Gründung
der Schiedsstelle im Jahre 1995 auf fast das Doppelte angewachsen und zudem
kommt es auch zu mehr Streitigkeiten, die mit Hilfe der Schiedsstelle gelöst
werden sollen.
Da
Frau Stahn und Frau Barth ihr bisheriges Wissen weitergeben wollen, würden sie
gerne in der nächsten Wahlperiode wieder als Schiedspersonen tätig sein und den
neu gewählten Personen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Die Gemeinde Kleinmachnow soll daher mit Wirkung zum 04.11.2021 eine weitere Schiedsstelle erhalten. Dazu wird das Gemeindegebiet in zwei Teile geteilt.
Entlang der Karl-Marx-Straße und an deren südlichem Ende, weiter entlang des Zehlendorfer Damms, soll das Gemeindegebiet in zwei Teile aufgeteilt werden (siehe Karte, Anlage 1). Die Schiedsstelle Kleinmachnow I umfasst das gelb dargestellte Gebiet, westlich der Karl-Marx-Straße bis zum Machnower See.
Die ganze östliche, grün dargestellte Seite der Karl-Marx-Straße, bis hinunter zum Zehlendorfer Damm, umfasst das Gebiet der Schiedsstelle Kleinmachnow II. Das Gebiet unterhalb des Machnower Sees gehört zum Gebiet Schiedsstelle Kleinmachnow II, der See bildet eine natürliche Grenze der beiden Gebiete. Diese Aufteilung des Gemeindegebietes wurde mit Frau Stahn und Frau Barth abgestimmt.
Die beiden am 04.11.2021 gewählten Schiedspersonen einigen sich darüber, welches Schiedsstellengebiet (I oder II) jeweils von ihnen betreut werden soll. In diese Entscheidung sollen auch die stellvertretenden Schiedspersonen mit einbezogen werden. Wenn keine Einigung zwischen den vier Personen erzielt werden kann, entscheidet die Verwaltung über eine sinnvolle Zuordnung der Gebiete.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlage: Karte von Kleinmachnow