Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 "Dreilinden" (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 026/11
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-021 „Dreilinden“, in Kraft getreten am 17.03.2003, soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die Streichung der Festsetzung Zahl der Vollgeschosse.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.         Die 1. Änderung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird abgesehen.


Der Bebauungsplan KLM-BP-021 „Dreilinden“ trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow vom 17.03.2003 in Kraft.

Auf den Bauflächen im Plangebiet, die durchgehend als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) fest­gesetzt sind, ist einheitlich ein Vollgeschoss als Höchstmaß zulässig. Die jeweiligen Nutzungs­schablonen in der Planzeichnung enthalten entsprechend die Kennzeichnung „I“ (für: „max. I Vollgeschoss“). Nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) gelten alle Geschosse als Voll­geschoss, die nach den Regelungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes galten, ein Vollgeschoss sind.
Im Fall des B-Planes KLM-BP-021 „Dreilinden“ ist als landesrechtliche Regelung die Brandenburgi­sche Bauordnung (BbgBO) 1998 heranzuziehen, die in § 2 Abs. 4 Satz 1 BbgBO (1998) bestimmt, dass alle oberirdischen Geschosse, die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben, ein „Vollgeschoss“ sind (sog. „Zwei-Drittel-Regelung“).

Im Bebauungsplan KLM-BP-021 sind als Höchstmaße der baulichen Nutzung darüber hinaus eine Grundfläche (GR) von max. 160 m², eine Traufhöhe von max. 4,0 m und eine Firsthöhe von max. 10,0 m festgesetzt. Die für Dreilinden städtebaulich gewünschte Gebäudekubatur, in der Regel ein „klassisches“ Einfamilienhaus mit Erdgeschoss (EG) und Obergeschoss in steilem Satteldach, ist damit klar umrissen und bauplanungsrechtlich vorgegeben.

Mit fortschreitender Bautätigkeit im Plangebiet stellte sich inzwischen heraus, dass die Festsetzung der maximal zulässigen Zahl der Vollgeschosse, bei flankierend bestehender Festsetzung einer max. Trauf- und Firsthöhe, zu einer Überregulierung führt. Bei einem aus EG + Dach bestehen­den Gebäude, das die festgesetzte Trauf- und Firsthöhe einhält, ist es hier städtebaulich ohne Belang, ob die Zwischendecke zwischen EG und Dachraum tiefer liegt, höher liegt oder ganz entfällt. Wie die Visualisierung der Höhenfestsetzungen zeigt (vgl. Anlage 3), wäre ein 2. Vollge­schoss im Dachraum als solches von außen vielmehr ohnehin nicht wahrnehmbar.

Eine übermäßige Ausnutzung der festgesetzten Gebäudekubatur wird durch die Festlegung der Trauf- und Firsthöhe und der maximal zulässigen Grundfläche sowie die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenster“) zuverlässig verhindert. Das Orts- und Landschaftsbild wird durch den Wegfall der Festsetzung zur Zahl der Vollgeschosse nicht beeinträchtigt. Mit dem Wegfall der Festsetzung ist keine Zunahme an zulässiger Ge­schossfläche verbunden, die städtebaulich und im Hinblick z. B. auf die Infrastruktur problema­tisch wäre.

Einzelfallentscheidungen über eine Befreiung von dieser Festsetzung (nach § 31 Abs. 2 BauGB) sind nicht möglich. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat im Zusammenhang mit zuletzt bearbei­teten Bauanträgen deutlich gemacht, dass er entsprechenden Anträgen auf Befreiung nicht zustimmen wird, weil mit diesen bereits die Grundzüge der Planung berührt werden.

Das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes KLM‑BP‑021 „Dreilinden“ wird im ver­einfachten Verfahren durchgeführt.

Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes, insbesondere die schon bisher festgesetzten Nutzungsmaße Grundfläche und Höhen (Traufhöhe: 4,0 m, Firsthöhe: 10,0 m), sollen von der Änderung unberührt bleiben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 5.000,00

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2011

EURO: 5.000,00

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)         1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021, Abgrenzung des Geltungsbereiches

nur zur Information:

2)         Auszug aus dem rechtswirksamen B-Plan KLM-BP-021, Teil A (Planzeichnung)

3)         Visualisierung der Höhenfestsetzungen