2. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt auf der Grundlage des Entwicklungsplanes und in Rücksprache mit den Schulleitungen und dem zuständigen Schulamt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um alle Grundschulstandorte mittelfristig zu sichern.
Notwendige Schritte:
a) Befragung der Eltern von bereits beschulten und künftigen Schülerinnen und Schülern über Konzeptvielfalt und Konzeptwunsch.
b) Begleitung bei konzeptioneller Ausrichtung der Schulen in Kooperation mit den Schulen und dem Schulamt.
c) Entscheidung über die Schulstandorte zur Sicherung des qualitativ hochwertigen Versorgungsnetzes in der Kommune.
d) Anpassung der Schulbezirke zur Sicherung der verbleibenden Standorte.
e) Begleitung des Übergangsprozesses zur Zusammenführung der Schulstandorte und der Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrenden) in enger Abstimmung mit dem zuständigen Schulamt.
1. Kita-und Schulentwicklungsplanung 2021-2027
2. Stellungnahme Schulamt
3. Analyse und Prognose der Schülerzahlen bis 2026/27
- Sicherung von Raumansprüchen für Kinder und Schüler
- Planung des Einsatzes von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung, die Sanierung und Modernisierung sowie den Neubau von Kita- und Schuleinrichtungen nach technischer, wirtschaftlicher Abwägung.
- Darlegung des Bedarfs an Kita- und Schulplätzen anhand der Kinderzahlen
Auf der Grundlage der Kita- und Schulentwicklungsplanung soll ein engmaschiges und hochwertiges Versorgungsnetz aller Kinder und Schüler berücksichtigt werden. Dies kann nur auf der Basis einer abgestimmten Vorgehensweise erreicht werden, die ebenfalls die Anzahl der Geburten der in der Gemeinde Kleinmachnow lebenden Kinder mit einbezieht.
Im Rahmen der vorliegenden Analyse zur Entwicklung der Schülerzahlen in
der Gemeinde Kleinmachnow ist festzustellen, dass die Anzahl der
einzuschulenden Kinder sinkt, sodass sich daraus langfristig grundlegende
Veränderungen für die Organisation des Schulbetriebs in Bezug auf die
Klassenbildungen an den Schulen ableiten.
Liegt die Zahl der Einzuschulenden an den drei Grundschulen im Schuljahr
2021/22 bei 150 Schülerinnen und Schüler, sinkt sie im Schuljahr 2025/26 auf
110, im Schuljahr 2026/27 auf 103. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass
sich die Anzahl der Einzuschulenden in ca. 5 Jahren stetig reduziert.
Schuljahr |
Schülerzahl |
Anzahl
der Klassen |
Aufteilung
der Klassen |
2023/24 |
147 |
6 |
pro Klasse max. 25 SuS (150) |
2024/25 |
144 |
6 |
pro Klasse max. 25 SuS (150) |
2025/26 |
110 |
5 |
pro Klasse max. 22 SuS |
2026/27 |
103 (100) |
4 |
pro Klasse 25 SuS |
In der Stellungnahme durch das zuständige Schulamt, werden die Abwägungen
und Risiken deutlich aufgezeigt, die bei sinkenden Schülerzahlen und durch die
Klassenbildung entstehen können.
Nachdem die Region bisher durch den Neubau und die Sanierung von Kita- und Schuleinrichtungen eine solide Basis geschaffen hat, erscheint nunmehr insbesondere die Beurteilung der Notwendigkeit mancher Einrichtungen dringend geboten.
Die vorliegende Planung von 2021 verdeutlicht, dass objektive Entscheidungen hinsichtlich des Auslastungsbedarfs im Grundschulbereich getroffen werden müssen, um die Gegebenheiten anzupassen und ggf. Einrichtungen zu reduzieren, damit andere Einrichtungen nicht nur erhalten werden können, sondern auch die qualitativen Standards und Weiterentwicklungen nicht gefährdet sind.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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