Die anliegende
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages aus
Anlass eines regionalen Ereignisses im Jahre 2021 wird für folgenden Tag
beschlossen:
- Sonntag, den 5. Dezember 2021 (2. Advent) in der Zeit von 13:00 Uhr
bis 20:00 Uhr aus Anlasses der Kleinmachnower Adventsmusik.
Anlage
Ordnungsbehördliche
Verordnung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage 2021
Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz
(BbgLöG) vom 27.11.2006 (GVBl. I/06 [Nr.] 15, S. 158), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 25.04.2017 (GVBl. I/17, [Nr. 8]), regelt im § 5 Abs. 2, dass
Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse, insbesondere traditioneller
Vereins- oder Straßenfeste oder besonderer Jubiläen, an einem weiteren Sonn- und
Feiertag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr öffnen dürfen, soweit die
Verkaufsstellen von dem Ereignis betroffen sind.
Diese Tage, die Öffnungszeiten sowie das
betroffene Gemeindegebiet sind mittels Ordnungsbehördlicher Verordnung durch
die örtliche Ordnungsbehörde für das Jahr 2021 festzusetzen.
Die Interessensgemeinschaft RathausMarkt
Kleinmachnow beantragte im Oktober 2021, für das Jahr 2021 zwei verkaufsoffene
Sonntage (2. und 4. Advent) zuzulassen. Weitere Anträge lagen bei Fertigung der
Beschlussvorlage nicht vor.
Vor Erlass der Ordnungsbehördlichen
Verordnung sind die Gewerkschaft, die Industrie- und Handelskammer, der
Einzelhandelsverband sowie die Kirchen anzuhören. Mit Schreiben vom 18.10.2021
wurden diese Stellen um Stellungnahme gebeten.
Aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrags,
lagen zurzeit der Beschlussbearbeitung noch nicht alle Rückmeldungen von den
anzuhörenden Stellen vor.
Lediglich die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg lehnte
mit ihrem Schreiben vom 19.10.2021 die zusätzlichen Ladenöffnungszeiten ab, da
aus ihrer Sicht die angeführte Veranstaltung nicht die Voraussetzungen für eine
Öffnung der Läden erfülle. Sie verweist auf die aktuelle Gesetzes- bzw.
Rechtslage, insbesondere auf die Kriterien, die das Bundesverwaltungsgericht
für eine ausnahmsweise Zulässigkeit einer Ladenöffnung an Sonntagen aufgestellt
hat. Verd.i behalte sich vor, die Ordnungsbehördliche Verordnung auf dem
Gerichtsweg prüfen zu lassen.
Der Kleinmachnower Adventsmarkt hat eine
besondere regionale Bedeutung, da die Veranstaltung seit Jahren einen festen
Bestandteil des kulturellen Lebens in der Gemeinde darstellt und in der Regel
viele Einwohnerinnen und Einwohner als auch Gäste aus der Region anzieht. Die
Ladenöffnung ist nur im unmittelbaren Umfeld des Veranstaltungsortes
(Förster-Funke-Allee 102 - 104 und Adolf-Grimme-Ring 4 - 14) zuzulassen.
Da aufgrund der derzeitigen pandemischen
Situation nicht langfristig geplant werden konnte, fällt der Adventsmarkt
dieses Jahr kleiner aus und ist als Adventsmusik auf dem Rathausmarkt geplant.
Ferner wurde auch nur ein verkaufsoffener Sonntag befürwortet, da für den 4.
Advent kein regionales Ereignis konkret angegeben worden ist.
Finanzielle Auswirkungen: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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bereits veranschlagt: |
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