Auf der Grundlage des vorgelegten Jahresabschlusses 2020 für das Geschäftsjahr 2020 wird dem Geschäftsführer der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow
- Herrn Martin Rahn, für den Zeitraum 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Entlastung erteilt.
Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung am 5. Oktober 2021 den Jahresabschluss 2020 dem Gesellschafter zur Feststellung empfohlen. In diesem Zusammenhang erfolgte gleichfalls die Empfehlung an die Gesellschafter, den Geschäftsführer, Herrn Martin Rahn, für das Geschäfts-jahr 2020 zu entlasten.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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