1.
Das Bebauungsplan-Verfahren wird unter
der Bezeichnung
„1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ für die Grundstücke
Karl-Marx-Straße 132 und 134“
und als
Textbebauungsplan weitergeführt. Die geänderte Verfahrensbezeichnung ist öffentlich
bekannt zu machen.
2. Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“
für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134 sowie die Begründung werden
gebilligt.
3. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich
bekannt zu machen.
4. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung
benachrichtigt werden.
5. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige
Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher
Belange, durchgeführt.
Der Bebauungsplan KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ trat mit Bekanntmachung am 31.08.2009 in Kraft (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2009 vom 31.08.2009).
Am 09.09.2021 hat die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 083/21 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan zu ändern (vgl. Anlage 1, Geltungsbereich).
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll sich auf die Erweiterung der bisher zulässigen Nutzung (Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Kfz-Handel und Werkstatt) auf den Grundstücken Karl-Marx-Straße 132 und 134 beschränken. Mit dem Änderungsverfahren soll die Zweckbestimmung des Sonstigen Sondergebietes so ergänzt werden, dass auch u. a. der Handel und die Reparatur bzw. Wartung von Fahrrädern einschließlich Pedelecs (engl. pedal electric bicycles ‑ ‚Pedal-Elektrofahrräder‘) und S-Pedelecs (engl. speed-pedelecs) zulässig wird. Dazu soll die Zweckbestimmung in Fahrzeug-Handel und Werkstatt geändert werden.
Teile des bisher durch Kfz-Handel und Werkstatt genutzten Grundstücks sollen auf längere Dauer für den Handel und die Reparatur bzw. Wartung von u. a. Fahrrädern, insbesondere von Elektrofahrrädern nutzbar sein. Eine entsprechende Nutzung wurde bereits Anfang 2021 in bislang leerstehenden Gebäuden aufgenommen und soll sich weiterentwickeln.
Gegenwärtig ist eine Nutzung für z.B. Fahrrad-Handel und Werkstatt entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes unzulässig, da Fahrräder und auch Elektrofahrräder nicht zu den Kraftfahrzeugen gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) gehören.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-041
sollen von der Änderung unberührt bleiben.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1. Abgrenzung des Geltungsbereiches der
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ für die
Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134
2. Entwurf
der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041
(Textbebauungsplan, Stand 15.11.2021)