Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 "Straße der Jugend" für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134
Vorlage
DS-Nr. 135/21
Art
Beschlussvorlage

1.     Das Bebauungsplan-Verfahren wird unter der Bezeichnung

1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134

und als Textbebauungsplan weitergeführt. Die geänderte Verfahrensbezeichnung ist öffentlich bekannt zu machen.

2.     Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134 sowie die Begründung werden gebilligt.

3.     Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.     Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

5.     Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.

 


Der Bebauungsplan KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ trat mit Bekanntmachung am 31.08.2009 in Kraft (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2009 vom 31.08.2009).

 

Am 09.09.2021 hat die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 083/21 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan zu ändern (vgl. Anlage 1, Geltungsbereich).

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll sich auf die Erweiterung der bisher zulässigen Nutzung (Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Kfz-Handel und Werkstatt) auf den Grundstücken Karl-Marx-Straße 132 und 134 beschränken. Mit dem Änderungsverfahren soll die Zweckbestimmung des Sonstigen Sondergebietes so ergänzt werden, dass auch u. a. der Handel und die Reparatur bzw. Wartung von Fahrrädern einschließlich Pedelecs (engl. pedal electric bicycles ‑ ‚Pedal-Elektrofahrräder‘) und S-Pedelecs (engl. speed-pedelecs) zulässig wird. Dazu soll die Zweckbestimmung in Fahrzeug-Handel und Werkstatt geändert werden.

 

Teile des bisher durch Kfz-Handel und Werkstatt genutzten Grundstücks sollen auf längere Dauer für den Handel und die Reparatur bzw. Wartung von u. a. Fahrrädern, insbesondere von Elektrofahrrädern nutzbar sein. Eine entsprechende Nutzung wurde bereits Anfang 2021 in bislang leerstehenden Gebäuden aufgenommen und soll sich weiterentwickeln.

 

Gegenwärtig ist eine Nutzung für z.B. Fahrrad-Handel und Werkstatt entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes unzulässig, da Fahrräder und auch Elektrofahrräder nicht zu den Kraftfahrzeugen gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) gehören.

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-041 sollen von der Änderung unbe­rührt bleiben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.     Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134

2.      Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041
(Textbebauungsplan, Stand 15.11.2021)