Betreff
Vergabe Elektromobilitätskonzept für die Gemeinde Kleinmachnow, hier: Vergabe zur Errichtung und zum Betrieb einer Schnellladestation für Elektrofahrzeuge
Vorlage
DS-Nr. 137/21
Art
Beschlussvorlage

Nach dem freihändigen Vergabeverfahren gemäß § 3 Absatz 3 VOB/A wird der Auftrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Schnellladestation für Elektrofahrzeuge am Rathausmarkt an den nachfolgenden Bieter vergeben:

 

Inselwerke eG

Geschäftsstelle Eberswalde

Eisenbahnstraße 92-93

16225 Eberswalde

 

Die Auftragssumme beträgt brutto 84.371,67 Euro, die Ausführung ist im Zeitraum 01.12.2021 bis 30.04.2022 geplant.


Die Gemeinde möchte die Nutzung von Elektrofahrzeugen in Kleinmachnow fördern, da diese eine Alternative zu Feinstaubbelastung und Lärmbelästigung insbesondere durch den sonstigen motorisierten Individualverkehr (MIV) im Gemeindegebiet sein können.

 

In ihrer Sitzung vom 17.05.2018 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 036/18 ein „Elektromobilitätskonzept für die Gemeinde Kleinmachnow“.

 

Ausgehend von dem vorgenannten Konzept wurden an sieben Standorten im Gemeindegebiet Normalladestationen errichtet, die seit 30.09.2019 in Betrieb sind.

 

Aus dem Elektromobilitätskonzept geht außerdem hervor, dass der Bereich Adolf-Grimme-Ring / Rathausmarkt attraktiv ist für Schnellladeinfrastruktur. Dieser Empfehlung folgend, beantragte die Verwaltung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Rahmen des Förderprogrammes RENplus 2014-2020 die Förderung einer Schnellladestation.

 

Mit Datum vom 31.07.2019 ging ein Zuwendungsbescheid des Landes für die Errichtung einer Schnellladestation sowie deren Netzanschluss, PKW-Stellplätze und Verkehrszeichenbeschilderung ein. Der Förderanteil gemäß Zuwendungsbescheid beträgt 60 Prozent. Eine endgültige Festsetzung der Zuwendung erfolgt erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises und wird auch erst dann ausgezahlt.

 

Das Büro Mende Ingenieure, Kleinmachnow, wurde mit der Planung der Maßnahme und Betreuung der vergaberechtlich erforderlichen Ausschreibung beauftragt. Auf Grundlage der rechnerischen und sachlichen Prüfung der eingegangenen Angebote wird die Vergabe der Bauleistung mit einem Auftragsvolumen von 84.371,67 Euro brutto und des anschließenden Betriebes der Schnellladestation für die Dauer von sechs Jahren an die eingetragene Genossenschaft Inselwerke eG, Geschäftsstelle Eberswalde, empfohlen.

 

Mit der Auftragsvergabe gelten für die Inselwerke eG „Ergänzende Vertragsbedingungen für den Betrieb“ der DC-Schnellladestation (vgl. Anlage 2): So erhält der Betreiber von der Gemeinde keine Vergütung für seine Dienstleistungen und umgekehrt wird die Gemeinde nicht am Gewinn aus Einnahmen an den getätigten Ladevorgängen beteiligt. Weiterhin sind die ausschließliche Lieferung von Grünstrom, die Möglichkeiten der Bezahlung, die Datenerfassung und –übertra­gung sowie die Berichterstattung über den Betrieb gegenüber Gemeinde und Fördermittelgeber geregelt.

 

Die Kosten für den Betrieb und die Wartung der Ladestationen sind durch den Betreiber in den Endverbraucherpreis einzukalkulieren. Diese umfassen neben den Selbstkosten für Wartung und Betrieb (z. B. Lohn, Sozialversicherungsbeiträge auf Fertigungslohn und Soziallöhne, sonstige auftragsbezogene oder unternehmensbezogene Kosten) auch Wagnis und Gewinn. Ungeachtet

 

 

dessen liegt es im Interesse der Gemeinde als Eigentümerin der Anlage, dem an der Nutzung interessierten Personenkreis ein angemessenes und konstantes Preisniveau zu gewährleisten. Die Inselwerke eG binden sich über 26 Monate an einen Endverbraucherpreis von 39,57 Cent je Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer. Davon beträgt der Strompreis 35,57 Cent je Kilowattstunde.

 

In der Bauleistung nicht inbegriffen ist die Herstellung des Netzanschlusses, die Erarbeitung eines gemeindespezifischen Designs der Säule sowie die Ausweisung der PKW-Stellplätze gemäß der StVO (Beschilderung und Bodenmarkierung). Der Netzanschluss wird vom Netzbetreiber, der E.DIS Netz GmbH, hergestellt.

 

Die Maßnahme soll nunmehr im Zeitraum 01.12.2021 bis 30.04.2022 umgesetzt werden. Der Fördermittelgeber hat auf Antrag der Gemeinde die Durchführungsfrist bereits vom 29.02.2020 auf den 30.04.2022 verlängert (vgl. Anlage 3, Zuwendungsbescheid der ILB und Änderungen).

 

Zu zeitlichen Verzögerungen vor der Ausschreibung kam es zum einen, weil der ursprüngliche Förderantrag vom 25.10.2018 eine 100-kW-Ladestation zum Gegenstand hatte. Im Zuge der Produktrecherche stellte sich jedoch heraus, dass für Ladevorgänge mit mehr als 50 kW nur 150-kW-Stationen auf dem Markt angeboten werden. Die Bereitstellung einer 100-kW-Ladestation mit zwei Ladepunkten, an denen jeweils eine Leistung von maximal 50 kW abgerufen werden kann, wurde von der Verwaltung für wirtschaftlich nicht sinnvoll erachtet, da am Adolf-Grimme-Ring bereits das Laden an einer Normalladestation mit einer abrufbaren Leistung von maximal 22 kW möglich ist.

 

Um tatsächlich eine „schnelle“ Alternative zum „Normalladen“ anzubieten, hält es die Verwaltung für erforderlich, eine 150-kW-Anlage zu errichten, von der zukünftig mit u.a. einem gekühlten Kabel auch tatsächlich eine Leistung von 150 kW bei einem Ladevorgang abgerufen werden kann. Insgesamt werden zwei Ladepunkte zur Verfügung gestellt sowie ein zusätzlicher Ladepunkt für einen CHAdeMO-Anschluss. Die Schnellladestation wird mit einem 300-kW-Gehäuse errichtet, so dass die Gesamtladeleistung zukünftig bei entsprechender Nachfrage auf 300 kW erhöht werden kann. Die Anschaffung dieses größeren Gehäuses, im Vergleich zu einem 150-kW-Gehäuse, ist bereits zu diesem Zeitpunkt für die Bereitstellung eines gekühlten Kabels und der gewählten Kabellängen erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5.4.10

Teilhaushalt/Budget:

26

Maßnahmen-Nr:

00000790

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

101.524,91

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Lageplan Standort der Schnellladestation

2)      Ergänzende Vertragsbedingungen für den Betrieb der DC-Schnellladestation für Elektrofahrzeuge, Stand: 02.08.2021

3)      Investitionsbank des Landes Brandenburg, Zuwendungsbescheid vom 31.07.2019 und Änderungen vom 14.10.2020 und 17.08.2021

Nichtöffentliche Unterlage:

4)      Wertung der Angebote und Vergabevorschlag des Ingenieurbüros