Der organisatorische Leitungsanteil in den Einrichtungen des
KITA-Verbundes wird ab 01.01.2022 wie folgt erhöht:
In den 8
Kindergärten verdoppelt sich die Leitungsfreistellung von 2 auf 4 Stunden pro
Woche. In den 3 Horten verdoppelt sich die Leitungsfreistellung von 1 auf 2
Stunden pro Woche.
Organisationsanteil für
Leitungen von Kindertagesstätten des KITA-Verbundes Kleinmachnow
1. Rechtsgrundlage
§ 5 der Kitapersonalverordnung (KitaPersV) regelt die pädagogischen wie
auch die organisatorisch-verwaltungsmäßigen Aufgaben der Leitungskräfte der
Kindertagesstätten. Die Trennung zwischen pädagogischem und organisatorischem
Leitungsanteil hat der Gesetzgeber mit der Begründung vorgenommen, dass der
Umfang der in der Kita wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben sehr unterschiedlich ist
und nur vom Träger der Einrichtung bestimmt werden kann.
Im Rahmen der Fachdiskussion zur Neufassung des KitaG in Brandenburg
wird im Abschlussbericht der AG 4
„Kita-Rechtsreform“ (03-06/2021), S. 283 ff zum Thema
„Leitungsfreistellung“ Folgendes ausgeführt:
Die Mitglieder der AG empfehlen die Trennung zwischen organisatorischen und
pädagogischen Aufgaben aufzuheben.
Die Zeit für Anleitung sollte nach einer Mehrheit der Teilnehmenden der AG aus
einem Sockel, einem Anteil pro Beschäftigten und einem Anteil pro Kind berechnet werden.
Der Vorschlag für das Gesetz hierzu war:
„Jede Kindertagesstätte hat einen Leitungsanteil als Sockel von mindestens 20
Stunden wöchentlich für die Erfüllung der Aufgaben nach § XY. Dieser Sockel
erhöht sich entsprechend der Anzahl der Kinder um 0,175 Stunden und der Anzahl
der pädagogischen Fachkräfte um 1,75 Stunden wöchentlich.
Die Neufassung des KitaG ist durch die
Landesregierung für das Jahr 2024 geplant.
Aktuell ist für pädagogische
Leitungsaufgaben ein zusätzlicher Personalanteil in Abhängigkeit von den
Stellen für pädagogische Beschäftigte entsprechend § 5 KitaPersV zu gewähren. Mit der schrittweisen Reduzierung der
Vollarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden/Woche in den Jahren 2022/2023 reduziert
sich faktisch auch der Stundenumfang.
Sockel für alle Einrichtungen seit 01.08.2017 |
0,0625 (2,5 Stunden) |
Alle Einrichtungen |
bis zu 4 Stellen |
0,125 (5 Stunden/Woche) |
Kita „Waldhäuschen“ Kita „Regenbogen“ |
bis zu 10 Stellen |
0,25 (10 Stunden/Woche) |
Kita „Kükennest“ Kita „Spielhaus“ Kita „Pitti-Platsch“ Kita „Am Seeberg“ Hort „Wirbelwind“ Hort „Am Hochwald“ |
bis zu 15 Stellen |
0,375 (15 Stunden/Woche) |
Kita „Freundschaft“ Kita „Ameisenburg“ Hort „Ein Stein“ |
Über den Umfang der Übertragung organisatorischer
Leitungsaufgaben und die entsprechende Freistellung von der regelmäßigen
pädagogischen Arbeit entscheidet der Träger der Einrichtung.
Im KITA-Verbund Kleinmachnow werden seit
01.01.2013 durch Beschluss der GV (DS-Nr. 158/12) Leitungskräften von
Kindergärten 2 Stunden und Leitungskräften von Horten 1 Stunde (Summe 19
Stunden) pro Woche für organisatorische Aufgaben gewährt.
Dieser Zeitumfang stellte seinerzeit einen
Minimalkonsens dar und deckt bei weitem nicht den Umfang der tatsächlichen
Aufgaben ab.
Zusammengefasst ist die aktuelle Leitungsfreistellung für pädagogische und organisatorische
Aufgaben im KITA-Verbund wie folgt:
Einrichtung |
Freistellung für pädagogische und
organisatorische Leitungsaufgaben Stellenanteil |
Freistellung für pädagogische und organisatorische
Leitungsaufgaben Stunden/Woche |
Hort „Wirbelwind“ |
0,3375 |
13,5 |
Hort „Ein Stein“ |
0,4625 |
18,5 |
Hort „Am Hochwald“ |
0,3375 |
13,5 |
Kita „Kükennest“ |
0,3625 |
14,5 |
Kita „Freundschaft“ |
0,4875 |
19,5 |
Kita „Spielhaus“ |
0,3625 |
14,5 |
Kita „Pitti-Platsch |
0,3625 |
14,5 |
Kita „Waldhäuschen“ |
0,2375 |
9,5 |
Kita „Ameisenburg“ |
0,4875 |
19,5 |
Kita „Regenbogen“ |
0,2375 |
9,5 |
Kita „Am Seeberg“ |
0,3625 |
14,5 |
Daneben erhalten die Leitungen der Einrichtungen
„Kükennest“, „Freundschaft“ und „Ameisenburg“ als kochende Einrichtungen
wöchentlich 1 Stunde für Besprechungen mit dem Küchenpersonal.
2. Organisatorische Aufgaben der Leitungskräfte
Im KITA-Verbund Kleinmachnow werden von den
Leitungskräften organisatorische Aufgaben wahrgenommen, die aufgrund der
Anwesenheit der Leitung vor Ort in der Einrichtung, der besseren Kenntnisse der
Bedingungen in den Häusern oder ihrer Funktion als Dienstvorgesetzte, am besten
von ihnen wahrgenommen werden.
Die Anmeldung von Kindern, Anträge von
Personensorgeberechtigten, der Abschluss von Betreuungsverträgen und die
Beitragsberechnung der Eltern verbleiben in der Geschäftsleitung des
KITA-Verbundes. Dies hat sich bewährt und soll beibehalten werden.
Folgende überwiegend organisatorische Aufgaben nehmen die Leitungen wahr:
Gebäudeverwaltung:
-
Brandschutzübungen
vorbereiten, durchführen und protokollieren
-
Schadensmeldungen,
Überwachung der Beseitigung,
-
Überwachung
/ Meldung / Kontrolle von Instandsetzungsmaßnahmen
-
Begehungen
und Abstimmungen mit dem SB Gebäudemanagement des KITA-Verbundes
-
Begehungen
und Abstimmungen mit der gewog als Hausverwalter
-
Abstimmung
/ Koordination / Kontrolle Hausmeister
-
Begleitung
/ Kontrolle von Baumaßnahmen, Sanierungen, Instandhaltungen
Sicherheit / Hygiene / Arbeitsschutz:
-
Erstellung
von Reinigungsplänen
-
Berichtsarbeit
(Unfallberichte, Gefährdungsbeurteilungen, etc.)
-
Kontrolle
der Einhaltung von Hygiene und Sicherheitsregeln
-
Überwachung
der Einhaltung des Rahmenhygieneplans
-
Aktuell:
Umsetzung des betrieblichen Maßnahmenkonzeptes „Corona“
-
Überprüfung
von Erste-Hilfe-Taschen und Erste-Hilfe-Kasten
-
Unterweisungen
und Belehrungen durchführen
-
Begehungen
mit gewog, Firma für Arbeitssicherheit, Überprüfung Spielgeräte, Brandschutz,
Amtliche Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsamt (Hygiene), Überprüfung
ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel, Protokolle weiterleiten,
Fehlerbehebung veranlassen
-
Reinigungsarbeiten
mit externen Firmen abstimmen und begleiten
Haushalt / Finanzen
/ Budgets / Statistiken:
-
Inventarisierung
(Zugänge, Abgänge, Jahresabschlussmeldung etc.)
-
Kontenführung
incl. Budgetkontrolle
-
Führen
der Bargeldkasse und Abrechnung
-
Abstimmung
mit Sachgebietsleiterin Haushalt / Finanzen
-
Antragsstellung
und Angebotseinholung für Investitionen
-
Statistiken
erstellen, Jahresanalysen, monatliche Anwesenheit Kinder etc.
-
Rechnungen
prüfen und bearbeiten (Zuordnung, sachliche und rechnerische Richtigkeit)
Verwaltungsaufgaben
Kinder:
-
Neuverträge,
Änderungen und Kündigungen einarbeiten
-
Besuchstage
für interessierte Eltern / Tage der offenen Tür
-
Abstimmung
mit Sachgebietsleiterin Betreuungsverträge
Verwaltungsaufgaben Beschäftigte:
-
Ausübung
der Dienstaufsicht für päd. und technische Beschäftigte
-
Kontrolle
Arbeitszeitnachweise
-
Dienstplangestaltung
incl. Krank-Gesundmeldungen, kurzfristige Änderungen und Organisation von
Vertretung
-
Urlaubsplanung
-
Zielvereinbarungsgespräche,
Feedbackgespräche
-
Teilnahme
an Einstellungsgesprächen, Personalgesprächen
-
Erstellung
von Zwischenbeurteilungen und Zeugnissen für Beschäftige
-
Praxisanleitung
und Begleitung Auszubildender
Verwaltungsaufgaben
Büro:
-
Bestellungen
auslösen (Lebensmittel, Bastelmaterial, Spielsachen, etc.)
-
Rechnungen
bearbeiten und freigeben
-
Zusammenarbeit
mit der IT-Abteilung
-
Telefonate,
E-Mails, E-Mail-Verteiler pflegen, Internetauftritt, Posteingang und -ausgang,
Kopieren, Scannen, Sortieren, Verteilen
-
Beiträge
für Homepage KITA-Verbund erstellen und weiterleiten
Verwaltungsaufgaben Lebensmittel / Küche
-
Lebensmittelbestellung
und Kontrolle
-
Organisation
und Planung Küche
Verwaltungsaufgaben außerhalb der Einrichtung:
-
Dienstfahrten
ins Rathaus zu Besprechungen, Abstimmungen etc.
-
Einkäufe
Daneben gibt es eine Vielzahl von
organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit pädagogischen Themen (z. B.
Elternbriefe schreiben, Aushänge anfertigen, Elternversammlungen organisieren
etc.). Seit Frühjahr 2020 kommen erhebliche organisatorische Aufgaben, wie
Organisation von Notbetreuung, Meldungen, Statistiken usw. im Zusammenhang mit
der Corona-Pandemie hinzu.
3. Sockelaufwand und Bemessungsgrößen
Neben einem Sockelaufwand für jede
Einrichtung wird der zeitliche Aufwand durch die Größe des Hauses, die Zahl der
Beschäftigten (pädagogische und technische Beschäftigte) und die Zahl der
betreuten Kinder beeinflusst. Der Umfang unterliegt Schwankungen (z. B. am
Beginn eines Betreuungsjahres, bei Baumaßnahmen).
In den Horten können organisatorische
Aufgaben auch an weitere pädagogische Beschäftigte delegiert werden, da die
individuelle Arbeitszeit im Regelfall die Kontaktzeit mit den Kindern
übersteigt. In allen drei Horten gibt es daher festgelegte Aufgaben, die durch
pädagogische Beschäftigte wahrgenommen werden.
In den Kindergärten ist dies grundsätzlich
nicht möglich, da die Arbeitszeit im Regelfall innerhalb der teilweise über
10-stündigen Öffnungszeit der Einrichtung liegt.
4. Erhöhung der Leitungsfreistellung im KITA-Verbund ab 01.01.2022
Die im Beschlussvorschlag gewünschte
Verdopplung der Stundenzahl wird weiterhin den tatsächlichen Bedarf nicht
abdecken. Mit der Verdopplung der bisherigen Freistellungen von 1 Stunde/Woche
für die Hortleitungen und 2 Stunden für Kindergartenleitungen wird prozentual
betrachtet dem Wunsch nach Stärkung der kleinen Einrichtungen Rechnung
getragen.
Mit Blick auf die in den kommenden Jahren
bevorstehende Neufassung des KitaG ist mittelfristig von geänderten,
möglicherweise verbesserten Rahmenbedingungen für die Leitung von
Kindertagesstätten auszugehen, die dann trägerspezifisch umgesetzt werden
müssen.
Die mit der Erhöhung der Leitungsfreistellung
für organisatorische Leitungsaufgaben verbundenen Personalkosten betragen rund
37.000 € pro Jahr. Für den Fall, dass die geplanten Personalausgaben in 2022
hiermit überstiegen werden, wird ein Nachtragshaushalt aufgestellt.