Betreff
Erhöhung des organisatorischen Leitungsanteils in den Einrichtungen des KITA-Verbundes
Vorlage
DS-Nr. 140/21
Art
Beschlussvorlage

Der organisatorische Leitungsanteil in den Einrichtungen des KITA-Verbundes wird ab 01.01.2022 wie folgt erhöht:

In den 8 Kindergärten verdoppelt sich die Leitungsfreistellung von 2 auf 4 Stunden pro Woche. In den 3 Horten verdoppelt sich die Leitungsfreistellung von 1 auf 2 Stunden pro Woche.

 


Organisationsanteil für Leitungen von Kindertagesstätten des KITA-Verbundes Kleinmachnow

 

1.     Rechtsgrundlage

 

§ 5 der Kitapersonalverordnung (KitaPersV) regelt die pädagogischen wie auch die organisatorisch-verwaltungsmäßigen Aufgaben der Leitungskräfte der Kindertagesstätten. Die Trennung zwischen pädagogischem und organisatorischem Leitungsanteil hat der Gesetzgeber mit der Begründung vorgenommen, dass der Umfang der in der Kita wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben sehr unterschiedlich ist und nur vom Träger der Einrichtung bestimmt werden kann.

 

Im Rahmen der Fachdiskussion zur Neufassung des KitaG in Brandenburg wird im Abschlussbericht der AG 4 „Kita-Rechtsreform“ (03-06/2021), S. 283 ff zum Thema „Leitungsfreistellung“ Folgendes ausgeführt:

Die Mitglieder der AG empfehlen die Trennung zwischen organisatorischen und pädagogischen Aufgaben aufzuheben. Die Zeit für Anleitung sollte nach einer Mehrheit der Teilnehmenden der AG aus einem Sockel, einem Anteil pro Beschäftigten und einem Anteil pro Kind berechnet werden.

Der Vorschlag für das Gesetz hierzu war: „Jede Kindertagesstätte hat einen Leitungsanteil als Sockel von mindestens 20 Stunden wöchentlich für die Erfüllung der Aufgaben nach § XY. Dieser Sockel erhöht sich entsprechend der Anzahl der Kinder um 0,175 Stunden und der Anzahl der pädagogischen Fachkräfte um 1,75 Stunden wöchentlich.

Die Neufassung des KitaG ist durch die Landesregierung für das Jahr 2024 geplant.

 

Aktuell ist für pädagogische Leitungsaufgaben ein zusätzlicher Personalanteil in Abhängigkeit von den Stellen für pädagogische Beschäftigte entsprechend § 5 KitaPersV zu gewähren. Mit der schrittweisen Reduzierung der Vollarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden/Woche in den Jahren 2022/2023 reduziert sich faktisch auch der Stundenumfang.

 

Sockel für alle Einrichtungen

seit 01.08.2017

0,0625 (2,5 Stunden)

Alle Einrichtungen

bis zu 4 Stellen

0,125 (5 Stunden/Woche)

Kita „Waldhäuschen“

Kita „Regenbogen“

bis zu 10 Stellen

0,25 (10 Stunden/Woche)

Kita „Kükennest“

Kita „Spielhaus“

Kita „Pitti-Platsch“

Kita „Am Seeberg“

Hort „Wirbelwind“

Hort „Am Hochwald“

bis zu 15 Stellen

0,375 (15 Stunden/Woche)

Kita „Freundschaft“

Kita „Ameisenburg“

Hort „Ein Stein“

 

Über den Umfang der Übertragung organisatorischer Leitungsaufgaben und die entsprechende Freistellung von der regelmäßigen pädagogischen Arbeit entscheidet der Träger der Einrichtung.

 

Im KITA-Verbund Kleinmachnow werden seit 01.01.2013 durch Beschluss der GV (DS-Nr. 158/12) Leitungskräften von Kindergärten 2 Stunden und Leitungskräften von Horten 1 Stunde (Summe 19 Stunden) pro Woche für organisatorische Aufgaben gewährt.

Dieser Zeitumfang stellte seinerzeit einen Minimalkonsens dar und deckt bei weitem nicht den Umfang der tatsächlichen Aufgaben ab.

Zusammengefasst ist die aktuelle Leitungsfreistellung für pädagogische und organisatorische Aufgaben im KITA-Verbund wie folgt:

 

Einrichtung

Freistellung für pädagogische und organisatorische Leitungsaufgaben

Stellenanteil

Freistellung für

pädagogische und organisatorische Leitungsaufgaben

Stunden/Woche

Hort „Wirbelwind“

0,3375

13,5

Hort „Ein Stein“

0,4625

18,5

Hort „Am Hochwald“

0,3375

13,5

Kita „Kükennest“

0,3625

14,5

Kita „Freundschaft“

0,4875

19,5

Kita „Spielhaus“

0,3625

14,5

Kita „Pitti-Platsch

0,3625

14,5

Kita „Waldhäuschen“

0,2375

9,5

Kita „Ameisenburg“

0,4875

19,5

Kita „Regenbogen“

0,2375

9,5

Kita „Am Seeberg“

0,3625

14,5

 

Daneben erhalten die Leitungen der Einrichtungen „Kükennest“, „Freundschaft“ und „Ameisenburg“ als kochende Einrichtungen wöchentlich 1 Stunde für Besprechungen mit dem Küchenpersonal.

 

2.     Organisatorische Aufgaben der Leitungskräfte

 

Im KITA-Verbund Kleinmachnow werden von den Leitungskräften organisatorische Aufgaben wahrgenommen, die aufgrund der Anwesenheit der Leitung vor Ort in der Einrichtung, der besseren Kenntnisse der Bedingungen in den Häusern oder ihrer Funktion als Dienstvorgesetzte, am besten von ihnen wahrgenommen werden.

Die Anmeldung von Kindern, Anträge von Personensorgeberechtigten, der Abschluss von Betreuungsverträgen und die Beitragsberechnung der Eltern verbleiben in der Geschäftsleitung des KITA-Verbundes. Dies hat sich bewährt und soll beibehalten werden.

 

Folgende überwiegend organisatorische Aufgaben nehmen die Leitungen wahr:

Gebäudeverwaltung:

-       Brandschutzübungen vorbereiten, durchführen und protokollieren

-       Schadensmeldungen, Überwachung der Beseitigung,

-       Überwachung / Meldung / Kontrolle von Instandsetzungsmaßnahmen

-       Begehungen und Abstimmungen mit dem SB Gebäudemanagement des KITA-Verbundes

-       Begehungen und Abstimmungen mit der gewog als Hausverwalter

-       Abstimmung / Koordination / Kontrolle Hausmeister

-       Begleitung / Kontrolle von Baumaßnahmen, Sanierungen, Instandhaltungen

 

 

Sicherheit / Hygiene / Arbeitsschutz:

 

-       Erstellung von Reinigungsplänen

-       Berichtsarbeit (Unfallberichte, Gefährdungsbeurteilungen, etc.)

-       Kontrolle der Einhaltung von Hygiene und Sicherheitsregeln

-       Überwachung der Einhaltung des Rahmenhygieneplans

-       Aktuell: Umsetzung des betrieblichen Maßnahmenkonzeptes „Corona“

-       Überprüfung von Erste-Hilfe-Taschen und Erste-Hilfe-Kasten

-       Unterweisungen und Belehrungen durchführen

-       Begehungen mit gewog, Firma für Arbeitssicherheit, Überprüfung Spielgeräte, Brandschutz, Amtliche Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsamt (Hygiene), Überprüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel, Protokolle weiterleiten, Fehlerbehebung veranlassen

-       Reinigungsarbeiten mit externen Firmen abstimmen und begleiten

 

Haushalt / Finanzen / Budgets / Statistiken:

-       Inventarisierung (Zugänge, Abgänge, Jahresabschlussmeldung etc.)

-       Kontenführung incl. Budgetkontrolle

-       Führen der Bargeldkasse und Abrechnung

-       Abstimmung mit Sachgebietsleiterin Haushalt / Finanzen

-       Antragsstellung und Angebotseinholung für Investitionen

-       Statistiken erstellen, Jahresanalysen, monatliche Anwesenheit Kinder etc.

-       Rechnungen prüfen und bearbeiten (Zuordnung, sachliche und rechnerische Richtigkeit)

 

Verwaltungsaufgaben Kinder:

-       Neuverträge, Änderungen und Kündigungen einarbeiten

-       Besuchstage für interessierte Eltern / Tage der offenen Tür

-       Abstimmung mit Sachgebietsleiterin Betreuungsverträge

 

Verwaltungsaufgaben Beschäftigte:

 

-       Ausübung der Dienstaufsicht für päd. und technische Beschäftigte

-       Kontrolle Arbeitszeitnachweise

-       Dienstplangestaltung incl. Krank-Gesundmeldungen, kurzfristige Änderungen und Organisation von Vertretung

-       Urlaubsplanung

-       Zielvereinbarungsgespräche, Feedbackgespräche

-       Teilnahme an Einstellungsgesprächen, Personalgesprächen

-       Erstellung von Zwischenbeurteilungen und Zeugnissen für Beschäftige

-       Praxisanleitung und Begleitung Auszubildender

 

Verwaltungsaufgaben Büro:

-       Bestellungen auslösen (Lebensmittel, Bastelmaterial, Spielsachen, etc.)

-       Rechnungen bearbeiten und freigeben

-       Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung

-       Telefonate, E-Mails, E-Mail-Verteiler pflegen, Internetauftritt, Posteingang und -ausgang, Kopieren, Scannen, Sortieren, Verteilen

-       Beiträge für Homepage KITA-Verbund erstellen und weiterleiten

 

Verwaltungsaufgaben Lebensmittel / Küche

 

-       Lebensmittelbestellung und Kontrolle

-       Organisation und Planung Küche

 

Verwaltungsaufgaben außerhalb der Einrichtung:

 

-       Dienstfahrten ins Rathaus zu Besprechungen, Abstimmungen etc.

-       Einkäufe

 

Daneben gibt es eine Vielzahl von organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit pädagogischen Themen (z. B. Elternbriefe schreiben, Aushänge anfertigen, Elternversammlungen organisieren etc.). Seit Frühjahr 2020 kommen erhebliche organisatorische Aufgaben, wie Organisation von Notbetreuung, Meldungen, Statistiken usw. im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hinzu.

 

3.     Sockelaufwand und Bemessungsgrößen

 

Neben einem Sockelaufwand für jede Einrichtung wird der zeitliche Aufwand durch die Größe des Hauses, die Zahl der Beschäftigten (pädagogische und technische Beschäftigte) und die Zahl der betreuten Kinder beeinflusst. Der Umfang unterliegt Schwankungen (z. B. am Beginn eines Betreuungsjahres, bei Baumaßnahmen).

In den Horten können organisatorische Aufgaben auch an weitere pädagogische Beschäftigte delegiert werden, da die individuelle Arbeitszeit im Regelfall die Kontaktzeit mit den Kindern übersteigt. In allen drei Horten gibt es daher festgelegte Aufgaben, die durch pädagogische Beschäftigte wahrgenommen werden.

In den Kindergärten ist dies grundsätzlich nicht möglich, da die Arbeitszeit im Regelfall innerhalb der teilweise über 10-stündigen Öffnungszeit der Einrichtung liegt.

 

4.     Erhöhung der Leitungsfreistellung im KITA-Verbund ab 01.01.2022

 

Die im Beschlussvorschlag gewünschte Verdopplung der Stundenzahl wird weiterhin den tatsächlichen Bedarf nicht abdecken. Mit der Verdopplung der bisherigen Freistellungen von 1 Stunde/Woche für die Hortleitungen und 2 Stunden für Kindergartenleitungen wird prozentual betrachtet dem Wunsch nach Stärkung der kleinen Einrichtungen Rechnung getragen.

Mit Blick auf die in den kommenden Jahren bevorstehende Neufassung des KitaG ist mittelfristig von geänderten, möglicherweise verbesserten Rahmenbedingungen für die Leitung von Kindertagesstätten auszugehen, die dann trägerspezifisch umgesetzt werden müssen.

Die mit der Erhöhung der Leitungsfreistellung für organisatorische Leitungsaufgaben verbundenen Personalkosten betragen rund 37.000 € pro Jahr. Für den Fall, dass die geplanten Personalausgaben in 2022 hiermit überstiegen werden, wird ein Nachtragshaushalt aufgestellt.