Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Ladepunkte-Infrastruktur in Kleinmachnow zu
verbessern. Dabei ist die Errichtung von Ladepunkten insbesondere in folgenden
Bereichen zu prüfen:
- Bereich
Seelenbinderstraße, Lessingstraße, Schillerstraße, Goethestraße
- Hohe
Kiefer zwischen Werner-Seelenbinder-Straße/Förster-Funke-Allee
- Am
Wall
- Stahnsdorfer
Damm entlang Wattstraße.
Darüber hinaus soll das
Ladepunktangebot im Bereich des Rathausmarktes geprüft und verbessert werden.
Es ist anzustreben, dass dort mindestens 3 % der öffentlich zugänglichen
Parkplätze mit Ladepunkten ausgestattet sind.
Elektrofahrzeuge sind heute ein wesentlicher
Treiber zur Reduzierung von CO²-Emissionen im Verkehrsbereich und werden
deshalb erheblich gefördert.
Der Anteil der Neuzulassungen von
Elektrofahrzeugen nimmt weiter stetig zu. So haben elektrische Fahrzeuge inzwischen
den Anteil der dieselbetriebenen Fahrzeuge bei der Neuzulassung überholt.
Das Angebot von Elektrofahrzeugen wird immer
breiter und setzt sich auch in das mittlere bis untere Preissegment fort. Die
Förderungen im Bereich der Elektromobilität werden voraussichtlich auch weiter
hoch bleiben und eine Absenkung der Zulassungsentwicklung ist in dem Segment
nicht zu erwarten.
In Kleinmachnow besteht bisher keine
Ladepunkte-Infrastruktur im Bereich der unter 1 - 4 genannten Gebiete mit
Mietwohnungsstruktur[1].
Die Bewohner*innen dort konnten von einer Wallbox-Förderung bisher nicht
profitieren, weil das eigene Grundstück/Haus fehlt. In der Folge findet ein
Umstieg auf Elektromobilität in diesen Bereichen nur schleppend statt, da keine
Lademöglichkeiten im Wohnumfeld vorhanden sind.
Bild: Bundesnetzagentur,
Übersichtskarte
Da für die dortigen Anwohner keine privaten
Ladepunkte auf eigenem Grundstück möglich sind, bedarf es Ladepunkte im
öffentlichen Straßenland. Der Umstieg auf ein Elektroauto und die daraus
resultierende Reduzierung der Emissionen von CO², Brems- und Kupplungsabrieb
sowie Lärm wird mit einer vorhandenen Ladeinfrastruktur erheblich gefördert.
Bei der Umsetzung sind die Möglichkeiten des
gesteuerten Ladens zu berücksichtigen, so dass mehrere Ladepunkte an einer
Stelle in Abhängigkeit vom Ladezustand der angeschlossenen Fahrzeuge sowie der
Verfügbarkeit von Strom gesteuert werden können. Gleichzeitig senkt dieser
Schritt die Kosten pro Ladepunkt und entlastet das Netz. Schnellladepunkte sind
nicht vorzusehen. Die Zusammenarbeit mit dem lokalen Netzbetreiber ist
anzustreben. Der Betrieb und die Abrechnung sollten sich an den bereits
vorhandenen Ladepunkten der Gemeinde orientieren.
Des Weiteren soll eine Abstimmung mit der
gewog stattfinden, weil zumindest im Bereich 4 eine Tiefgaragenanlage besteht
und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hier auch Vorgaben
für den Vermieter macht, selbst Ladepunkte nachzurüsten.
Am Rathausmarkt sind die bisher installierten
Ladepunkte inzwischen sehr häufig belegt. Im unmittelbaren Zugangsbereich vom
Rathausmarkt sind ca. 343 Parkplätze angelegt und nur zwei Ladepunkte
installiert. Das entspricht einem Anteil von lediglich 0,5 % der verfügbaren Parkplätze.
Die Verbesserung der Ladepunkte-Infrastruktur soll öffentlichkeitswirksam
begleitet werden. Insgesamt zielt der Antrag auf die Prüfung einer Ausstattung
mit Ladepunkten von Wohnbereichen mit Wohnungsstruktur in der Gemeinde sowie
die Verbesserung der Situation am Rathausmarkt.
Anlagen
Kartenübersicht zu den Bereichen 1 - 4
[1]
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/E-Mobilitaet/Ladesaeulenkarte/start.html