Betreff
2. Änderung der Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten in der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 006/22
Art
Antrag

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung in §2 Absatz 5 der Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten in der Gemeinde Kleinmachnow.

 

Der bisherige Absatz 5 wird wie folgt geändert:

Das Parken und Halten auf den Grünflächenüberfahrten der Straße - Zehlendorfer Damm - ist ohne Genehmigung gestattet.

 


Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung vom 05.09.2019 die mit diesem Beschlussvorschlag vorgesehene Lösung beschlossen. Diese Regelung wurde mit einem Änderungsantrag allerdings auf die Dauer der Bauarbeiten an der Rammrathbrücke, bis zum 31.12.2021 beschränkt. In der damaligen Situation wurde wegen Anliegerprotesten diese Satzung generell in Frage gestellt bzw. es wurde die Gefahr gesehen, mit einer Sonderregelung für den Zehlendorfer Damm damit das ansonsten erwünschte Verbot des Haltens und Parkens auf den öffentlichen Grünstreifen zu gefährden. Eine Befristung erschien da erstmal als ein Kompromiss, der die Situation befrieden würde.

 

Die von der Gemeinde eingeführte Sonderregelung hat sich bewährt, der befürchtete Domino-Effekt ist nicht eingetreten und es bleibt, dass der Zehlendorfer Damm als Hauptdurchgangsstraße zwar jetzt weniger Verkehr zu bewältigen hat, als noch während der Bauphase an der Rammrathbrücke, aber immer noch ein besonders hohes Verkehrsaufkommen verzeichnet. In dem mit der Annahme dieses Beschlussvorschlages eine bewährte Lösung unbefristet gelten würde, könnte der befriedete Zustand fortgeschrieben und ein erneutes Aufflammen der damaligen Proteste verhindert werden.