Die
Gemeindevertretung beschließt die Änderung in §2 Absatz 5 der Satzung zur
Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten in der Gemeinde
Kleinmachnow.
Der bisherige
Absatz 5 wird wie folgt geändert:
Das Parken und
Halten auf den Grünflächenüberfahrten der Straße - Zehlendorfer Damm - ist ohne
Genehmigung gestattet.
Die
Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung vom 05.09.2019 die mit diesem
Beschlussvorschlag vorgesehene Lösung beschlossen. Diese Regelung wurde mit
einem Änderungsantrag allerdings auf die Dauer der Bauarbeiten an der
Rammrathbrücke, bis zum 31.12.2021 beschränkt. In der damaligen Situation wurde
wegen Anliegerprotesten diese Satzung generell in Frage gestellt bzw. es wurde
die Gefahr gesehen, mit einer Sonderregelung für den Zehlendorfer Damm damit
das ansonsten erwünschte Verbot des Haltens und Parkens auf den öffentlichen
Grünstreifen zu gefährden. Eine Befristung erschien da erstmal als ein
Kompromiss, der die Situation befrieden würde.
Die von der
Gemeinde eingeführte Sonderregelung hat sich bewährt, der befürchtete
Domino-Effekt ist nicht eingetreten und es bleibt, dass der Zehlendorfer Damm
als Hauptdurchgangsstraße zwar jetzt weniger Verkehr zu bewältigen hat, als
noch während der Bauphase an der Rammrathbrücke, aber immer noch ein besonders
hohes Verkehrsaufkommen verzeichnet. In dem mit der Annahme dieses
Beschlussvorschlages eine bewährte Lösung unbefristet gelten würde, könnte der
befriedete Zustand fortgeschrieben und ein erneutes Aufflammen der damaligen
Proteste verhindert werden.