Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
DS-Nr. 033/22
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 68 Abs. 1. BbgKVerf kann die Haushaltssatzung nur durch Nachtragssatzung geändert werden und ist spätestens zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen.

 

Gemäß § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2 BbgKVerf hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden sollen.

 

Des Weiteren bedingen Änderungen der Haushaltssatzung ebenfalls eine Nachtragssatzung.

 

1.     Die 1. Nachtragssatzung 2022 ist eine Pflichtnachtragssatzung, da der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (VE) in § 3 der Haushaltssatzung 2022 vom 16.12.2021 erhöht werden muss.

Die VE werden gegenüber der bisherigen Festsetzung i. H. v.  2.470.000 EUR um 3.682.200 EUR erhöht und i. H. v. 6.152.200 EUR neu festgesetzt.

 

Die Erhöhung ergibt sich aus Veränderungen zu sieben Straßenbaumaßnahmen der Bauphase A der Sommerfeldsiedlung.

Das Ergebnis der aktuellen Submission im Vergabeverfahren lag deutlich über den veranschlagten Haushaltsansätzen. Um die Kosten durch die Dauer eines neuen Vergabeverfahrens und die aktuelle wirtschaftspolitische Situation nicht noch weiter steigen zu lassen und somit letztendlich den dringend benötigten Straßenausbau zu gefährden, wird nach Prüfung der Kostenschätzung im Vergleich mit den Vergabeergebnissen durch die Bauverwaltung empfohlen, die Haushaltsansätze mittelfristig entsprechend zu erhöhen und die damit einhergehenden Verpflichtungsermächtigungen im aktuellen Haushaltsjahr neu festzusetzen. Dadurch kann die Vergabe an den aktuell wirtschaftlichsten Bieter erfolgen.

 

Die Angebotsbindung im Vergabeverfahren läuft bis zum 12.04.2022, weshalb der
1. Nachtragshaushalt dringlich per Sondersitzung vorgezogen werden musste, um die Frist einhalten zu können.

Ein 2. Nachtragshaushalt mit umfangreicheren Anpassungen muss aufgrund weiterer, noch nicht fertig berechneter und zusätzlicher Baumaßnahmen zur Jahresmitte 2022 erfolgen.

 

2.     Die 1. Nachtragssatzung 2022 ist notwendig, da die Wertgrenze für eine Pflichtnachtragssatzung aus § 5 Nr. 4 lit. b der Haushaltssatzung 2022 von 600.000 EUR auf 1.000.000 EUR angehoben werden soll.

Im Zuge der zzt. zu beobachtenden enormen und schnellen Preissteigerungen, konsumtiv wie investiv und in allen wirtschaftlichen Bereichen, kommt die Haushaltsplanung an Flexibilitätsgrenzen. Deshalb soll die Wertgrenze angehoben werden, um die Entstehung von sehr aufwendigen Nachtragshaushalten weiter zu verringern.

 

Die Erhöhung ist aufgrund der sehr guten Finanz- und Wirtschaftskraft der Gemeinde unbedenklich. Diese Wertgrenzen, bis zu denen Gemeindevertreterbeschlüsse gefasst werden können, werden außerdem durch die im Haushaltsplan in gleicher Höhe veranschlagten Deckungsreserven im Ergebnis- und Finanzhaushalt begrenzt und reguliert.

 

Im 1. Nachtragshaushalt 2022 wurden keine der bereits bewilligten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen berücksichtigt. Dies erfolgt erst mit dem 2. Nachtragshaushalt 2022.

Da die Planung für den Nachtragshaushalt bereits angelaufen ist, wurden bereits bekannte Änderungen im Produktbereich der Allgemeinen Finanzwirtschaft (hier Produkt Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen) in Nachtragshaushalt eingearbeitet.

 

Einzelheiten zu den eingearbeiteten (erheblichen) Veränderungen werden im Vorbericht des 1. Nachtragshaushaltsplans 2022 näher erläutert.

 

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 ist als Anlage der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 beigefügt.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 68 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 67 Abs. 4 BbgKVerf der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist öffentlich bekannt zu machen. Genehmigungspflichtige Teile sind nicht enthalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

  1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 der Gemeinde Kleinmachnow