1) Das Leitbild – Klimaneutrales Kleinmachnow 2035 (vgl. Anlage 1) wird gebilligt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Konkretisierung des vorliegenden Maßnahmenkataloges (vgl. Anlage 2) in Form von Maßnahmen-Steckbriefen in Auftrag zu geben, die sodann der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen sind.
Damit das
Klimaschutzziel ‑ klimaneutral bis zum Jahr 2035 – tatsächlich erreicht
wird, sollen strategisch durch das IKK eine gemeinsame Handlungsgrundlage in
Form von Leitbildern entwickelt und
quantifizierbare Ziele mithilfe eines Maßnahmenkataloges
festgelegt werden.
Zur
langfristigen Begleitung des Prozesses wurde im September 2021 ein Lenkungskreis
(LK) eingerichtet, welcher sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der
Kommunalpolitik, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung zusammensetzt und die
Erarbeitung des IKK kontinuierlich begleiten soll. In ausführlichen und
engagierten Diskussionen setzte sich der LK in Beratungen am 15.12.2021,
05.01.2022 und 17.02.2022 mit dem Leitbild-Entwurf auseinander. Das abgestimmte
Leitbild wurde am 06.04.2022 dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und
Ordnungsangelegenheiten (UVO) in Form einer schriftlichen Information
(INFO 004/22) vorgelegt.
Das Leitbild bildet einen Handlungsrahmen für die
Ortsentwicklung, indem Soll-Zustände formuliert wurden. Es dient als
Entscheidungsgrundlage aufgeteilt auf verschiedene Themenbereiche, die sich
unter Umständen teilweise auch widersprechen mögen. Der erste Entwurf eines
Leitbildes, dem die Ergebnisse des Bürgerworkshops zum IKK vom 02.11.2021
zugrunde lagen, wurde dem LK Ende 2021 vorgelegt. Beim Bürgerworkshop hatten
sich rund 60 Bürgerinnen und Bürger, die nach dem Zufallsprinzip
ausgewählt worden waren, mit den Themen Energieversorgung, Ernährung,
Klimaanpassung, Mobilität, Konsum- und Ressourcenschonung, Wald-, Grün- und
Freiflächen sowie Biodiversität auseinandergesetzt.
Der Maßnahmenkatalog ist ein Bündel von konkreten Projekten,
basierend auf den Diskussionen im Bürgerworkshop. Die erste (Roh-)Fassung des
Kataloges umfasste eine Liste mit insgesamt 97 Maßnahmen, die anschließend
durch ein extern beauftragtes Büro (Büro „energielenker“) sowie durch die Verwaltung
(Fachdienste Gemeindegrün, Verkehrsplanung/ Klima- u. Umweltschutz und Hochbau)
diskutiert und verfeinert wurden.
Dem zufolge
wurden in der Liste sechs Handlungsfelder identifiziert und eine Priorisierung
der einzelnen Maßnahmen nach dem CO2 Reduktionsgrad ausgewiesen. Die Handlungsfelder lassen
sich wie folgt bestimmen:
A) Energieversorgung
B) Gewerbe,
Dienstleistungen, Handel und Industrie
C) Ortsentwicklung
D) Private
Haushalte
E) Mobilität
F) Kommunale
Liegenschaften und Straßenbeleuchtung, interne Organisation
G) Klimaanpassung
Das externe
Büro stellte dem LK die überarbeitete Liste, bestehend aus dann noch
49 Maßnahmen, erstmals am 17.02.2022 vor. Die Diskussion im LK zielte auf
eine wirksame und realisierbare Umsetzung der Maßnahmen ab. Mit der Empfehlung
des externen Büros wurden so Prioritäten ausgemacht und der Katalog auf eine
überschaubare Anzahl von Maßnahmen beschränkt.
Für die
Priorisierung wurde der Maßnahmenkatalog neben der CO2 Reduktion noch um drei
weitere Kriterien ergänzt. Mit den Kriterien „Kosten für die Verwaltung“,
„personeller Verwaltungsaufwand“ und „Öffentlichkeitswirksamkeit“ wurde die
Liste handhabbarer gemacht.
An dem
Katalog wurden bis zum 04.04.2022 über eine Online-Plattform durch die
Mitglieder des LK kontinuierlich Korrekturen vorgenommen. Im LK vom 07.04.2022
wurde jede einzelne Maßnahme noch einmal in ihrer Formulierung überarbeitet und
eine Endauswahl der im Katalog verbleibenden Maßnahmen festgelegt.
Der
Maßnahmenkatalog enthält jedoch noch keine expliziten Beschreibungen,
Kostenangaben, Handlungsschritte oder Empfehlungen z. B. bezüglich der
Zusammenarbeit mit den verschiedenen jeweils verantwortlichen Akteuren.
Der hier
vorliegende Beschluss zielt daher zum einen darauf ab, das bereits
ausdiskutierte Leitbild zu bestätigen. Zum anderen soll der Maßnahmenkatalog in
Form von Steckbriefen konkretisiert und anschließend der Gemeindevertretung und
ihren Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Für nahezu
alle Handlungsbereiche gilt, dass die Handlungsmöglichkeiten und
Handlungsempfehlungen fortlaufend, in Abhängigkeit von dem sich entwickelnden
Erkenntnisprozess, präzisiert und fortgeschrieben werden müssen. Klarer Vorteil
des Kataloges inklusive der Steckbriefe, gegenüber einem herkömmlichen Maßnahmen-Programm,
ist der höhere Detailierungsgrad, so z.B. die Ausweisung von Zeithorizonten für
die jeweils zuständigen Akteure.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1)
Leitbild
2)
Maßnahmenkatalog