Betreff
Integriertes Klimaschutzkonzept Kleinmachnow (IKK), Leitziele und Maßnahmenkatalog
Vorlage
DS-Nr. 055/22
Art
Beschlussvorlage

1)      Das Leitbild – Klimaneutrales Kleinmachnow 2035 (vgl. Anlage 1) wird gebilligt.

 

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Konkretisierung des vorliegenden Maßnahmenkataloges (vgl. Anlage 2) in Form von Maßnahmen-Steckbriefen in Auftrag zu geben, die sodann der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen sind.


Im Jahr 2020 formulierte die Gemeindevertretung ein politisches Bekenntnis für ein gemeinsames Ziel im Klimaschutz und eine damit verbundene Verpflichtung. Das Ziel lautet: „Klimaneutrale Kommune bis 2035“ (DS-Nr. 065/20 v. 04.06.2020). Damit wurde der Bürgermeister beauftragt, ein integriertes Klimaschutzkonzept (IKK) erstellen zu lassen, welches sowohl Ziele als auch Maßnahmen sowie ein Monitoring-Konzept beinhaltet.

Damit das Klimaschutzziel ‑ klimaneutral bis zum Jahr 2035 – tatsächlich erreicht wird, sollen strategisch durch das IKK eine gemeinsame Handlungsgrundlage in Form von Leitbildern entwickelt und quantifizierbare Ziele mithilfe eines Maßnahmenkataloges festgelegt werden.

Zur langfristigen Begleitung des Prozesses wurde im September 2021 ein Lenkungskreis (LK) eingerichtet, welcher sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Kommunalpolitik, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung zusammensetzt und die Erarbeitung des IKK kontinuierlich begleiten soll. In ausführlichen und engagierten Diskussionen setzte sich der LK in Beratungen am 15.12.2021, 05.01.2022 und 17.02.2022 mit dem Leitbild-Entwurf auseinander. Das abgestimmte Leitbild wurde am 06.04.2022 dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten (UVO) in Form einer schriftlichen Information (INFO 004/22) vorgelegt.

Das Leitbild bildet einen Handlungsrahmen für die Ortsentwicklung, indem Soll-Zustände formuliert wurden. Es dient als Entscheidungsgrundlage aufgeteilt auf verschiedene Themenbereiche, die sich unter Umständen teilweise auch widersprechen mögen. Der erste Entwurf eines Leitbildes, dem die Ergebnisse des Bürgerworkshops zum IKK vom 02.11.2021 zugrunde lagen, wurde dem LK Ende 2021 vorgelegt. Beim Bürgerworkshop hatten sich rund 60 Bürgerinnen und Bürger, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt worden waren, mit den Themen Energieversorgung, Ernährung, Klimaanpassung, Mobilität, Konsum- und Ressourcenschonung, Wald-, Grün- und Freiflächen sowie Biodiversität auseinandergesetzt.

Der Maßnahmenkatalog ist ein Bündel von konkreten Projekten, basierend auf den Diskussionen im Bürgerworkshop. Die erste (Roh-)Fassung des Kataloges umfasste eine Liste mit insgesamt 97 Maßnahmen, die anschließend durch ein extern beauftragtes Büro (Büro „energielenker“) sowie durch die Verwaltung (Fachdienste Gemeindegrün, Verkehrsplanung/ Klima- u. Umweltschutz und Hochbau) diskutiert und verfeinert wurden.

Dem zufolge wurden in der Liste sechs Handlungsfelder identifiziert und eine Priorisierung der einzelnen Maßnahmen nach dem CO2 Reduktionsgrad ausgewiesen. Die Handlungsfelder lassen sich wie folgt bestimmen:

A)     Energieversorgung

B)     Gewerbe, Dienstleistungen, Handel und Industrie

C)    Ortsentwicklung

D)     Private Haushalte

E)      Mobilität

F)      Kommunale Liegenschaften und Straßenbeleuchtung, interne Organisation

G)    Klimaanpassung

 

 

Das externe Büro stellte dem LK die überarbeitete Liste, bestehend aus dann noch 49 Maßnahmen, erstmals am 17.02.2022 vor. Die Diskussion im LK zielte auf eine wirksame und realisierbare Umsetzung der Maßnahmen ab. Mit der Empfehlung des externen Büros wurden so Prioritäten ausgemacht und der Katalog auf eine überschaubare Anzahl von Maßnahmen beschränkt.

 

Für die Priorisierung wurde der Maßnahmenkatalog neben der CO2 Reduktion noch um drei weitere Kriterien ergänzt. Mit den Kriterien „Kosten für die Verwaltung“, „personeller Verwaltungsaufwand“ und „Öffentlichkeitswirksamkeit“ wurde die Liste handhabbarer gemacht.

 

An dem Katalog wurden bis zum 04.04.2022 über eine Online-Plattform durch die Mitglieder des LK kontinuierlich Korrekturen vorgenommen. Im LK vom 07.04.2022 wurde jede einzelne Maßnahme noch einmal in ihrer Formulierung überarbeitet und eine Endauswahl der im Katalog verbleibenden Maßnahmen festgelegt.

 

Der Maßnahmenkatalog enthält jedoch noch keine expliziten Beschreibungen, Kostenangaben, Handlungsschritte oder Empfehlungen z. B. bezüglich der Zusammenarbeit mit den verschiedenen jeweils verantwortlichen Akteuren.

 

Der hier vorliegende Beschluss zielt daher zum einen darauf ab, das bereits ausdiskutierte Leitbild zu bestätigen. Zum anderen soll der Maßnahmenkatalog in Form von Steckbriefen konkretisiert und anschließend der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Für nahezu alle Handlungsbereiche gilt, dass die Handlungsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen fortlaufend, in Abhängigkeit von dem sich entwickelnden Erkenntnisprozess, präzisiert und fortgeschrieben werden müssen. Klarer Vorteil des Kataloges inklusive der Steckbriefe, gegenüber einem herkömmlichen Maßnahmen-Programm, ist der höhere Detailierungsgrad, so z.B. die Ausweisung von Zeithorizonten für die jeweils zuständigen Akteure.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)      Leitbild

2)      Maßnahmenkatalog