Der
Bürgermeister wird beauftragt
1.
zu
prüfen, wie und wann eine Umstellung der Heizungsanlagen an den Kleinmachnower
Grundschulen, der
Maxim-Gorki-Gesamtschule oder dem Rathaus auf nicht fossile Heizungsanlagen
zu realisieren ist.
2.
zu
prüfen, ob die Installation von Luft-Luft Wärmepumpen mit Luftfiltersystemen in
den Klassenzimmern eine ökonomisch sinnvolle Variante dieser Umstellung
darstellt.
Der
ökonomische Teil der Betrachtung soll berücksichtigen, welcher Anteil der zu
erwartenden Stromkosten durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem
jeweiligen Gelände gedeckt werden kann.
Für
die Beschaffung von Anlagen für Schulen liegt die Zuständigkeit nach § 99
BbgSchulG beim Schulträger. Für die Grundschulen im Gemeindegebiet ist der
Schulträger die Gemeinde Kleinmachnow.
Luft-Luft-Wärmepumpen
sind - im Vergleich zu effizienteren Erd- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen -
besonders kostengünstig und einfach zu installieren oder nachzurüsten, da die
Wärmequelle nicht erst aufwändig erschlossen werden muss. Außerdem können
Luft-Wärmepumpen flexibel im Altbau eingesetzt werden.
Der
Vorteil von Luft-Luft-Wärmepumpen im Kontext der schulischen Nutzung ist, dass
- je nach verwendeter Technologie - als Nebeneffekt Bakterien, Schimmelpilze,
Allergene, Staub und auch Viren aus der Luft gefiltert werden können. Mit den
Filtersystemen in den Wärmepumpen eines beispielhaften Herstellers [1] konnten
etwa in Labortests 99,8 % der SARS-CoV-2-Viren in 6 Stunden neutralisiert
werden.
[1]
https://www.mitsubishi-les.com/de-de/kampagnen/klimaanlagen-filter/