Betreff
Änderung der Werbeanlagensatzung
Vorlage
DS-Nr. 086/22
Art
Antrag

Die Gemeindevertretung beschließt, den § 6 der Werbeanlagensatzung um den folgenden Absatz zu ergänzen.

 

 

(4)        Der Betrieb beleuchteter Werbeanlagen ist nur im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gestattet.

 


Es ist ein Anliegen vieler Kleinmachnower Bürger:innen, dass wir bei der Energieversorgung, insbesondere im Winter, sparsamer mit unseren Ressourcen umgehen. Häufig genannte Vorschläge in diesem Zusammenhang waren:

 

·       jede zweite Straßenlaterne zeitweise abzuschalten,

·       die Straßenbeleuchtung auf LED umzurüsten und

·       Leuchtreklamen nur noch zu bestimmten Tageszeiten zuzulassen.

 

Die Umstellung auf LED ist in der Gemeinde bereits im Gange und die temporäre Abschaltung jeder zweiten Straßenlaterne ist nach Angaben der Verwaltung derzeit technisch nicht in großem Umfang möglich sowie mit dem Sicherheitsempfinden der Bürger:innen abzuwägen. Für Werbeanlagen ist eine Anpassung der Werbeanlagensatzung [1] erforderlich. Dies wurde in der Diskussion im Umweltausschuss am 24.08.2022 von dessen Mitgliedern befürwortet. Im Anschluss daran erfolgt dieser Antrag.

Bild

[1] https://www.kleinmachnow.de/output/download.php?fid=999.284.1.PDF