Die
Gemeindevertretung beschließt, den § 6 der Werbeanlagensatzung um den folgenden
Absatz zu ergänzen.
(4)
Der Betrieb beleuchteter Werbeanlagen
ist nur im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gestattet.
Es
ist ein Anliegen vieler Kleinmachnower Bürger:innen, dass wir bei der
Energieversorgung, insbesondere im Winter, sparsamer mit unseren Ressourcen
umgehen. Häufig genannte Vorschläge in diesem Zusammenhang waren:
·
jede
zweite Straßenlaterne zeitweise abzuschalten,
·
die
Straßenbeleuchtung auf LED umzurüsten und
·
Leuchtreklamen
nur noch zu bestimmten Tageszeiten zuzulassen.
Die
Umstellung auf LED ist in der Gemeinde bereits im Gange und die temporäre
Abschaltung jeder zweiten Straßenlaterne ist nach Angaben der Verwaltung
derzeit technisch nicht in großem Umfang möglich sowie mit dem
Sicherheitsempfinden der Bürger:innen abzuwägen. Für Werbeanlagen ist eine
Anpassung der Werbeanlagensatzung [1] erforderlich. Dies wurde in der
Diskussion im Umweltausschuss am 24.08.2022 von dessen Mitgliedern befürwortet.
Im Anschluss daran erfolgt dieser Antrag.
[1] https://www.kleinmachnow.de/output/download.php?fid=999.284.1.PDF