Betreff
Wasser- und Bodenverband "Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen", Entsendung von Vertretern in die Verbandsversammlung
Vorlage
DS-Nr. 088/22
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Kleinmachnow entsendet

Herrn Jens Peitsch

Fachbereich Bauen/Wohnen,

Fachdienstleiter Tiefbau/Stadtwirtschaft

als vertretungsberechtigte Person in die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ (WBV Nauen).

 

Zur Stellvertretung wird

            Herr Andreas Huhn

Fachbereich Bauen/Wohnen,

Sachbearbeiter Tiefbau/Stadtwirtschaft

bestellt.


Die Gemeinde Kleinmachnow wurde im Juni 2014 durch den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ darüber informiert, dass sie gesetzliches Mitglied auch dieses WBV ist, weil einige Flächen im Gemeindegebiet im insgesamt 165.000 ha großen Verbandsgebiet liegen. Kleinmachnow ist damit in zwei Wasser- und Bodenverbänden Mitglied (WBV „Nuthe-Nieplitz“ und WBV „Großer Havelländischer Hauptkanal …“).

 

Der WBV Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseenist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Nauen (Landkreis Havelland). Er dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder, verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst und strebt nicht an, Gewinne zu erzielen.

 

Der WBV „Großer Havelländischer Hauptkanal …“ (auch: WBV „Nauen“) ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) sowie ein Gewässerunterhaltungsverband im Sinne des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG), jeweils in der geltenden Fassung. Die Aufgaben des Verbandes sind in § 4 der Verbandssatzung (siehe Anlage) aufgeführt.

 

Entsprechend § 8 der Verbandssatzung dürfen die [gesetzlichen] Verbandsmitglieder, darunter auch die Gemeinde Kleinmachnow, eine oder mehrere vertretungsberechtigte Personen in die Verbandsversammlung entsenden. Die Stimmenanzahl in der Verbandsversammlung bemisst sich nach dem Verhältnis des Beitrages, den das Verbandsmitglied im Kalenderjahr an den Verband zu entrichten hat, zum Gesamtbeitragsaufkommen (siehe § 11 Verbandssatzung).

An den WBV „Nauen“ war im Kalenderjahr 2021 ein Beitrag in Höhe von 1.429,03 EUR und im Kalenderjahr 2022 ein Beitrag in Höhe von 1.459,16 EUR zu entrichten.

 

Die Vertretung der Gemeinde Kleinmachnow im WBV „Nauen“ wird durch den Fachbereich Bauen/Wohnen, Fachdienst Tiefbau/Stadtwirtschaft wahrgenommen.

Mit DS-Nr. 106/17 vom 01.06.2017 waren Herr Dr. Prüger ‑ damaliger Fachdienstleiter Tiefbau/ Gemeindegrün/ Stadtwirtschaft ‑ und als seine Stellvertreterin Frau Weber ‑ Sachbearbeiterin Tiefbau/ Stadtwirtschaft ‑ in die Verbandsversammlung entsandt worden.

 

Nachdem Herr Dr. Prüger in den Ruhestand getreten ist, sollen nun Herr Peitsch ‑ jetziger Fachdienstleiter Tiefbau/ Stadtwirtschaft ‑ und als sein Stellvertreter Herr Huhn ‑ Sachbearbeiter Tiefbau/ Stadtwirtschaft ‑ in die Verbandsversammlung entsandt werden.

 

Das Verfahren richtet sich nach § 41 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf). Hiernach entscheidet die Gemeindevertretung durch offenen Wahlbeschluss.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

-           Verbandssatzung WBV „Großer Havelländischer Hauptkanal …“, Stand 01.01.2021