Betreff
Einrichtung von Trinkwasserspendern in Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 090/22
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, an welchen hitzebelasteten Stellen in Kleinmachnow Trinkwasserspender sinnvoll aufgestellt werden können.

Im Frühjahr 2023 sind dann an 3 als vordringlich bewerteten Stellen Trinkwasserspender einzurichten.

Hierfür sind 45.000 Euro in den Haushalt einzustellen.

 


Zunehmende Hitzeperioden mit überdurchschnittlich heißen Sommern belasten auch die Bürgerinnen und Bürger Kleinmachnows. Der Aufenthalt in „hot spots“ wie etwa am Rathausmarkt, auf dem Adam-Kuckhoff-Platz, auf ähnlich versiegelten Plätzen oder auf Sportplätzen stellt für den menschlichen Körper eine Belastung dar. Insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen können Dehydrierung, Herz-Kreislaufprobleme oder Hitzeerschöpfung die Folge sein. Durch die Bereitstellung von Trinkwasserspendern im öffentlichen Bereich kann hier präventiver Gesundheitsschutz geleistet werden.

 

Die EU-Trinkwasser-Richtlinie von 2020 verfolgt das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Raum Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen. Die Bundesregierung bereitet eine entsprechende Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vor. Die Bereitstellung von Trinkwasser durch Trinkwasserspender an öffentlichen Orten soll eine Aufgabe der Daseinsvorsorge werden. Damit einher geht die Erwartung einer verringerten Nutzung von Flaschenwasser, so dass Ressourcen geschont werden können. Die Einrichtung von Trinkwasserspendern stellt damit auch einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 dar.

 

Eine hohe Priorität für Trinkwasserangebote haben Gebiete mit einer hohen thermischen Belastung bei gleichzeitig hoher Nutzungsfrequenz. Danach kommen Gebiete mit einer mäßig hohen thermischen Belastung bei hoher Nutzungsfrequenz. Darüber hinaus kommen Gebiete mit einer ausgeglichenen oder geringen thermischen Belastung in Betracht, die gleichzeitig von Freizeitsportlern genutzt werden sowie der Naherholung dienen.

 

Trinkwasserbrunnen sind in der Regel als Dauerläufer konzipiert und direkt an das öffentliche Trinkwasserversorgungsnetz angeschlossen. Daraus resultieren die grundsätzlichen Anforderungen, dass die Technik den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, dass das Trinkwasser im Spender sowie im Zulauf nicht stagniert und durch ein geeignetes Monitoring-Programm die einwandfreie Trinkwasserqualität sichergestellt wird. Der Standort muss eine öffentliche Fläche im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow sein. Ein niederschwelliger Zugang ist ebenso Voraussetzung wie ein belebter und einsehbarer Ort, so dass Vandalismus und Missbrauch vorgebeugt wird.

 

Die zu erwartenden Investitionskosten je Trinkwasserspender inklusive Fundament mit Hydranten (Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz), Tiefbauarbeiten und Abwasseranschluss belaufen sich nach den Erfahrungswerten aus anderen Städten auf ca. 10.000 bis 15.000 Euro. Die Betriebskosten (laufend) betragen für das Trinkwasser ca. 900 Euro/Jahr, für das Abwasser ca. 1.300 Euro/Jahr. Mit der Inbetriebnahme sollen die Standorte allen Einheimischen und Gästen auf einfache Weise zugänglich gemacht werden (z.B. www. Trinkwasser-unterwegs.de).

 

Sollte es Modelle geben, die gleichermaßen hygienisch und robust sind, aber bedarfsabhängig Wasser spenden können, wäre diese Variante ebenfalls möglich. Damit würden sich die Betriebskosten voraussichtlich reduzieren.

 

Beispielbild der Berliner Trinkwasserbrunnen (Quelle Wikipedia)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein