Der
Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, an welchen hitzebelasteten Stellen in
Kleinmachnow Trinkwasserspender sinnvoll aufgestellt werden können.
Im
Frühjahr 2023 sind dann an 3 als vordringlich bewerteten Stellen
Trinkwasserspender einzurichten.
Hierfür
sind 45.000 Euro in den Haushalt einzustellen.
Zunehmende
Hitzeperioden mit überdurchschnittlich heißen Sommern belasten auch die
Bürgerinnen und Bürger Kleinmachnows. Der Aufenthalt in „hot spots“ wie etwa am
Rathausmarkt, auf dem Adam-Kuckhoff-Platz, auf ähnlich versiegelten Plätzen
oder auf Sportplätzen stellt für den menschlichen Körper eine Belastung dar.
Insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen können Dehydrierung,
Herz-Kreislaufprobleme oder Hitzeerschöpfung die Folge sein. Durch die
Bereitstellung von Trinkwasserspendern im öffentlichen Bereich kann hier
präventiver Gesundheitsschutz geleistet werden.
Die
EU-Trinkwasser-Richtlinie von 2020 verfolgt das Ziel, allen Bürgerinnen und
Bürgern im öffentlichen Raum Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen. Die
Bundesregierung bereitet eine entsprechende Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes vor. Die Bereitstellung von Trinkwasser durch
Trinkwasserspender an öffentlichen Orten soll eine Aufgabe der Daseinsvorsorge
werden. Damit einher geht die Erwartung einer verringerten Nutzung von Flaschenwasser,
so dass Ressourcen geschont werden können. Die Einrichtung von
Trinkwasserspendern stellt damit auch einen Beitrag zur Erreichung der
Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 dar.
Eine
hohe Priorität für Trinkwasserangebote haben Gebiete mit einer hohen
thermischen Belastung bei gleichzeitig hoher Nutzungsfrequenz. Danach kommen
Gebiete mit einer mäßig hohen thermischen Belastung bei hoher Nutzungsfrequenz.
Darüber hinaus kommen Gebiete mit einer ausgeglichenen oder geringen
thermischen Belastung in Betracht, die gleichzeitig von Freizeitsportlern
genutzt werden sowie der Naherholung dienen.
Trinkwasserbrunnen
sind in der Regel als Dauerläufer konzipiert und direkt an das öffentliche
Trinkwasserversorgungsnetz angeschlossen. Daraus resultieren die grundsätzlichen
Anforderungen, dass die Technik den allgemein anerkannten Regeln der Technik
entspricht, dass das Trinkwasser im Spender sowie im Zulauf nicht stagniert und
durch ein geeignetes Monitoring-Programm die einwandfreie Trinkwasserqualität
sichergestellt wird. Der Standort muss eine öffentliche Fläche im Eigentum der
Gemeinde Kleinmachnow sein. Ein niederschwelliger Zugang ist ebenso
Voraussetzung wie ein belebter und einsehbarer Ort, so dass Vandalismus und
Missbrauch vorgebeugt wird.
Die
zu erwartenden Investitionskosten je Trinkwasserspender inklusive Fundament mit
Hydranten (Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz), Tiefbauarbeiten und
Abwasseranschluss belaufen sich nach den Erfahrungswerten aus anderen Städten
auf ca. 10.000 bis 15.000 Euro. Die Betriebskosten (laufend) betragen für das
Trinkwasser ca. 900 Euro/Jahr, für das Abwasser ca. 1.300 Euro/Jahr. Mit der
Inbetriebnahme sollen die Standorte allen Einheimischen und Gästen auf einfache
Weise zugänglich gemacht werden (z.B. www. Trinkwasser-unterwegs.de).
Sollte
es Modelle geben, die gleichermaßen hygienisch und robust sind, aber
bedarfsabhängig Wasser spenden können, wäre diese Variante ebenfalls möglich.
Damit würden sich die Betriebskosten voraussichtlich reduzieren.
Beispielbild
der Berliner Trinkwasserbrunnen (Quelle Wikipedia)
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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