Betreff
Freibad Kiebitzberge GmbH Erhöhung der Kapitalrücklage durch Kapitalzuschuss "Energiezuschlag"
Vorlage
DS-Nr. 108/22
Art
Beschlussvorlage

Die Freibad Kiebitzberge GmbH erhält zur Stärkung des Eigenkapitals nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB als Energiezuschlag eine einmalige Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 150.000,00 €.

 

Die Gesellschafter leisten gemäß ihren Gesellschaftsanteilen wie folgt ihre Einlagen:

 

Kleinmachnow:           74.700,00 € (49,8 %)

Teltow:                         45.300,00 € (30,2 %)

Stahnsdorf:                  30.000,00 € (20,0 %)

 

 

 

 

 

 


Die Gesellschafterversammlung der Freibad Kiebitzberge GmbH wurde über die höheren Energiekosten bereits in Kenntnis gesetzt. Die bisherigen Mittel (Verlustausgleich) sind entsprechend dem Gesellschaftervertrag nicht ausreichend. Zur Stärkung des Eigenkapitals ist eine zusätzliche Zahlung in die sonstige Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB vorzunehmen.

 

Die Gemeinde Kleinmachnow verpflichtet sich, entsprechend ihrem Gesellschaftsanteil von      49,8 % und dem Gesellschafterbeschluss vom 17.10.2022 (siehe Anlage), den Energiezuschuss in Höhe von 74.700,00 € im Jahr 2023 zu zahlen.

 

Der Betrag wird im Haushalt 2023 veranschlagt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

4241

Teilhaushalt/Budget:

1052

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage:  

Gesellschafterbeschluss vom 17.10.2022