Der Beschluss DS-Nr. 071/11 zur
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-030 „Schwarzer Weg“ vom 05.05.2011 wird
wie folgt präzisiert:
1.
Für das Gebiet östlich Schwarzer Weg / Ecke
Wilhelm-Külz-Straße (Stahnsdorf) soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung
KLM-BP-030 „Schwarzer Weg“ aufgestellt werden. Die Abgrenzung des
Geltungsbereiches ist in Anlage 1 dargestellt.
2.
Mit dem Bebauungsplan werden unter anderem
die folgenden, allgemeinen Planungsziele angestrebt:
Sicherung der vorhandenen Bildungseinrichtungen, bestehend aus mehreren Schulen
(Grundschule, Gesamtschule, Gymnasium) sowie einer Kindertagesstätte der Ev. Hoffbauer-Stiftung
und Sicherung eines angemessenen Anteils an Grün- und Freiflächen. Zudem sollen
Flächen zur Errichtung einer Sporthalle, von Wohnraum für Menschen in
schwierigen sozialen Lagen und von weiteren Anlagen für Schule und Verwaltung
sowie Parkplatzflächen vorgesehen werden.
3.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
4.
Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam
mit dem Eigentümer ein Workshop-Verfahren durchführen zu lassen, um zu einer
städtebaulich angemessenen Lösung für die geplanten baulichen Ergänzungen zu
kommen. Darauf aufbauend ist ein Bebauungsplan-Vorentwurf zu erarbeiten und der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung und Billigung
vorzulegen.
Im südlichen Bereich der Gemeinde
Kleinmachnow, angrenzend an die Gemarkungen der Stadt Teltow und der Gemeinde
Stahnsdorf, ist auf einem Teil des über viele Jahre ungenutzten ehemaligen
Siemens-Geländes ein Schwerpunkt der Bildungsinfrastruktur entstanden. Die
bestehenden Gebäude und ihr unmittelbares Umfeld werden von der Gemeinde
entsprechend der Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 27.05.2013 derzeit als Außenbereich (§ 35 BauGB) eingestuft.
Innerhalb des Geltungsbereichs (Anlage 1)
ist bislang eine Sonderbaufläche Bildung (SO) und eine Sonderbaufläche
Parkplatz im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kleinmachnows (FNP) dargestellt. Die
Hoffbauer-Stiftung sieht künftig auf diesen Flächen jedoch die Schaffung von
Wohnraum für sozial benachteiligte, eine Sporthalle und die Schaffung von
Anlagen für Schule und Verwaltung vor. Die besondere Art ihrer baulichen
Nutzung (Baugebiete) muss daher räumlich neu geordnet werden, da die
Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht mehr den Planungszielen der Hoffbauer-Stiftung
entsprechen. Die Gemeinde muss daher planerisch aktiv werden, und einen
Bebauungsplan erarbeiten, um Baurecht für die gewünschte Nutzung zu schaffen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Änderung des
Flächennutzungsplanes erforderlich werden.
Der Bauausschuss wurde zuletzt 2011
in der DS-Nr. 071/11 über damalige Vorstellungen des (privaten) Grundstückseigentümers
auf dem nun wieder diskutierten Areal unterrichtet, ob eine Wohnnutzung
realisiert werden könnte. Der Bauausschuss teilte damals mit, dass an dieser
Stelle eine Wohnbebauung nicht wünschenswert ist.
Die Hoffbauer-Stiftung hat aktuell
eine Machbarkeitsstudie (Anlage 2) erstellen lassen, die den
gewünschten Wohnungsbau, ein Parkhaus, eine Sporthalle und Gebäude für die
Nutzung für Schule und Verwaltung innerhalb der Grundstücke verortet. Die
Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie zeigen die gewünschte Planung des
Eigentümers auf und ist nicht als bereits gesetzten Bebauungsplan-Vorentwurf zu
verstehen. Wie die räumliche Verteilung, Maße etc. der gewünschten Nutzungen
innerhalb des Areals aussehen sollen, ist im Bebauungsplanverfahren zu prüfen.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat
sich mit einem Schreiben (vgl. Anlage 3) an die
Hoffbauer-Stiftung gewendet. Der Landkreis würde es demnach begrüßen, wenn die
Hoffbauer-Stiftung preiswerten Wohnraum für Menschen in schwierigen sozialen
Lagen auf dem Gelände der evangelischen Schule schaffen würde.
Aus Sicht der Gemeinde sollen nun die
vorhandenen bildungsbezogenen Nutzungen einschließlich der zugehörigen Frei-
und Grünflächen bauplanungsrechtlich gesichert werden und Flächen für eine
Sporthalle, für Wohnraum für sozial benachteiligte und für Anlagen für Schule
und Verwaltung sowie zugehörige Parkplatzflächen innerhalb des Geltungsbereichs
im Sinne der Hoffbauer-Stiftung sowie des Landkreises ermöglicht und
bauplanungsrechtlich gesichert werden.
Dazu ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich, mit dem die vorhandene Nutzung der Gebäude
gesichert und eine ortsverträgliche Nachverdichtung ermöglicht wird.
Beabsichtigt sind Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur
Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksflächen.
Die Kostenübernahme für das Bebauungsplanverfahren und das
beabsichtigte vorgeschaltete Workshop-Verfahren sind vom Antragssteller (der
Ev. Hoffbauer-Stiftung) zu tragen, worüber ein entsprechender städtebaulicher
Vertrag abzuschließen sein wird.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1)
Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-030
„Schwarzer Weg“
2)
Machbarkeitsstudie für den Hoffbauer
Bildungscampus (Stand 09/2022; inkl. FNP Auszug auf S. 8)
3)
Anschreiben des Landkreises
Potsdam-Mittelmark bzgl. Wohnraumschaffung für Personen in schwierigen sozialen
Lagen (Anschreiben v. 14.09.2022)