Betreff
Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e "Nördlich Stahnsdorfer Damm" (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 113/22
Art
Beschlussvorlage

1.     Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ einge­gangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 3 bis 5 dargestellt.

2.     Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.

 


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 17.05.2001 (DS-Nr. 100/01) ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „Nördliches Gewerbegebiet“ einzuleiten. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.05.2016 (DS-Nr. 037/16) neu gefasst, das Verfahren wird seither unter der Bezeichnung KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ geführt. Mit DS-Nr. 167/20 vom 11.02.2021 wurde u. a. der Geltungsbereich neu abgegrenzt (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).

 

Frühzeitige Beteiligung

Der Bebauungsplan-Vorentwurf wurde am 28.09.2017 (DS-Nr. 138/17) gebilligt. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig in einer Erörterungsveranstaltung am 16.01.2018 über den Vorentwurf unterrichtet.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 26.04.2019. Während der frühzeitigen Behördenbeteiligung äußerten sich 24 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Hinweise von acht Behörden wurden in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind zur Information in der in Anlage 2 dargestellten Form aufgezeigt.

 

Förmliche Beteiligungen

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde am 11.02.2021 mit dem Auslegungsbeschluss (DS-Nr. 167/20) gebilligt.

Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 09.11.2021. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 31 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Hinweise von 10 Behörden wurden in der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und in der Begründung zum Bebauungsplan berücksichtigt.

Die von Behörden / sonstigen Trägern öffentl. Belange eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 3 dargestellten Form abgewogen werden.

In Reaktion auf die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung Träger öffentlicher Belange erfolgten redaktionelle Änderungen in der Begründung, Ergänzungen der textlichen Festsetzungen sowie Änderungen der zeichnerischen Darstellung.

 

 

Der geänderte und ergänzte Bebauungsplan-Entwurf wurde dann im Zeitraum vom 08.03.2022 bis einschließlich 14.04.2022 sowie wiederholt (aufgrund eines Druckfehlers der im Rathaus ausgelegten zeichnerischen Festsetzungen (Planzeichnung)) vom 23.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022 öffentlich ausgelegt. Von der Öffentlichkeit gingen drei Stellungnahmen ein. Hinweise aus einer Stellungnahme wurden in der Begründung zum Bebauungsplan mit aufgenommen.

Die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 4 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Eine erneute Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 03.03.2022. Dabei wurde bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden konnten. Während dieser eingeschränkten Beteiligung äußerten sich 19 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange.

Hinweise von zwei Behörden wurden in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Die erneut von Behörden / sonstigen Trägern öffentl. Belange eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 5 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahme der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.02 eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)      Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“

nur zur Information:

2)      frühzeitige Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange

Abwägungsmaterialien:

3)      Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange

4)      Beteiligung der Öffentlichkeit

5)      erneute Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange