2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen
vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die
Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Bei
der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und
Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz
(BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden
Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich
zu behandeln.
Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung beschloss in
ihrer Sitzung am 17.05.2001 (DS-Nr. 100/01) ein Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „Nördliches Gewerbegebiet“ einzuleiten. Dieser
Beschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.05.2016 (DS-Nr. 037/16)
neu gefasst, das Verfahren wird seither unter der Bezeichnung KLM-BP-006-e
„nördlich Stahnsdorfer Damm“ geführt. Mit DS-Nr. 167/20 vom 11.02.2021
wurde u. a. der Geltungsbereich neu abgegrenzt (vgl.
Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).
Frühzeitige
Beteiligung
Der
Bebauungsplan-Vorentwurf wurde am 28.09.2017 (DS-Nr. 138/17) gebilligt.
Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig in einer Erörterungsveranstaltung am
16.01.2018 über den Vorentwurf unterrichtet.
Die frühzeitige Beteiligung der
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit
Anschreiben vom 26.04.2019. Während der frühzeitigen Behördenbeteiligung
äußerten sich 24 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange.
Hinweise von acht Behörden wurden in die Planzeichnung, die textlichen
Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Die
eingegangenen Stellungnahmen sind zur Information in der in Anlage 2 dargestellten Form
aufgezeigt.
Förmliche
Beteiligungen
Der
Bebauungsplan-Entwurf wurde am 11.02.2021 mit dem Auslegungsbeschluss
(DS-Nr. 167/20) gebilligt.
Die Beteiligung der
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit
Anschreiben vom 09.11.2021. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 31
Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Hinweise von 10
Behörden wurden in der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und in der
Begründung zum Bebauungsplan berücksichtigt.
Die
von Behörden / sonstigen Trägern öffentl. Belange eingegangenen
Stellungnahmen können in der in Anlage 3
dargestellten Form abgewogen werden.
In Reaktion auf die eingegangenen
Stellungnahmen aus der Beteiligung Träger öffentlicher Belange erfolgten
redaktionelle Änderungen in der Begründung, Ergänzungen der textlichen
Festsetzungen sowie Änderungen der zeichnerischen Darstellung.
Der geänderte und ergänzte
Bebauungsplan-Entwurf wurde dann im Zeitraum vom 08.03.2022 bis einschließlich
14.04.2022 sowie wiederholt (aufgrund eines Druckfehlers der im Rathaus
ausgelegten zeichnerischen Festsetzungen (Planzeichnung)) vom 23.05.2022 bis
einschließlich 24.06.2022 öffentlich ausgelegt. Von der Öffentlichkeit gingen
drei Stellungnahmen ein. Hinweise aus einer Stellungnahme wurden in der
Begründung zum Bebauungsplan mit aufgenommen.
Die aus der Öffentlichkeit
eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 4 dargestellten Form abgewogen werden.
Eine erneute Beteiligung der von der
Änderung berührten Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
erfolgte mit Anschreiben vom 03.03.2022. Dabei wurde bestimmt, dass gemäß
§ 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten
Teilen abgegeben werden konnten. Während dieser eingeschränkten Beteiligung
äußerten sich 19 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange.
Hinweise von zwei Behörden wurden in
die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung zum
Bebauungsplan aufgenommen.
Die erneut von
Behörden / sonstigen Trägern öffentl. Belange eingegangenen
Stellungnahmen können in der in Anlage 5
dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden, die Stellungnahme der Öffentlichkeit und die vorliegenden
Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der
Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.02 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1)
Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-e „nördlich
Stahnsdorfer Damm“
nur zur Information:
2)
frühzeitige
Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
Abwägungsmaterialien:
3) Beteiligung der
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
4) Beteiligung der Öffentlichkeit
5) erneute Beteiligung der
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange