1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet entsprechend
dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
zuletzt
geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I
S. 1726) – BauGB ‑ den
Bebauungsplan KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“, bestehend aus
Teil A:
Planzeichnung und
Teil B: Textliche Festsetzungen
(vgl. Anlagen 2 und 3) als
Satzung.
2)
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für gewerbliche und gemischte Nutzungen sowie für die
Errichtung von Wohngebäuden geschaffen. Innerhalb des Gewerbegebietes soll ein
Handwerker- bzw. Gewerbehof – insbesondere für ortsansässige Firmen -
realisiert werden.
Das
Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 4,8 ha.
Nach
Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte, insbesondere:
a) frühzeitige
Beteiligungen der Öffentlichkeit am 16.01.2018
und der Behörden mit Anschreiben
vom 26.04.2019,
b) der
förmlichen Beteiligungen der Behörden / sonstigen
Träger öffentlicher Belange mit
Anschreiben vom 09.11.2021 und der Öffentlichkeit mittels öffentlicher
Auslegung im Zeitraum
vom 08.03.2022 bis einschließlich 14.04.2022 sowie wiederholt (aufgrund eines
Druckfehlers der im Rathaus ausgelegten zeichnerischen Festsetzungen (Planzeichnung))
vom 23.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022 und
c) nach Änderungen
im Entwurf einer erneuten/eingeschränkten Beteiligung der von diesen Änderungen
berührten Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
kann der Bebauungsplan KLM-BP-006-e „nördlich
Stahnsdorfer Damm" als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend
in Kraft gesetzt werden.
Hinweis
zur Ablösungsvereinbarung und Grundstücksvertrag:
In Vorbereitung auf den Satzungsbeschluss
haben sich der private Grundstückseigentümer, die P&E GmbH und die Gemeinde
auf die Ablösungsvereinbarung und Grundstücksvertrag geeinigt (DS-Nr. 092/22
vom 20.10.2022). Darin verpflichtet sich der private Eigentümer und die P&E
dazu, die Festsetzungen des Bebauungsplanes und insbesondere die Vorgaben des
Gestaltungsleitfadens bei der Realisierung seiner Bauvorhaben einzuhalten und
umzusetzen. Die Beurkundung des Vertrages soll am 8. November 2022
erfolgen.
Kosten der Bauleitplanung
Die
Kosten für alle extern zu vergebenden, insbesondere stadtplanerischen
Leistungen im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan-Verfahren trägt die
gemeindeeigene P&E mbH.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“
Bebauungsplan
KLM-BP-006-e (Stand 28.06.2022), bestehend aus:
2)
Teil A – Zeichnerische Festsetzungen
(Planzeichnung)
3)
Teil B – Textliche Festsetzungen