Die Vorplanung einschl. Kostenschätzung ist der Gemeindevertretung im Rahmen eines Errichtungsbeschlusses zur Beratung und Billigung vorzulegen.
2) Der Bürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, in Abstimmung mit der Schule die Machbarkeit einer Restrukturierung und Erweiterung der Maxim-Gorki-Gesamtschule untersuchen zu lassen und der Gemeindevertretung dazu einen gesonderten Grundsatzbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Schulleitung und Lehrerkonferenz der Maxim-Gorki-Gesamtschule
Kleinmachnow haben schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass es dort an
modernen, flexiblen und somit zukunftsfähigen Lernumgebungen fehle. Das
bestehende Raumangebot werde den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht
(vgl. Anlagen 1 und 2).
Grund dafür sind die seit Jahren steigenden Schülerzahlen: Im
Schuljahr 2009/2010 waren es 512 Schülerinnen und Schüler in
22 Klassen, im Schuljahr 2014/2015 634 Schülerinnen u. Schüler in
25 Klassen und im Schuljahr 2019/2020 662 Schülerinnen u. Schüler in
25 Klassen. Für das Schuljahr 2022/23 sind 701 Schülerinnen u.
Schüler angemeldet, die in nunmehr 27 Klassen unterrichtet werden. Der
ganz überwiegende Teil der Schülerschaft stammt aus den Kommunen Teltow,
Kleinmachnow und Stahnsdorf, ein kleinerer Teil aus Großbeeren und wenige
Einzelne aus anderen Gemeinden im Landkreis und darüber hinaus.
Mit den Schulbesuchszahlen hat sich auch die Anzahl der Lehrkräfte
erhöht, im Schuljahr 2021/22 auf 59 Personen ‑ zzgl.
Einzelfallhelfer für Schülerinnen und Schüler, Studenten (im
Orientierungspraktikum oder Praxissemester) und Lehramtskandidaten. Die
insgesamt 70 Personen teilen sich ein lediglich 75 m² großes
Lehrerzimmer, wobei die Fläche für Möbel noch abzuziehen wäre
Den beengten Verhältnissen soll in zwei Schritten abgeholfen
werden:
Kurzfristig, wenn möglich bereits bis zum Schuljahr 2023/24, soll
zunächst ein Modulbau aufgestellt werden, in den temporär die Schulspeisung aus
dem Hauptgebäude umzieht (vgl. Anlage 3,
Lageplan). Der Modulbau sollte im Schuljahr 2023/24 seinen Betrieb aufnehmen.
Unmittelbar daran anschließend kann dann die Raumsituation für die Lehrkräfte
auf den frei gewordenen Flächen verbessert werden. Die Vorplanung
einschließlich Kostenschätzung wird der Gemeindevertretung und Ihren
Fachausschüssen im Rahmen eines Errichtungsbeschlusses vorgelegt.
In einem zweiten Schritt soll in enger Abstimmung mit der Schule
die bereits begonnene Machbarkeitsuntersuchung zur Restrukturierung und Erweiterung
der Gesamtschule weitergeführt und abgeschlossen werden. Darin sollen
Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie das Hauptgebäude erweitert und die
Raumsituation den aktuellen Anforderungen entsprechend von Grund auf neu
geordnet werden kann. Ergebnisse werden der Gemeindevertretung und ihren
Fachausschüssen in Kürze mit einem weiteren Grundsatzbeschluss vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1) M.-Gorki-Gesamtschule, Mitteilung über den konkreten Raumbedarf vom 29.03.2022
2) M.-Gorki-Gesamtschule, Schreiben der Lehrerschaft v. 07.07.2022
3) Lageplan mit Fläche für einen Modulbau