Betreff
Ausnahme von der Veränderungssperre für das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-053 "Gebiet östlich OdF-Platz" für das Grundstück Uhlenhorst 15, hier: Neubau eines Zweifamilienhauses
Vorlage
DS-Nr. 120/22
Art
Beschlussvorlage

1)    Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Uhlenhorst 15.

2)    Das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben wird befürwortet. Es entspricht den beabsichtigten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ und ist auch auf der Grundlage des bisherigen Planungsrechts (§ 34 BauGB) zustimmungsfähig.

3)    Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB.

4)    Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.

 


Das Grundstück Uhlenhorst 15 (Flur 9, Flurstück 1567; vgl. Anlage 2) liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre für das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ (Anlage 1). Die Gemeindevertretung beschloss die Satzung über die Veränderungssperre am 19.05.2022 (DS-Nr. 023/22); sie tritt am 29.09.2024 außer Kraft.

Für das Grundstück Uhlenhorst 15 wurde ein Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienhauses gestellt. Der Landkreis als zuständige Bauaufsichtsbehörde hat die Gemeinde aufgefordert, zu dem Vorhaben bis zum 07.12.2022 (Fristablauf) Stellung zu nehmen. Gemäß § 14 Abs. 2 BauGB kann die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Ausnahme zulassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Geplant ist auf dem Grundstück Uhlenhorst 15 ein Neubau als Zweifamilienhaus in zweiter Reihe, inkl. zweier Tiefenbohrungen zur Nutzung von Geothermie auf dem Grundstück. Ein Lageplan, Ansichten und ein Schnitt sind diesem Beschluss als Anlage 3 beigefügt.

Die Prüfung durch den FD Stadtplanung/Bauordnung erfolgte auf der Grundlage des Vorentwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ (Stand: 11.01.2021) sowie mittels Ortsbegehungen. Das Vorhaben steht den Inhalten des Vorentwurfs nicht entgegen.

Lediglich die geplanten Tiefenbohrungen für die Nutzung von Geothermie innerhalb des Kronentraufbereichs von Bäumen sind zum Schutz des Wurzelbereiches der Bäume anzupassen. Die Tiefenbohrungen sind außerhalb des Kronentraufbereichs (bei der Weymouthskiefer mind. 8 m Entfernung vom Stamm) vorzunehmen. Hierzu wird ein entsprechender Hinweis in die fachbehördliche Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen, bei dem auf die Gehölzschutzsatzung Bezug genommen werden wird.

Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen zu der Ausnahme erteilt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:  

1)      Geltungsbereich des Bebauungsplans KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“

2)      Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurstücks-Übersicht)

3)      Unterlagen zum Bauvorhaben (Lageplan, Ansichten, Schnitt; nicht maßstabsgetreu)