Auf Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.
Anlage
Haushaltssatzung
2023 mit Haushaltsplan 2023
Gemäß
§ 67 BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu
erlassen.
In
den Haushaltsplan einzubeziehen ist gemäß § 72 BbgKVerf die fünfjährige
Ergebnis- und Finanzplanung.
Die
beschlossene Haushaltssatzung ist gemäß § 67 Absatz 4 BbgKVerf einen Monat vor
Beginn des neuen Haushaltsjahres der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 67 Absatz 5 BbgKVerf öffentlich bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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