Betreff
Übertragung der öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung per Video-Stream
Vorlage
DS-Nr. 130/22
Art
Antrag

Die öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung werden als Video-Stream unmittelbar über das Internet übertragen. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung.

 


Die in § 36 Abs. 3 BbgKVerf eröffnete Möglichkeit von Ton- und Bildübertragungen erfasst auch die Möglichkeit einer Webcam-Übertragung. Die Übertragung von öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung als unmittelbarer Video-Stream erfolgt aus folgenden Gründen:

 

·       Auf Grundlage der heute standardmäßig zur Verfügung stehenden Technologien als Live-Stream wird die Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung erleichtert. Zielgruppen können Menschen sein, die selbst nicht ohne weiteres den Sitzungsort erreichen können oder wollen. Das betrifft insbesondere Menschen, die durch familiäre Verpflichtungen gebunden sind oder aus körperlichen Gründen im Sinne der Barrierefreiheit nicht am Sitzungsort erscheinen können. Aber auch Jugendliche, die in der Regel stark online orientiert sind, können deutlich besser erreicht werden. 

·       Die rechtlichen Möglichkeiten des § 36 Abs. 3 der Brandenburger Kommunalverfassung zur Erhöhung der Transparenz der Sitzungen der Gemeindevertretung werden angewendet.

·       Die Beteiligungsmöglichkeiten werden so auf einfachem Wege erhöht.

           

Die Übertragung erfolgt unmittelbar. Eine Aufzeichnung und Speicherung mit der Möglichkeit eines späteren Downloads ist nicht vorgesehen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein