Die
öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung werden als Video-Stream
unmittelbar über das Internet übertragen. Näheres regelt die Geschäftsordnung
der Gemeindevertretung.
Die
in § 36 Abs. 3 BbgKVerf eröffnete Möglichkeit von Ton- und Bildübertragungen
erfasst auch die Möglichkeit einer Webcam-Übertragung. Die Übertragung von
öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung als unmittelbarer Video-Stream erfolgt
aus folgenden Gründen:
· Auf Grundlage der heute standardmäßig
zur Verfügung stehenden Technologien als Live-Stream wird die Teilnahme an den
öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung erleichtert. Zielgruppen
können Menschen sein, die selbst nicht ohne weiteres den Sitzungsort erreichen
können oder wollen. Das betrifft insbesondere Menschen, die durch familiäre
Verpflichtungen gebunden sind oder aus körperlichen Gründen im Sinne der
Barrierefreiheit nicht am Sitzungsort erscheinen können. Aber auch Jugendliche,
die in der Regel stark online orientiert sind, können deutlich besser erreicht
werden.
·
Die
rechtlichen Möglichkeiten des § 36 Abs. 3 der Brandenburger Kommunalverfassung
zur Erhöhung der Transparenz der Sitzungen der Gemeindevertretung werden angewendet.
· Die
Beteiligungsmöglichkeiten werden so auf einfachem Wege erhöht.
Die
Übertragung erfolgt unmittelbar. Eine Aufzeichnung und Speicherung mit der
Möglichkeit eines späteren Downloads ist nicht vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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