1. Sofern im Haushalt ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, gewährt die Gemeinde Kleinmachnow der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 jährlich eine pauschale Förderung in Höhe von 120.000 €, die sich wie folgt zusammensetzt:
- 18.000 € Zuschuss zum Pachtzins,
- 42.000 € Zuschuss zu den warmen und kalten Betriebskosten und den Versicherungskosten,
- je Vollbeschäftigte/n des Kulturbetriebes einen Zuschuss von 20.000 €, höchstens insgesamt 60.000 €.
2. Die Unterstützung des Kulturbetriebes in den Neuen Kammerspielen durch zusätzliche Fördermittel der Gemeinde Kleinmachnow aus Mitteln der Vereinsförderung wird für den geförderten Zeitraum ausgeschlossen.
Die KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG kann darüber hinaus ab dem 2. Quartal 2023, auf Grund der besonderen weltwirtschaftlichen Situation, zusätzliche Fördermittel aus dieser Vereinbarung beantragen, wenn durch Einreichung einer Zwischenbilanz nachgewiesen wird, dass nur so ein Weiterbetrieb der Kammerspiele gewährleistet werden kann.
3. Bis zum 30.06. des Folgejahres ist der genehmigte Jahresabschluss des Vorjahres vorzulegen.
4. In den Jahren 2024 und 2026 sind sowohl die durch den Genossenschaftsverband geprüften Jahresabschlüsse der jeweiligen beiden Vorjahre vorzulegen als auch eine Evaluierung durchzuführen.
5. Die pauschale Förderung (siehe Ziff. 1) wird ab 01.01.2024 jährlich um 2 % erhöht.
6. Der Zuschuss erfolgt durch Zahlung in vier Raten von je 25.000 € zum 15.03., 15.05., 15.07. und 15.09. sowie einer Abschlusszahlung zum 15.12. eines Jahres.
7. Die KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG stellt der Gemeinde Kleinmachnow den großen bzw. kleinen Saal für bis zu vier kommunale ganztägige Veranstaltungen pro Kalenderjahr kostenfrei zur Verfügung. Die Veranstaltungstermine sind mindestens 3 Monate im Voraus mit der Geschäftsführung abzustimmen.
Seit November 2012 betreibt die KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG im Gebäude Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, ein Kulturhaus mit Kino- und Kulturbetrieb. Der Pachtvertrag mit dem Eigentümer endet zum 31.12.2022. Die im Vertrag vereinbarte Verlängerungsoption um 10 Jahre wurde von der KulturGenossenschaft ausgeübt und ermöglicht nun einen weiteren Betrieb des Hauses bis zum 31.12.2032.
Bereits mit der DS-Nr. 081/16/2 beschloss die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 20.07.2016 die KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG regelmäßig finanziell für die Jahre 2017 bis 2022 mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von jährlich 110.000 EUR durch die Gemeinde Kleinmachnow zu unterstützen.
Der Wirtschaftsplan 2022 weist (s. Anlage 2) ein Defizit für den reinen Kulturbetrieb auf.
Zur weiteren Sicherung der Attraktivität der Kammerspiele und des Kulturbetriebes beantragt die KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG mit Schreiben vom 24.05.2022 (s. Anlage 1) daher die regelmäßige finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Kleinmachnow für die Jahre 2023 bis 2032 mit einem jährlichen pauschalen Zuschuss in Höhe von 120.000 €.
Es ist vorgesehen, eine pauschale finanzielle Unterstützung vorerst für fünf Jahre zu gewähren.
Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel werden im HH-Plan 2023ff veranschlagt. Die Mittel sind noch nicht Bestandteil des Eckwertebeschlusses für das Haushaltsjahr 2023.
Anmerkung:
Der Zuschuss zu den Personalkosten (Beschlussvorschlag Ziff. 1, dritter Spiegelstrich) soll so verstanden sein, dass auch für sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte regelmäßig eine anteilige Förderung erfolgen soll, sofern diese mit mindestens 20 h/Woche bzw. 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer vergleichbaren vollbeschäftigten Person tätig sind.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1. Antrag der KulturGenossenschaft vom
24.05.2022
2. Wirtschaftsplan 2022 (inkl. Grundlagen
und Erläuterungen)
3. Konzept Weiterbetrieb Neue Kammerspiele
ab Herbst 2022