Die
Gemeindevertretung stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der
Stadt Teltow, der Gemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Stahnsdorf über die
interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung brandschutzrechtlicher Aufgaben
(Anlage 1) zu.
Anlagen
1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen der Stadt Teltow und den Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf
2.
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung vom 13.06.1997 und 1. Ergänzung vom 08.05.2009
Zwischen
den 3 Kommunen gibt es seit 1997 eine interkommunale Vereinbarung zum
Brandschutz.
In
dieser Vereinbarung wurde die finanzielle Unterstützung der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Teltow, die mit hauptamtlichen Kräften einen
24-Stunden-Dienst leistet, durch die beiden anderen Kommunen geregelt. Aufgrund
dieser Vereinbarung ist der Brandschutz in unserer Region TKS vollständig
abgesichert.
Für
die zukünftige Absicherung des gemeinsamen Brandschutzes soll die Stadt Teltow
weiterhin unterstützt werden. Die Gemeinde Stahnsdorf hat jedoch zu Beginn des
Jahres, aufgrund ihrer in nächster Zeit geplanten kostenintensiven
Investitionsmaßnahmen, eine Beendigung der Vereinbarung zum Jahresende
angestrebt.
In
mehreren gemeinsamen Verhandlungen konnte nunmehr ein gemeinsamer Weg für die
Zukunft erarbeitet werden. Die Gemeinde Stahnsdorf wird ab 01.01.2023 bis 2028
befristet wegen ihrer derzeit angespannten Finanzsituation nur einen pauschalen
Kostenzuschuss von 100.000,00 € jährlich leisten, die Gemeinde Kleinmachnow
erbringt weiterhin den pauschalen Kostenzuschuss von 280.000,00 € (siehe § 4
Abs. 4 der Vereinbarung).
Im
Jahr 2028 haben die Kommunen eine Evaluierung der Vereinbarung und eine
Neubetrachtung der Leistungsfähigkeit einer jeden Kommune beschlossen.