Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum regionalen Brandschutz
Vorlage
DS-Nr. 133/22
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Teltow, der Gemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Stahnsdorf über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung brandschutzrechtlicher Aufgaben (Anlage 1) zu.

 

 

Anlagen

1.          Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Teltow und den Gemeinden Kleinmachnow             und Stahnsdorf

2.          Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 13.06.1997 und 1. Ergänzung vom 08.05.2009


Zwischen den 3 Kommunen gibt es seit 1997 eine interkommunale Vereinbarung zum Brandschutz.

 

In dieser Vereinbarung wurde die finanzielle Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Teltow, die mit hauptamtlichen Kräften einen 24-Stunden-Dienst leistet, durch die beiden anderen Kommunen geregelt. Aufgrund dieser Vereinbarung ist der Brandschutz in unserer Region TKS vollständig abgesichert.

 

Für die zukünftige Absicherung des gemeinsamen Brandschutzes soll die Stadt Teltow weiterhin unterstützt werden. Die Gemeinde Stahnsdorf hat jedoch zu Beginn des Jahres, aufgrund ihrer in nächster Zeit geplanten kostenintensiven Investitionsmaßnahmen, eine Beendigung der Vereinbarung zum Jahresende angestrebt.

In mehreren gemeinsamen Verhandlungen konnte nunmehr ein gemeinsamer Weg für die Zukunft erarbeitet werden. Die Gemeinde Stahnsdorf wird ab 01.01.2023 bis 2028 befristet wegen ihrer derzeit angespannten Finanzsituation nur einen pauschalen Kostenzuschuss von 100.000,00 € jährlich leisten, die Gemeinde Kleinmachnow erbringt weiterhin den pauschalen Kostenzuschuss von 280.000,00 € (siehe § 4 Abs. 4 der Vereinbarung).

 

Im Jahr 2028 haben die Kommunen eine Evaluierung der Vereinbarung und eine Neubetrachtung der Leistungsfähigkeit einer jeden Kommune beschlossen.