Betreff
20% Energieeinsparung und eine verbesserte Krisenfestigkeit - wie schaffen wir das in Kleinmachnow?
Vorlage
DS-Nr. 137/22
Art
Anfrage

Die aktuellen Krisen mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Pandemie sowie zunehmenden Extremwetterereignissen zeigen, dass die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Gemeinwesens gegenüber Katastrophen und Krisen verbessert werden muss. Die Resilienzstrategie der Bundesregierung betrachtet erstmals ganzheitlich alle Phasen des Risiko- und Krisenmanagements: Prävention, Vorsorge, Bewältigung sowie Nachbereitung.

 

Aktuell ist die Energiekrise im Fokus: der zweite Netzstresstest kommt zu dem Ergebnis, dass stundenweise krisenhafte Situationen im Stromsystem nicht ausgeschlossen sind.

 

Für den Gasbereich hat die Bundesnetzagentur aktualisierte Szenarien veröffentlicht. Die BNetzA betont die längerfristige Notwendigkeit, das Sparziel von mindestens 20 Prozent einzuhalten, um durch den Winter zu kommen. Viele Städte senken nicht nur die Temperaturen in öffentlichen Gebäuden ab, sondern unternehmen weitere Anstrengungen (Änderung der Beleuchtung, Umrüstung auf LED, Nachtabschaltungen, Schließung besonders energieintensiver, aber nicht notwendiger Einrichtungen wie z. B. Saunen, hydraulische Abgleiche, neue Heizungsanlagen …).

 

Auch Kleinmachnow muss sich auf Krisenlagen wie den Ausfall der Gas- und/oder der Stromversorgung vorbereiten und die eigenen Hausaufgaben erledigen. Die Verwaltung hat zu diesem Themenkomplex im UVO gesagt, dass sie in Vorbereitung konkreter Maßnahmen sei. Dies begrüßen wir und mahnen zur Eile.

 

Wir fragen daher den Bürgermeister:

 

1.   Wie soll in Kleinmachnow kurz- und langfristig das Energiesparziel von mindestens 20% erreicht werden?

2.   Welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Wasser- und Wärmeversorgung im Falle eines länger andauernden Stromausfalls bereitet die Verwaltung derzeit vor? Wie wird im Notfall die Kommunikation dieser Maßnahmen sichergestellt? Wo und wie viele Meldestellen für die Bürgerinnen und Bürger sind im Gemeindegebiet geplant, wenn keine normale Telekommunikation mehr möglich ist?

3.   Sind in Abstimmung mit dem Landkreis als Katastrophenschutzbehörde notwendige Absprachen und Vorbereitungen getroffen worden (z. B. Erfassung und Kartierung beatmungspflichtiger Menschen, Vorbereitung der Pflegeeinrichtungen, Planung von Wärmeinseln usw.)?

4.   Erwägt die Verwaltung eine Information über die Selbstschutzmaßnahmen und Vorsorgemöglichkeiten, wie sie z. B. das BBK empfiehlt? Wann würde diese frühestens erfolgen können?