Die
aktuellen Krisen mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der
Pandemie sowie zunehmenden Extremwetterereignissen zeigen, dass die
Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Gemeinwesens gegenüber Katastrophen
und Krisen verbessert werden muss. Die Resilienzstrategie der Bundesregierung betrachtet
erstmals ganzheitlich alle Phasen des Risiko- und Krisenmanagements: Prävention,
Vorsorge, Bewältigung sowie Nachbereitung.
Aktuell
ist die Energiekrise im Fokus: der zweite Netzstresstest kommt zu dem Ergebnis, dass
stundenweise krisenhafte Situationen im Stromsystem nicht ausgeschlossen sind.
Für
den Gasbereich hat die Bundesnetzagentur aktualisierte Szenarien veröffentlicht. Die BNetzA betont
die längerfristige Notwendigkeit, das Sparziel von mindestens 20 Prozent
einzuhalten, um durch den Winter zu kommen. Viele Städte senken nicht nur die
Temperaturen in öffentlichen Gebäuden ab, sondern unternehmen weitere
Anstrengungen (Änderung der Beleuchtung, Umrüstung auf LED, Nachtabschaltungen,
Schließung besonders energieintensiver, aber nicht notwendiger Einrichtungen
wie z. B. Saunen, hydraulische Abgleiche, neue Heizungsanlagen …).
Auch
Kleinmachnow muss sich auf Krisenlagen wie den Ausfall der Gas- und/oder der
Stromversorgung vorbereiten und die eigenen Hausaufgaben erledigen. Die
Verwaltung hat zu diesem Themenkomplex im UVO gesagt, dass sie in Vorbereitung
konkreter Maßnahmen sei. Dies begrüßen wir und mahnen zur Eile.
Wir
fragen daher den Bürgermeister:
1.
Wie
soll in Kleinmachnow kurz- und langfristig das Energiesparziel von mindestens
20% erreicht werden?
2.
Welche
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Wasser- und Wärmeversorgung im Falle eines
länger andauernden Stromausfalls bereitet die Verwaltung derzeit vor? Wie wird
im Notfall die Kommunikation dieser Maßnahmen sichergestellt? Wo und wie viele
Meldestellen für die Bürgerinnen und Bürger sind im Gemeindegebiet geplant,
wenn keine normale Telekommunikation mehr möglich ist?
3.
Sind
in Abstimmung mit dem Landkreis als Katastrophenschutzbehörde notwendige
Absprachen und Vorbereitungen getroffen worden (z. B. Erfassung und Kartierung
beatmungspflichtiger Menschen, Vorbereitung der Pflegeeinrichtungen, Planung
von Wärmeinseln usw.)?
4.
Erwägt
die Verwaltung eine Information über die Selbstschutzmaßnahmen und
Vorsorgemöglichkeiten, wie sie z. B. das BBK empfiehlt? Wann würde diese
frühestens erfolgen können?