Der
Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, ob im Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung eine weitere qualifizierte
Stelle eingerichtet werden kann.
Seit Jahren
beobachten wir im Bauausschuss, dass wichtige Planvorhaben mangels
ausreichenden Personalbesatzes im Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung nicht
begonnen oder fertiggestellt werden können. Der Grund hierfür liegt darin, dass
einige Stelleninhaber gewechselt haben. Hinzu kommt, dass das Planungsrecht
infolge hoher rechtlicher Anforderungen immer komplizierter geworden ist.
Wichtige Planungen, auch im Bereich gemeindlicher Vorhaben, konnten so nicht
mit der erforderlichen Zügigkeit vorangebracht werden. Zudem bedarf es
unverzüglich einer Wiederholung des B-Planverfahrens für den Ortskern, nachdem
das OVG den betreffenden B-Plan für nichtig erklärt hat. Auch die unbedingt
erforderliche ökologische Transition im Hochbaubereich kann nicht mit der gebotenen
Eile vorangetrieben werden (z. B. Änderung aller B-Pläne zur erleichterten
Ermöglichung von Anlagen für erneuerbare Energien) bzw. nur unter
Zurückstellung anderer wichtiger Vorhaben. Die qualitätsvolle Ausgestaltung und
Begleitung des Kleinmachnower Baugeschehens ist die mit der Schaffung einer
weiteren Stelle verbundenen erheblichen Kosten wert.
Die Stelle soll aus
Gründen der Attraktivität nicht befristet ausgeschrieben werden. Sollte sich in
einigen Jahren erweisen, dass der Fachdienst überbesetzt ist, kann
unproblematisch eine Stelle im Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung im
Rahmen der gegebenen natürlichen Fluktuation nicht nachbesetzt werden und die
Stelle im Stellenplan wieder gestrichen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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