Betreff
Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow - Kreditprolongation
Vorlage
DS-Nr. 128/22/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Prolongation der zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgeschlossen Kreditverträge:

ILB Nr.: 160 019 550 über 2,0 Mio. EUR

ILB Nr.: 160 024 404 über 3,5 Mio. EUR

ILB Nr.: 160 021 853 über 1,5 Mio. EUR

wird zugestimmt.

Der Bürgschaftsrahmen der Gemeinde i.H.v. 7,0 Mio. EUR bleibt unverändert bestehen.

 


Die P&E hat als Geschäftsbesorger der Gemeinde Kleinmachnow mit der InvestitionsBank des Lan-des Brandenburg (ILB) zur Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme „Wohnen und Arbeiten“ die folgenden Kreditverträge abgeschlossen:

 

 

Die Laufzeit der abgeschlossenen Kreditverträge endet am 30./31.12.2022. Die Inanspruchnahme der Kreditverträge zum 14.11.2022 beträgt 4.019.161 EUR.

Der Gesamtkredit i.H.v. 7,0 Mio. EUR wurde bereits im Jahr 2018 prolongiert. Zu diesem Zeitpunkt war davon auszugehen, dass die Vermarktung bis Ende 2022 im Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“ einen Stand erreicht hat, der die Rückzahlung der Kredite zum Laufzeitende 2022 ermöglicht hätte. Aufgrund der Verzögerungen bei der Baurechtschaffung für die Bebauungspläne KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ und KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ konnten die Veräußerungen und die Realisierung der Vermarktungserlöse noch nicht umfassend erfolgen.

In den genannten Bebauungsplangebieten sind durch die P&E weiterhin Leistungen der bedarfsgerechten Erschließung und Vermarktung zu beauftragen und zu koordinieren. Dazu ist es notwendig, dass in den kommenden Jahren Finanzmittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

 

Die ILB hat der durch die P&E im November 2022 wieder beantragte Prolongation zugestimmt unter der Voraussetzung den Beschluss der Gemeindevertretung zur Darlehensprolongation sowie eine modifizierte Ausfallbürgschaft der Gemeinde Kleinmachnow vorzulegen. Die ILB hat jedoch die Darlehenskonditionen wie folgt neu festgesetzt:“

 

 

Darlehenskonto ILB

Kredithöhe

Beginn

Laufzeitende

Zins

Zinssatz

Stand Auszahlung 14.11.2022

verfügbar

160 019 550 &

160 021 853

 

3.500.000 €

 

01.01.2023

 

30.12.2025

 

fest

 

3,236 %

 

-3.500.000 €

 

0 €

 

160 024 404

 

3.500.000 €

 

01.01.2019

 

30.12.2025

 

variabel

 

Euribor (6M) + 0,45 %

 

-519.161 €

 

2.980.839 €

 

Summe:

 

7.000.000 €

 

 

 

 

 

-4.019.161 €

 

2.980.839 €

 

Die Rückzahlung der Kredite soll im Wesentlichen aus der Vermarktung der P&E eigenen Grundstücke der Bebauungsplangebiete „östlich Pascalstraße“ und KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ erfolgen. Die erwartete Gesamtfinanzierung ist im Kosten- und Finanzierungsplan (Stand September 2022) dargestellt. Im November 2022 wurde mit dem Eigentümer der Flächen nördlich des Stahnsdorfer Damms eine Ablösevereinbarung geschlossen, die eine Zahlung an die Gemeinde/P&E von ca. 5,0 Mio. EUR vorsieht. Für die Veräußerung der Wohnbauflächen östlich der Pascalstraße werden ca. 8,0 Mio. EUR an Einnahmen kalkuliert. Die vollständige Realisierung dieser Beträge wird mit Fertigstellung der inneren Erschließung, voraussichtlich im Jahr 2025, erwartet. Die Einnahmen aus zukünftigen Grundstücksveräußerungen werden genutzt, um die laufenden Entwicklungskosten zu finanzieren und die Kreditrückzahlung zu gewährleisten.

Die Darlehenshöhe der drei Kreditverträge beträgt 7,0 Mio. EUR und ist mit einer Gemeindebürgschaft in selber Höhe zu sichern.

Die zwei festverzinslichen Verträge (Nr. 160 019 550 und Nr. 160 021 853) werden ab dem 01.01.2023 in einem neuen Darlehensvertrag zusammengefasst und bis zum 30.12.2025 prolongiert. Das variabel verzinsliche Darlehen (Nr. 160 024 404) wird weiterhin auf Basis des 6-Monats-Euribors inkl. 0,45% p.a. Marge berechnet und ebenfalls bis zum 30.12.2025 prolongiert. Bei einem negativen Euribor wird ein Zinssatz von 0,0% p.a. angesetzt. Für den neuen Darlehensvertrag ist eine Bürgschaftserklärung (modifizierte Ausfallbürgschaft) der Gemeinde erforderlich.“

Die unterschiedlichen Tilgungsmöglichkeiten wurden in Anbetracht der aktuellen Vermarktungssituation gewählt. So kann einerseits der revolvierende Kredit bei weiteren Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen zeitnah getilgt werden und andererseits wird das aktuelle Zinsniveau durch ein festverzinsliches Darlehen für die kommenden Jahre gesichert. Da der variable Teil des Kredites revolvierend in Anspruch genommen werden kann, können die Mittel für eine an der Vermarktung orientierten Erschließung des Gebietes zeitlich flexibel in Anspruch abgerufen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein