Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Sitzung
der Gemeindevertretung am 24.03.2011 einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ einzubringen, der zum Inhalt hat, dass
die Straße „Schopfheimer Allee“ (im B-Plan: Straße „Am Hochwald“) in ihrer
Führung zur Karl-Marx-Straße nicht verlegt, sondern in ihrem bisherigen
Straßenverlauf planrechtlich gesichert wird.
Die jetzige Straßenführung der Schopfheimer Allee
entspricht, insbesondere nach dem 2008/2009 erfolgten Neubau der Anbindung an
die Karl-Marx-Straße, voll den verkehrlichen Anforderungen. Deshalb ist eine
Verlegung der Straßeneinmündung nicht erforderlich. Die Verlegung verursacht
Kosten, die vermieden werden können.
In ihrer Sitzung am 01.07.2010 hat die
Gemeindevertretung das Bauprogramm für die Erschließung des Plangebiets in die
Fachausschüsse zurückverwiesen, auch um über die Verlegung neu zu beraten. Die
Verwaltung hat jedoch keinen Vorschlag vorgelegt, sondern darauf hingewiesen,
dass dazu erst der B-Plan geändert werden müsse.
Mit der DS-Nr. 007/11 hat der Bürgermeister den
Aufstellungsbeschluss für eine 1. Änderung des B-Plans KLM-BP-025 „Seeberg“ für
bestimmte Stellplatzflächen vorgelegt mit der Begründung, dass die Konzeption
zur Stellplatzanordnung neu überdacht worden ist.
Ein solches Überdenken ist auch hinsichtlich der
Anbindung der Schopfheimer Allee an die Karl-Marx-Straße notwendig. Für die
Beibehaltung der derzeitigen Anbindung sprechen viele Gründe, vor allem auch
die, Belastungen für den Gemeindehaushalt zu reduzieren.
Die Eichenallee an der vorhandenen Anbindung
steht nach § 31 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes unter Schutz. Jedwede
Umplanung muss diesen Schutz garantieren.