Betreff
Vergabe von Planungsleistungen für die Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm (Integriertes Verkehrskonzept - IVK - Kleinmachnow, linienbezogener Handlungsschwerpunkt)
Vorlage
DS-Nr. 141/22
Art
Beschlussvorlage

Nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung über den Vergabemarktplatz Brandenburg im Rahmen des Projektes „Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, Linienbezogener Handlungsschwerpunkt Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm“ werden die Planungsleistungen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph. 3-4) an das Büro

 

BAURCONSULT Architekten und Ingenieure GbR

Büro Teltow

Oderstraße 56a, 14513 Teltow

 

vergeben.

 


 

Die Landesstraße L 77 Zehlendorfer Damm durchquert das Gemeindegebiet auf einer Länge von ca. 3 km von der Berliner Stadtgrenze im Norden bis zur Gemeinde Stahnsdorf im Süden. Die L 77 ist eine wichtige örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraße, die von täglich ca. 11.000 Fahr­zeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 5 % (darunter z. Zt. 12 Linienbusfahrzeuge/Std.) genutzt wird.

Das derzeitige Angebot für den Radverkehr auf dem Zehlendorfer Damm ist unzureichend. Nachdem die Untere Straßenverkehrsbehörde ihre Anordnung zur Radwegebenutzungspflicht aufgrund der tatsächlichen Verkehrsbelastung der L 77 einerseits und aufgrund der zu geringen Breite der vorhandenen „Rad-“Wege andererseits schon vor einigen Jahren aufheben musste, sind Radfahrende zurzeit verpflichtet, die Fahrbahn zu nutzen. Die Gemeinde konnte jedoch zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer erwirken, dass die Gehwege durch die Beschilderung „Radfahrer frei“ wahlweise mitgenutzt werden können.

Schon jetzt führt diese Nutzung der Seitenbereiche durch Fußgänger und Radverkehr zu Konflikten, weil sie wegen des schützenswerten Baumbestandes gerade auf der Ostseite nur schmal sind. Diese Konflikte werden zunehmen, wenn der Radverkehr, wie z. B. zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes erforderlich, deutlich zunehmen soll.

 

Im September 2020 wurde den zuständigen Fachausschüssen anhand eines Films, der während einer Befahrung des westlichen Radweges am Zehlendorfer Damm aufgenommen worden war, das aktuelle Radverkehrsangebot vorgestellt.

Im Anschluss daran beauftragte die Verwaltung ein externes Büro damit, Varianten für eine zukunftsfähige Radverkehrsführung an der L 77 zu untersuchen. Die Herangehensweise des Büros und der erarbeitete Zwischenstand wurden am 15.11.2021 im Bauausschuss und am 17.11.2021 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten (UVO-Ausschuss) mündlich erläutert und diskutiert. Dabei wurden Anregungen der Ausschussmitglieder aufgenommen und es konnte sich darauf verständigt werden, die als Vorzugsvarianten herausgearbeiteten Lösungsansätze bis zum Abschluss der Vorplanung weiter zu verfolgen.

Parallel erfolgte eine Abstimmung zum Thema mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Polizei. Erörtert wurde dabei v.a. die Umsetzbarkeit der Variante F „Zweirichtungsradweg auf der Westseite der L 77“.

Im Ergebnis der Vorplanung wird empfohlen, die Entwurfsplanung für die Varianten E „getrennter Geh- und Radweg“ und F „einseitiger Zweirichtungsradweg“ weiterzuverfolgen und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen sodann einen entsprechenden Errichtungsbeschluss vorzulegen.

Dazu wurde am 19.05.2022 der Grundsatzbeschluss DS-Nr. 024/22 (Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, Linienbezogener Handlungsschwerpunkt Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm, Grundsatzbeschluss) gefasst, eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu beauftragen und der Gemeindevertretung als Errichtungsbeschluss zur Billigung vorzulegen.

Die aus diesem Vergabebeschluss resultierenden Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich 114.000,‑ € (brutto). Davon entfallen 68.000 € auf die Planungsleistungen und 46.000 € auf die besonderen Leistungen (Aufbereitung der Unterlagen, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Vermessung, Geotechnische Untersuchung und Anfertigung von Verkehrstechnischen Unterlagen).

Im Haushalt 2022 stehen für die Planungsleistungen im Produkt 54100100 ein Betrag von 72.000 € (Gemeindestraßen) für die besonderen Leistungen im Produkt 51100100 (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen) ein Betrag von 59.000 € zur Verfügung.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens einer öffentlichen Ausschreibung über den Vergabemarktplatz Brandenburg (Öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO) haben fünf Planungsbüros ein Angebot abgegeben, wovon vier Angebote gewertet werden konnten. Die Angebote wurden entsprechend der Kriterien Preis, Sachkunde sowie Leistungsfähigkeit/Erreichbarkeit bewertet. Die Zusammensetzung der Wertungen und Wichtungen können der Anlage 1 entnommen werden.

Das wirtschaftlichste Angebot lag bei 113.311,81 € (brutto). Entsprechend der Angebotsauswertung soll die Leistung an das Büro BAURCONSULT Architekten und Ingenieure GbR, Büro Teltow vergeben werden.

 

 

Die vereinbarten Ausführungsfristen sehen folgenden Zeitraum vor:

Beginn Entwurfsplanung:         Januar 2023

Ende Entwurfsplanung:            September 2023

Beginn Genehmigungsplanung:         Oktober 2023

Ende Genehmigungsplanung:            Januar 2024

Das Vergabevolumen bewegt sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, sodass der Auftrag auch haushaltsrechtlich gesichert ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/-n:

1)      Wertung der Angebote