1)      Die neu gefasste Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow (vgl. Anlage 2) wird beschlossen.

 

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und anschließend durch Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow in Kraft zu setzen.

 


 

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow ist zurzeit in der Fassung v. 12.11.2015 wirksam und trat entsprechend der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmach­now Nr. 10/15 vom 4. Dezember 2015 mit Wirkung ab 5. Dezember 2015 in Kraft.

 

Die Verwaltung hat die jüngst erfolgte Anpassung der Straßenreinigungsgebührensatzung für den Zeitraum 2023/24 (vgl. DS-Nr. 095/22 vom 20.10.2022) zum Anlass genommen, auch die Straßenreinigungssatzung zu überarbeiten.

 

Der Neufassung liegt die zuletzt im Jahr 2015 umfassend überarbeitete Satzung zugrunde. Neben sprachlichen Anpassungen wurden kleinere Präzisierungen und Klarstellungen vorgenommen. Die Reinigungs- und Winterwartungspflichten der Bürgerinnen und Bürger bleiben hingegen ebenso unverändert wie die Bußgeldtatbestände. Gleiches gilt für die Aufgaben der Gemeinde bei der Straßenreinigung und beim Winterdienst mit Blick auf die Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen und bestimmte untergeordneter Haupterschließungsstraßen (Sammelstraßen) und Anliegerstraßen.

 

Die Satzung soll nach ihrer Beschlussfassung ausgefertigt und zeitnah durch Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow in Kraft gesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)      Gegenüberstellung der Regelungen
Stand rechtswirksame Satzung 2015 – Stand Entwurf 2022

2)      Straßenreinigungssatzung 2022, bestehend aus:
- Satzung (Entwurf v. 23.12.2022)

- Anlage Prinzipskizze
- Anlage Straßenverzeichnis