1) Die neu gefasste Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow (vgl. Anlage 2) wird beschlossen.
2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und anschließend durch
Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow in Kraft zu setzen.
Die Verwaltung hat die jüngst erfolgte Anpassung der Straßenreinigungsgebührensatzung für den Zeitraum 2023/24 (vgl. DS-Nr. 095/22 vom 20.10.2022) zum Anlass genommen, auch die Straßenreinigungssatzung zu überarbeiten.
Der Neufassung liegt die zuletzt im Jahr 2015 umfassend überarbeitete Satzung zugrunde. Neben sprachlichen Anpassungen wurden kleinere Präzisierungen und Klarstellungen vorgenommen. Die Reinigungs- und Winterwartungspflichten der Bürgerinnen und Bürger bleiben hingegen ebenso unverändert wie die Bußgeldtatbestände. Gleiches gilt für die Aufgaben der Gemeinde bei der Straßenreinigung und beim Winterdienst mit Blick auf die Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen und bestimmte untergeordneter Haupterschließungsstraßen (Sammelstraßen) und Anliegerstraßen.
Die Satzung soll nach ihrer Beschlussfassung ausgefertigt und zeitnah durch Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow in Kraft gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Gegenüberstellung
der Regelungen
Stand
rechtswirksame Satzung 2015 – Stand Entwurf 2022
2)
Straßenreinigungssatzung
2022, bestehend aus:
- Satzung (Entwurf v. 23.12.2022)
- Anlage Prinzipskizze
- Anlage Straßenverzeichnis