Betreff
Restrukturierung und Erweiterung der Maxim-Gorki-Gesamtschule Förster-Funke-Allee 106 (Grundsatzbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 005/23
Art
Beschlussvorlage

1)      Die beengte Raumsituation an der Maxim-Gorki-Gesamtschule soll dauerhaft verbessert und dazu das Schulgebäude erweitert werden. Grundlage für die Erweiterungsplanung soll das als Anlage 3 beigefügte Entwurfskonzept sein.

 

2)      Die Gemeindevertretung bewilligt für die im Betreff genannte Maßnahme zur Durchführung der Konzept-/ Entwurfsplanung eine außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung im Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 308.000 EUR.

 

3)      Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Vorbereitung eines Errichtungsbeschlusses eine entsprechende Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung in Auftrag zu geben.

Für die juristische Begleitung des dazu zunächst nötigen VgV-Vergabeverfahrens – hier einer Verhandlungsvergabe – sind Honorarmittel in Höhe von 28.000,‑ € erforderlich. Für die anschließende Beauftragung werden voraussichtlich Planungsmittel in Höhe von 280.000,‑ € benötigt.

 


 

Ausgangssituation

 

Die Schulleitung und die Lehrerkonferenz der Maxim-Gorki-Gesamtschule Kleinmachnow haben schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass es dort an modernen, flexiblen und somit zukunftsfähigen Lernumgebungen fehle. Das bestehende Raumangebot werde den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht (vgl. Anlagen 1 und 2).

 

Grund dafür sind die seit Jahren steigenden Schülerzahlen: Im Schuljahr 2009/2010 waren es 512 Schülerinnen und Schüler in 22 Klassen, im Schuljahr 2014/2015 634 Schülerinnen u. Schüler in 25 Klassen und im Schuljahr 2019/2020 662 Schülerinnen u. Schüler in 25 Klassen. Für das Schuljahr 2022/23 sind 701 Schülerinnen u. Schüler angemeldet, die in nunmehr 27 Klassen unterrichtet werden. Der ganz überwiegende Teil der Schülerschaft stammt aus den Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf, ein kleinerer Teil aus Großbeeren und wenige Einzelne aus anderen Gemeinden im Landkreis und darüber hinaus.

 

Mit den Schulbesuchszahlen hat sich auch die Anzahl der Lehrkräfte erhöht, im Schuljahr 2021/22 auf 59 Personen zzgl. Einzelfallhelfer für Schülerinnen und Schüler, Studenten (im Orientierungspraktikum oder Praxissemester) und Lehramtskandidaten. Die insgesamt 70 Personen teilen sich ein lediglich 75 m² großes Lehrerzimmer, wobei die Flächen für Möbel noch abzuziehen ist.

 

Lösungsvorschlag

 

Den geschilderten Problemstellungen soll in zwei Schritten abgeholfen werden, kurzfristig durch eine zeitlich befristete Auslagerung der Schulspeisung in ein Provisorium (vgl. DS-Nr. 117/22 vom 15.12.2022) und mittel- bis langfristig durch eine Erweiterung des Schulgebäudes um einen Trakt insbesondere für die Fachkabinette (Chemie, Physik, Kunst).

 

Dazu ist in enger Abstimmung mit der Schule inzwischen eine Machbarkeitsuntersuchung zur Restrukturierung und Erweiterung der Gesamtschule durchgeführt worden, in der Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie das Hauptgebäude erweitert und die Raumsituation den aktuellen Anforderungen entsprechend von Grund auf neu geordnet werden kann.

 

Die Ergebnisse werden der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen nunmehr als Grundsatzbeschluss vorgelegt. Anlage 3 zu dieser Drucksache sind die fortgeschriebenen Planungen für den angedachten Anbau. Es handelt sich um:

·         eine Baubeschreibung,

·         die Raumbilanz (V07-B),

·         die Grundrisse (V01-B bis V05-B) und

·         einen Schnitt (V06-B).

 

Zur Weiterführung der Planungen werden folgende HOAI-Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1, 2 und 3) zu beauftragen sein:

·         Gebäude und Innenräume

·         Tragwerksplanung

·         Technische Ausrüstung

·         Freianlagen

·         Sonstige Planungsleistungen (z.B. Brandschutz, Wärmeschutz, Akustik)

 

Kostenbetrachtung, weitere Planungsschritte

 

Eine Kostenschätzung nach DIN 276 wird als Bestandteil der Grundleistungen des Architekten erst im Rahmen der noch zu beauftragenden Leistungsphasen aufgestellt. Im Rahmen der bisher durchgeführten Grundlagenermittlung erfolgten daher nur überschlägige Kostenbetrachtungen auf der Basis von Kostenkennwerten des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern GmbH (BKI).

 

anrechenbare BK Gebäude

2.500.000 €

anrechenbare BK TGA

900.000 €

anrechenbare BK Freianlagen

 

300.000 €

3.700.000 €

KGr 700 (Baunebenkosten) i. H. v.

25%

925.000 €

LP 1

2%

18.500 €

LP 2

7%

64.750 €

LP 3

15%

138.750 €

Netto

222.000 €

+ Sonstiges + Unvorhersehbares

105%

233.100 €

Brutto

277.389 €

Gerundet

280.000 €

 

Zur Weiterbearbeitung des Projektes ist die Vergabe entsprechender Planungsleistungen nach HOAI erforderlich. Angesichts der zu erwartenden Honorarvolumina fällt diese Vergabe in den Geltungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und damit auch in den Geltungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung; VgV).

 

Für eine qualifizierte und rechtskonforme Vergabe der Planungsleistungen soll das dazu nötige komplexe und anspruchsvolle Verhandlungsverfahren unter Beiziehung externer Beratungsleistungen durch ein erfahrenes Anwaltsbüro geführt werden. Im „Leitfaden zur Vergabeverordnung – Vergabe von Architektenleistungen“ – herausgegeben von div. Architektenverbänden und kommunalen Spitzenverbänden wird diese Vorgehensweise empfohlen. Diesen Empfehlungen möchte die Gemeinde Kleinmachnow deshalb folgen und daher werden auch für diese Beratungsleistungen Honorarmittel benötigt. Nach einem bereits vorliegenden Vergütungsangebot liegt das Auftragsvolumen dafür bei 28.000 € brutto.

 

Insgesamt ergibt sich somit für die Fortführung der Planungen zur Restrukturierung und Erweiterung der Maxim-Gorki-Gesamtschule ein Bedarf an Mittel für die erforderlichen Honorarverträge in Höhe von insgesamt 308.000,‑ €.

 

Gemeindehaushalt 2023:

Es werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in 2023 zur Erarbeitung und Vorbereitung des Errichtungsbeschlusses für die im Betreff genannte Investitionsmaßnahme an der Maxim-Gorki-Gesamtschule benötigt. Die außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen i. H. v. 308.000 EUR sind gem. § 70 Abs. 1 S. 1 BbgKVerf unabweisbar und ihre Deckung ist gewährleitet.

 

Unabweisbarkeit - Die Aufwendungen sind unabweisbar, da die benötigten Mittel zur Haushaltsplanung 2023 noch nicht bekannt waren und erst nach Beschlussfassung des Gemeindehaushaltes 2023 ermittelt werden konnten. Ohne eine außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2023 würde jedoch der zeitlich geplante Ablauf der beabsichtigten und dringenden Investitionsmaßnahme aus diesem Grundsatzbeschluss nicht realisierbar sein.

 

Deckung - Im Gemeindehaushalt 2023 wurde eine Deckungsreserve zur Deckung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen i. H. v. 1.000.000 EUR veranschlagt und beschlossen. Sie wurde bisher noch nicht beansprucht. Deckungsmittel stehen deshalb ausreichend zur Verfügung.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2023

EURO:

308.000,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)      M.-Gorki-Gesamtschule, Mitteilung über den konkreten Raumbedarf vom 29.03.2022

2)      M.-Gorki-Gesamtschule, Schreiben der Lehrerschaft v. 07.07.2022

3)      Entwurfskonzept v. 21.12.2022