Die
Eckwerte für die Haushaltsplanung 2024 der Gemeinde Kleinmachnow werden
beschlossen.
Bestandteile
dieses Eckwertebeschlusses sind die Eckwerte für den Ergebnisplan (Anlage 1)
und die Eckwerte für den Finanzplan (Anlage 2).
Die Eckwerte sind Grundlage
für die Erarbeitung des Haushaltsplanes 2024 der Gemeinde Kleinmachnow. Die zu
beschließenden Planvorgaben besitzen eine Budget-Steuerungsfunktion und sind
Obergrenzen, die einzuhalten sind. Abweichungen von diesen Obergrenzen bei der
Haushaltsplanung 2024 sind in dieser zu begründen.
Der Eckwertebeschluss ist
ein Vorgriff auf die Haushaltsplanung und beschreibt die grundsätzlichen
Ergebnisvorgaben der einzelnen Fachbereiche. Er soll als frühzeitiges,
richtungweisendes Strategiepapier vor der Erstellung des Haushaltsplanes
beschlossen werden. Zusammen mit dem Finanzplan und den beigefügten
Änderungsvorschlägen zum Investitionsprogramm soll die Entwicklung des
Haushaltes frühzeitig beeinflussbar gestaltet werden.
Grundlage für die
Eckwertedaten 2024 ist die mit dem Haushalt 2023, beschlossene mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung.
Als Strategiepapier für
Kleinmachnower Investitionsmaßnahmen ist die Prioritätsliste als Anlage 3
beigefügt.
Hierin sind die bereits im
Haushalt veranschlagten sowie die noch zu veranschlagenden bzw. angedachten Investitionsmaßnahmen
mit Gesamtkosten oberhalb von 50.000 EUR aufgeführt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlage 1:
Eckwerte 2024 Ergebnisplan
Anlage 2:
Eckwerte 2024 Finanzplan
Anlage 3:
Prioritätenliste 2024 ff. nach Fachbereichen